Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm Bundesgerichtshof gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts welcher einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verwirft bei vermögensrechtlichen Steitigkeiten über 40.000,- DM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 23.09.1977 - 11 U 18/77
- BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1437
- MDR 1978, 556
- VersR 1978, 349
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.11.1974 - 2 AZR 408/74
Rechtsanwalt - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittlefristen - Überwachung - …
Auszug aus BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77
Das galt aber bisher schon nicht ohne weiteres auch für Amtszustellungen (vgl. BGH NJV 1974, 993, 994; BAG NJW 1975, 232).
- BGH, 22.11.2001 - XII ZB 195/01
Verfahrensrecht - Bes. Sorgfaltspflicht bei ungewöhlicher Fristkonstellation
Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977, - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437), hat in der Sache aber keinen Erfolg. - BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81
Beschwerde an den BGH - Beschluß des OLG - Familiensachen
Das bedeutet, daß auch § 341 Abs. 2 ZPO sinngemäß anzuwenden ist, die Verwerfung des Einspruchs durch Beschluß also der sofortigen Beschwerde (§§ 567 Abs. 3 Satz 2, 577 ZPO) unter liegt, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (BGH Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 = LM ZPO § 567 Nr. 12).Von dieser Beurteilung geht ersichtlich auch der genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1977 (aaO) aus.
- BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 44/88 Anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1977 (I ZB 27/77 = NJW 1978, 1437) und vom 28. September 1978 (IV ZB 104/78 = NJW 1979, 218) zugrunde lagen, unterliegt das Rechtsmittel hier der Annahmeprüfung nach § 568 a i.V. mit § 554 b ZPO.
In jenen Fällen hatte das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde gegen einen den Einspruch (gegen ein Versäumnisurteil) verwerfenden Beschluß (IV ZB 104/78) bzw. den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (I ZB 27/77) als unzulässig verworfen (I ZB 27/77 aaO: als "unbegründet verworfen"); demgemäß hat der Bundesgerichtshof damals in Anlehnung an § 547 ZPO (in I ZB 27/77: gemäß § 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO) die (weitere) sofortige Beschwerde schlechthin für zulässig gehalten, ohne daß insoweit die Verweisung auf die Vorschriften der §§ 546, 554 b ZPO im letzten Halbsatz des § 568 a ZPO zum Zuge kam (…IV ZB 104/78 aaO;… vgl. auch Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 568 a Rdn. 4;… Zöller/Schneider ZPO 15. Aufl. § 568 a Rdn. 5; Thomas/Putzo ZPO § 568 a Anm. 2 b bb).
- BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen
- BGH, 11.02.1999 - V ZB 27/98
Benennung der falschen Prozeßpartei in einer Einspruchsschrift gegen ein …
Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1977, I ZB 27/77, NJW 1978, 1437) ist begründet. - BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein …
Ausgenommen ist zwar unter anderem - durch die Verweisung in § 567 Abs. 4 Satz 2 auch auf die §§ 542 Abs. 3, 341 Abs. 2 ZPO - der Fall, daß das Oberlandesgericht den Einspruch gegen ein von ihm erlassenes Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen hat, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 und vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - NJW 1982, 1104). - BGH, 14.10.1998 - VIII ZB 20/98
Pflichten einer Prozeßpartei; Wahrung der Frist zur Anbringung des …
- BGH, 09.05.1978 - VI ZB 15/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist - …
Hier mußte der Anwalt der Beklagten, wollte er sorgfältig handeln, über die Änderung der Zustellungsvorschriften seit dem 1. Juli 1977 unterrichtet sein und organisatorische Vorsorge getroffen haben, daß diese Änderungen beachtet werden konnten (vgl. dazu BGH Beschl. v. 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - VersR 1978, 349 und den Senatsbeschl.v. 7. März 1978 - VI ZB 18/77 -, demnächst in VersR). - BGH, 07.03.1978 - VI ZB 18/77
Vorliegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten einer Partei bei …
Ein Rechtsanwalt muß sich die erforderliche Kenntnis von den Gesetzen verschaffen, die Gebiete betreffen, mit denen er in seiner Praxis gewöhnlich zu tun hat (vgl. BGH Beschl. v. 30. Juni 1971 - LM § 232 [Ca] ZPO Nr. 32 = VersR 1971, 956 = NJW 1971, 1704; zuletzt IV ZB 20/77 v. 6. Mai 1977 - VersR 1977, 835, nunmehr zu § 233 ZPO n.F. auch I ZB 27/77 v. 20. Dezember 1977, demnächst in VersR veröffentlicht). - BGH, 16.03.1978 - VII ZB 24/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Er durfte sich nicht darauf verlassen, daß seine Büroangestellten auch in diesem besonders liegenden Fall selbständig für die Berechnung und Eintragung der Berufungsfrist sorgen würden (vgl. BGH Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 -). - BGH, 24.11.1986 - II ZB 9/86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde
- BGH, 29.03.1995 - VIII ZB 9/95
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs durch das …
- BGH, 22.05.1984 - III ZB 15/84
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Rechtsstreitigkeit über …
- BGH, 25.02.1982 - III ZB 36/81
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
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