Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsvollstreckung vertretbarer Handlungen (hier: Abriss von Bauwerken) bei Mitbenutzungsrecht eines Dritten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 887 ZPO
Zwangsvollstreckung vertretbarer Handlungen (hier: Abriss von Bauwerken) bei Mitbenutzungsrecht eines Dritten - IWW
§ 887 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 887 Abs. 1 ZPO, § 887 Abs. 2 ZPO, § 888 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 888 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 887
- rechtsportal.de
ZPO § 887
- datenbank.nwb.de
Zwangsvollstreckung vertretbarer Handlungen (hier: Abriss von Bauwerken) bei Mitbenutzungsrecht eines Dritten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatzvornahme soll vollstreckt werden: Zustimmung "betroffener" Dritter erforderlich!
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ersatzvornahme: Vertragliches Mitbenutzungsrecht Dritter an zu beseitigendem Objekt hindert Vollstreckung
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Vollstreckung nach § 887 ZPO bei erforderlicher Mitwirkung Dritter?
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mitbenutzungsrecht eines Dritten kann Ersatzvornahme ausschließen! (IVR 2025, 51)
Verfahrensgang
- AG Langen, 08.01.2024 - 56 C 287/16
- LG Frankfurt/Main, 23.05.2024 - 13 T 4/24
- BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 505
- NZM 2025, 667
- WM 2025, 522
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11
Zwangsvollstreckung der Entfernung einer Werbetafel bei fehlender Zustimmung des …
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Hängt die Zwangsvollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten ab, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet, ist eine Vollstreckung nach § 887 ZPO nur möglich, wenn der Dritte sein Einverständnis mit der durchzuführenden Maßnahme erklärt oder der Vollstreckungsgläubiger einen eigenen Duldungstitel gegen den Dritten erwirkt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris).Das geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle der Schuldnerin vorgenommen werden, ohne dass es den Gläubigern darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade von der Schuldnerin selbst vorgenommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 10).
Rn. 9 c) Etwas Anderes gilt, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet hat (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8]) oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11).
Fehlt es daran, scheidet eine Vollstreckung nach § 887 ZPO aus und die Zwangsvollstreckung ist nach § 888 Abs. 1 ZPO durchzuführen (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11;… OLG Stuttgart, MDR 2006, 293 [juris Rn. 8 f.];… Lackmann in Musielak/Voit aaO § 887 Rn. 2;… BeckOK.ZPO/Stürner, 55. Edition [Stand 1. Dezember 2024], § 887 Rn. 25;… aA BeckOGK.ZPO/Piekenbrock [Stand 1. November 2024], § 887 Rn. 25).
- BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Das geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle der Schuldnerin vorgenommen werden, ohne dass es den Gläubigern darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade von der Schuldnerin selbst vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN;… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 10).Rn. 9 c) Etwas Anderes gilt, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet hat (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8]) oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11).
Fehlt es daran, scheidet eine Vollstreckung nach § 887 ZPO aus und die Zwangsvollstreckung ist nach § 888 Abs. 1 ZPO durchzuführen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN; BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11;… OLG Stuttgart, MDR 2006, 293 [juris Rn. 8 f.];… Lackmann in Musielak/Voit aaO § 887 Rn. 2;… BeckOK.ZPO/Stürner, 55. Edition [Stand 1. Dezember 2024], § 887 Rn. 25;… aA BeckOGK.ZPO/Piekenbrock [Stand 1. November 2024], § 887 Rn. 25).
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95
Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Solange die Sache in der Rechtsmittelinstanz schwebt, kann auch das Rechtsmittelgericht, wie geschehen, eine solche Berichtigung vornehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370 [juris Rn. 13]; Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100 [juris Rn. 7];… Zöller/Feskorn aaO § 319 Rn. 34;… Musielak/Wolff in Musielak/Voit aaO § 319 Rn. 13, jeweils mwN).
- BGH, 08.07.2014 - XI ZB 7/13
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Nachholung der unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Diese offenbare Unrichtigkeit kann nach § 319 Abs. 1 ZPO, der auf Beschlüsse entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - XI ZB 7/13, NJW 2014, 3101 [juris Rn. 7] mwN;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 319 Rn. 3;… Musielak/Wolff in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., § 319 Rn. 2), jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. - BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Solange die Sache in der Rechtsmittelinstanz schwebt, kann auch das Rechtsmittelgericht, wie geschehen, eine solche Berichtigung vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88, BGHZ 106, 370 [juris Rn. 13];… Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, NJW 1996, 2100 [juris Rn. 7];… Zöller/Feskorn aaO § 319 Rn. 34;… Musielak/Wolff in Musielak/Voit aaO § 319 Rn. 13, jeweils mwN). - KG, 20.08.2012 - 8 U 168/12
Geschäftsraummietvertrag: Besitzschutz des Mieters bei Nutzung nicht …
Auszug aus BGH, 06.03.2025 - I ZB 38/24
Rn. 13 cc) Ob das Beschwerdegericht - was die Rechtsbeschwerde angreift - zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Einsteller nicht nur ein Mitbenutzungsrecht an den Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch Mitbesitz daran haben (…für einen Mitbesitz der Mieter an Gemeinschaftseinrichtungen Staudinger/Gutzeit, BGB [2018], § 866 Rn. 4;… MünchKomm.BGB/Schäfer, 9. Aufl., § 866 Rn. 4; dagegen KG, NZM 2013, 579 [juris Rn. 6];… OLG Dresden, ZMR 2019, 859 [juris Rn. 21];… Staudinger/Emmerich, BGB [2024], § 535 Rn. 8a;… Kraemer/Ehlert in Bub/Treier aaO Rn. 2777;… jurisPK.BGB/Münch, Stand 29. August 2024, § 535 Rn. 91), bedarf für den Streitfall keiner Entscheidung.
- BGH, 06.11.2025 - I ZB 65/25
Vollziehung der Handlungsverfügung
Rn. 13 (2) Das ausweislich der einstweiligen Verfügung vom 23. November 2023 geschuldete Verhalten kann von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden, ohne dass es der Gläubigerin darauf ankommt, dass die Reparatur gerade vom Schuldner selbst vorgenommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 8] mwN;… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 8]). - OLG Stuttgart, 14.09.2026 - 12 U 113/26
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2026 - 13 T 7/26
Mieter kann sich gegen Beseitigungsbeschluss wehren
Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch bei an sich vertretbaren Handlungen - wie hier die Entfernung einer unzulässigen baulichen Veränderung - die Vollstreckung nicht nach § 887 ZPO durchgeführt werden kann, sondern nach § 888 ZPO erfolgen muss, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet hat (vgl. BGH NZM 2009, 202) oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, gegen den sich der Leistungstitel nicht richtet (…vgl. BGH 9.10.2013 - I ZB 51/11, BeckRS 2013, 17799 Rn. 11) und der Dritte mit der Vollstreckung nicht einverstanden ist oder der Gläubiger gegen ihn einen Duldungstitel erwirkt hat (BGH NJW-RR 2025, 505 Rn. 9).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dabei nicht darauf an, ob das zu beseitigende Bauteil an den Dritten vermietet ist oder dieser ein Besitzrecht hieran hat, ausreichend ist, dass ein Mitbenutzungsrecht besteht (BGH NJW-RR 2025, 505 Rn. 13).
- LG Berlin II, 05.05.2026 - 56 S 42/25
Wohnungseigentumsrecht: Streitwertfestsetzung bei Beschlussanfechtungen
- BGH, 31.07.2025 - I ZB 11/25
Ausrichtung der Zwangsvollstreckung der gegen die Schuldnerin ausgesprochenen …
Rn. 10 a) Die Rechtsbeschwerde stützt ihre Rüge auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine geschuldete an sich vertretbare Handlung zu einer unvertretbaren Handlung im Sinne von § 888 Abs. 1 ZPO wird, wenn deren Vornahme die Mitwirkung oder Zustimmung von dritten Personen erfordert und diese dazu nicht bereit sind (BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 11];… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 9]). - BGH, 31.07.2025 - I ZB 10/25
Ausrichtung der Zwangsvollstreckung der gegen die Schuldnerin ausgesprochenen …
Rn. 10 a) Die Rechtsbeschwerde stützt ihre Rüge auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine geschuldete an sich vertretbare Handlung zu einer unvertretbaren Handlung im Sinne von § 888 Abs. 1 ZPO wird, wenn deren Vornahme die Mitwirkung oder Zustimmung von dritten Personen erfordert und diese dazu nicht bereit sind (BGH…, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 [juris Rn. 11];… Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 6. März 2025 - I ZB 38/24, NJW-RR 2025, 505 [juris Rn. 9]). - VGH Bayern, 13.04.2026 - 8 ZB 25.2411
Berufungszulassung (abgelehnt), Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich, …
- OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 18 WF 15/26
Tenorierung bei Teilbewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Die offenbare Unrichtigkeit, die sich erkennbar aus einer versehentlich erfolgten Übernahme dieser Formulierung ergibt (…vgl. zur ähnlichen Konstellation BGH vom 18.01.2012 - IV ZR 40/11, juris Rn. 2), kann nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit von Amts wegen berichtigt werden, während der Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz auch durch das Rechtsmittelgericht (BGH vom 06.03.2025 - I ZB 38/24, juris Rn. 5).
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