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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.06.2024

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10621
BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,10621)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,10621)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,10621)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (…vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 [juris Rn. 14]; FamRZ 2013, 1953 [juris Rn. 14] mwN).

    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG, FamRZ 2013, 1953 [juris Rn. 14];… NJW 2023, 1803 [juris Rn. 19], jeweils mwN).

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 [juris Rn. 14];… FamRZ 2013, 1953 [juris Rn. 14] mwN).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 808/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilurteil verletzt mangels Auseinandersetzung …

    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (…vgl. BVerfG, FamRZ 2013, 1953 [juris Rn. 14]; NJW 2023, 1803 [juris Rn. 19], jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - VI ZB 14/21

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen nach versäumten Vortrag …

    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Rn. 19 (1) Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass eine Partei über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - VI ZB 14/21, ZfSch 2022, 259 [juris Rn. 12] mwN).
  • BGH, 23.02.2023 - I ZB 55/22

    Markenrecht: Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen (behaupteter) …

    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZB 55/22, MarkenR 2023, 329 [juris Rn. 9] mwN).
  • BPatG, 11.09.2023 - 28 W (pat) 24/18
    Auszug aus BGH, 02.05.2024 - I ZB 59/23
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 21. August 2023 - 28 W (pat) 24/18, juris; berichtigt mit Beschluss vom 11. September 2023 - 28 W (pat) 24/18, juris).
  • BGH, 20.02.2025 - I ZR 16/24

    Zum Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, daraus jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die vortragende Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.02.2025 - I ZR 17/24

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Sandalenmodellen

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, daraus jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die vortragende Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.02.2025 - I ZR 18/24

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Sandalenmodellen

    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, daraus jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die vortragende Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 09.10.2025 - I ZB 20/25

    Ergänzende Verweisung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung in § 16 Abs. 5 …

    Die Frage stellt sich - falls § 321a ZPO entsprechend anwendbar ist - jedenfalls erst im Rahmen der Begründetheit bei der Prüfung der Aufhebungsgründe unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Subsidiarität (zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NZM 2023, 510 [juris Rn. 12]; zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 MarkenG vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 19; soweit § 574 Abs. 2 ZPO für von Gesetzes wegen statthafte Rechtsbeschwerden gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen normiert und die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes danach zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt, vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2025 - I ZB 52/25, RdTW 2025, 335 [juris Rn. 6 und 9 bis 12], finden sich in § 1059 ZPO keine entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen).
  • BGH, 17.07.2025 - I ZB 52/25

    Entgegenstehender Grundsatz der Subsidiarität der erfolgreichen Geltendmachung …

    Rn. 10 aa) Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine solche zu verhindern (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2018 - III ZR 54/17, BGHZ 219, 77 [juris Rn. 37];… Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 2. Mai 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 19, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2024 - I ZB 59/23   

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https://dejure.org/2024,12566
BGH, 03.06.2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,12566)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,12566)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2024 - I ZB 59/23 (https://dejure.org/2024,12566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit ist regelmäßig ein Streitwert von 50.000 EURO angemessen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.2017 - I ZB 45/16

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswertes des …

    Auszug aus BGH, 03.06.2024 - I ZB 59/23
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 [juris Rn. 1];… Beschluss vom 24. August 2023 - I ZB 65/22, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 24.08.2023 - I ZB 65/22

    Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im …

    Auszug aus BGH, 03.06.2024 - I ZB 59/23
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 24. August 2023 - I ZB 65/22, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 05.06.2025 - I ZB 50/24
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 3. Juni 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 31.07.2025 - I ZB 53/24
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 3. Juni 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 2;… Beschluss vom 27. März 2025 - I ZB 63/23, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2025 - I ZB 1/25
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. April 2023 - I ZB 55/22, WRP 2023, 720 [juris Rn. 2]; Beschluss vom 3. Juni 2024 - I ZB 59/23, juris Rn. 2;… Beschluss vom 27. März 2025 - I ZB 63/23, juris Rn. 4;… Beschluss vom 31. Juli 2025 - I ZB 53/24, juris Rn. 2).
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