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| BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23 |
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Jobbörse - Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises als Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung der Staatsferne der Presse
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Wettbewerbsverstoß: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand; Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises - Jobbörse
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Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 2 Abs 1 Nr 2 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand; Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises - Jobbörse - IWW
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § ... 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 8 Fall 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 1 UWG, Richtlinie 2005/29/EG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 40 Abs. 2 SGB III, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO
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Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Die kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem Online-Portal eines Landkreises verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse durch kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf Online-Portal eines Landkreises
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Stellenanzeigen und das Gebot der Staatsferne der Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gebot der Staatsferne der Presse: Landkreis darf keine kostenlosen Anzeigen anbieten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine kostenlosen Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Landkreis darf in seinem Online-Portal keine Stellenanzeigen schalten
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 05.09.2022 - 11 O 667/22
- OLG Oldenburg, 22.09.2023 - 6 U 124/22
- BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Papierfundstellen
- (Für BGHZ vorgesehen)
- NJW 2025, 743
- GRUR 2024, 1739
- MMR 2025, 46
- MIR 2024, Dok. 087
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Die Bezugnahme auf den von der Klägerin als Anlage K 5 zu den Akten gereichten USB-Stick, der das beanstandete Internetangebot als konkrete Verletzungsform dokumentiert, reicht zur Konkretisierung des Unterlassungsantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO aus (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 12 f.] = WRP 2022, 1246 - dortmund.de, mwN;… Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21, GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 9] = WRP 2023, 1083 - muenchen.de).Der Umstand, dass der USB-Stick mit einem zukünftigen Urteil nicht zu einer einheitlichen Urkunde verbunden werden kann, steht der Zulässigkeit der Klage ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 15 bis 17] - dortmund.de).
Rn. 24 d) Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass es sich bei dem Gebot der Staatsferne der Presse, auf das sich die Klägerin beruft, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 25] - muenchen.de).
Rn. 30 bb) Gegen diese Würdigung des Berufungsgerichts, die an den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtet ist (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 23 bis 41] - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 26 bis 29 und 31 bis 40] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 27 bis 34 und 37 bis 45] - muenchen.de), wendet sich die Revision ohne Erfolg.
Rn. 31 (1) Das Berufungsgericht hat zutreffend allein das beanstandete Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal des Beklagten in den Blick genommen, da im Streitfall - anders als in den Verfahren, in denen der redaktionelle Teil einer Publikation der Gemeinde als die Presse substituierend beanstandet wurde (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 - muenchen.de) - nur dieser wirtschaftliche Aspekt in Rede steht, der ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst wird, die sich auf den Anzeigenteil erstreckt.
Dies stellt nur eine Möglichkeit dar, bei Online-Informationsangeboten die Prägung des Gesamtangebots durch die beanstandeten Beiträge festzustellen (vgl. BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 54] - dortmund.de).
- BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17
Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Rn. 12 bb) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II;… Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem;… BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (…BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN;… BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).
Nimmt die öffentliche Hand öffentliche Aufgaben wahr, bewegt sie sich dabei jedoch außerhalb des ihr durch eine Ermächtigungsgrundlage zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs, ist ihr Handeln als geschäftliche Handlung anzusehen mit der Folge, dass sie sich an den Regeln des Wettbewerbsrechts messen lassen muss (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 56] - Crailsheimer Stadtblatt II) und - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 UWG vorliegen - zur Unterlassung verpflichtet ist (…BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App, mwN).
Rn. 24 d) Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass es sich bei dem Gebot der Staatsferne der Presse, auf das sich die Klägerin beruft, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN;… GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 25] - muenchen.de).
Rn. 30 bb) Gegen diese Würdigung des Berufungsgerichts, die an den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 23 bis 41] - Crailsheimer Stadtblatt II;… GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 26 bis 29 und 31 bis 40] - dortmund.de;… GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 27 bis 34 und 37 bis 45] - muenchen.de), wendet sich die Revision ohne Erfolg.
Rn. 31 (1) Das Berufungsgericht hat zutreffend allein das beanstandete Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal des Beklagten in den Blick genommen, da im Streitfall - anders als in den Verfahren, in denen der redaktionelle Teil einer Publikation der Gemeinde als die Presse substituierend beanstandet wurde (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 - muenchen.de) - nur dieser wirtschaftliche Aspekt in Rede steht, der ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst wird, die sich auf den Anzeigenteil erstreckt.
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21
muenchen.de - Wettbewerbsverstoß bei Anzeigenwerbung in einer kommunalen …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Die Bezugnahme auf den von der Klägerin als Anlage K 5 zu den Akten gereichten USB-Stick, der das beanstandete Internetangebot als konkrete Verletzungsform dokumentiert, reicht zur Konkretisierung des Unterlassungsantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO aus (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 97/21, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 12 f.] = WRP 2022, 1246 - dortmund.de, mwN; Urteil vom 13. Juli 2023 - I ZR 152/21, GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 9] = WRP 2023, 1083 - muenchen.de).Rn. 24 d) Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass es sich bei dem Gebot der Staatsferne der Presse, auf das sich die Klägerin beruft, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 19] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN;… GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 21] - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 25] - muenchen.de).
Rn. 30 bb) Gegen diese Würdigung des Berufungsgerichts, die an den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichtet ist (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 23 bis 41] - Crailsheimer Stadtblatt II;… GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 26 bis 29 und 31 bis 40] - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 27 bis 34 und 37 bis 45] - muenchen.de), wendet sich die Revision ohne Erfolg.
Rn. 31 (1) Das Berufungsgericht hat zutreffend allein das beanstandete Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal des Beklagten in den Blick genommen, da im Streitfall - anders als in den Verfahren, in denen der redaktionelle Teil einer Publikation der Gemeinde als die Presse substituierend beanstandet wurde (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; GRUR 2022, 1336 - dortmund.de; GRUR 2023, 1299 - muenchen.de) - nur dieser wirtschaftliche Aspekt in Rede steht, der ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst wird, die sich auf den Anzeigenteil erstreckt.
Das Angebot kostenloser Stellenanzeigen birgt die Gefahr existenzieller Schäden für die Presse, weil Unternehmen nicht mehr in der Tageszeitung oder deren Online-Ausgabe, sondern bei der Kommune beziehungsweise dem Landkreis inserieren (vgl. BGH, GRUR 2023, 1299 [juris Rn. 64] - muenchen.de, mwN).
- BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18
WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Rn. 12 bb) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II; Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem; BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (…BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe;… GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN; BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).
Nimmt die öffentliche Hand öffentliche Aufgaben wahr, bewegt sie sich dabei jedoch außerhalb des ihr durch eine Ermächtigungsgrundlage zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs, ist ihr Handeln als geschäftliche Handlung anzusehen mit der Folge, dass sie sich an den Regeln des Wettbewerbsrechts messen lassen muss (…vgl. BGH, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 56] - Crailsheimer Stadtblatt II) und - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 UWG vorliegen - zur Unterlassung verpflichtet ist (BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App, mwN).
Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App, mwN).
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15
Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Rn. 12 bb) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II;… Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem;… BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe;… GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN;… BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).
Bei dieser Würdigung sind vor allem die konkreten Auswirkungen des Handelns der öffentlichen Hand im Wettbewerb zu berücksichtigen sowie die Frage, ob das Tätigwerden zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Art und Umfang sachlich notwendig ist und die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur notwendige Begleiterscheinung der öffentlichen Aufgabe sind (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN;… GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] - Durchleitungssystem; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Oktober 1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125 [juris Rn. 15 f.] = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung;… Urteil vom 8. Juli 1993 - I ZR 174/91, GRUR 1993, 917 [juris Rn. 27 und 30] = WRP 1993, 741 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte;… Köhler/Odörfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 2.23;… Koos in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 14).
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17
Durchleitungssystem
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Rn. 12 bb) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 [juris Rn. 55] = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II;… Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 165/17, GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] = WRP 2019, 886 - Durchleitungssystem;… BGHZ 225, 59 [juris Rn. 49] - WarnWetter-App).Bei dieser Würdigung sind vor allem die konkreten Auswirkungen des Handelns der öffentlichen Hand im Wettbewerb zu berücksichtigen sowie die Frage, ob das Tätigwerden zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Art und Umfang sachlich notwendig ist und die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur notwendige Begleiterscheinung der öffentlichen Aufgabe sind (…vgl. BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN; GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] - Durchleitungssystem; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Oktober 1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125 [juris Rn. 15 f.] = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung;… Urteil vom 8. Juli 1993 - I ZR 174/91, GRUR 1993, 917 [juris Rn. 27 und 30] = WRP 1993, 741 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte;… Köhler/Odörfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 2.23;… Koos in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 14).
Wenn sich die öffentliche Hand aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung mit ihrem Angebot auf den Markt und in Wettbewerb zu privaten Anbietern begibt und die Auswirkung auf den Wettbewerb nicht nur notwendige Begleiterscheinung der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe ist (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] - Durchleitungssystem;… vgl. auch Koos in Fezer/Büscher/Obergfell aaO Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 17), kann sie sich einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung ihres Verhaltens nicht dadurch entziehen, dass sie die ihr - im Gegensatz zu privaten Unternehmen - eröffnete Möglichkeit nutzt, Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich anzubieten, und es deshalb am Unternehmensbezug fehlt.
- BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Bei dieser Würdigung sind vor allem die konkreten Auswirkungen des Handelns der öffentlichen Hand im Wettbewerb zu berücksichtigen sowie die Frage, ob das Tätigwerden zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Art und Umfang sachlich notwendig ist und die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur notwendige Begleiterscheinung der öffentlichen Aufgabe sind (…vgl. BGH, GRUR 2018, 196 [juris Rn. 23] - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN;… GRUR 2019, 741 [juris Rn. 14] - Durchleitungssystem; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Oktober 1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125 [juris Rn. 15 f.] = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung; Urteil vom 8. Juli 1993 - I ZR 174/91, GRUR 1993, 917 [juris Rn. 27 und 30] = WRP 1993, 741 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte;… Köhler/Odörfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 2.23;… Koos in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 14).Rn. 15 An dieser Definition der geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand, die von der Rechtsprechung unter der bis zum 7. Juli 2004 geltenden Generalklausel des § 1 UWG aF zum Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs entwickelt worden ist (vgl. zum Beispiel BGH, GRUR 1993, 917 [juris Rn. 26 f. und 30] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte;… vgl. auch Koos in Fezer/Büscher/Obergfell aaO Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 12), ist für die geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG festzuhalten.
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Rn. 16 Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt steht dieser Definition nicht entgegen, weil die beanstandete Verhaltensweise allein die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin als Mitbewerberin und nicht die Interessen von Verbrauchern im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 [juris Rn. 25] = WRP 2013, 491 - Solarinitiative). - BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80
Brillen-Selbstabgabestellen I
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Dabei ist im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand im Gegensatz zu privaten Unternehmen nicht auf die Erzielung von Gewinnen angewiesen ist und Verluste durch Steuern, Abgaben oder Beiträge decken kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1981 - I ZR 34/80, BGHZ 82, 375 [juris Rn. 32] - Brillen-Selbstabgabestellen;… Omsels in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl., § 4 Rn. 574). - OLG Köln, 07.02.2024 - 6 U 109/23
Feststellung des Rechtswegs gemäß § 17 Abs. 2 GVG unter Prüfung des Rechtsstreits …
Auszug aus BGH, 26.09.2024 - I ZR 142/23
Dies steht der Annahme einer geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand nach den dargestellten Maßstäben nicht entgegen (vgl. auch Degenhart, AfP 2020, 185, 190;… Koos in Fezer/Büscher/Obergfell aaO Wettbewerb der öffentlichen Hand Rn. 16;… aA Büscher/Franzke, UWG, 3. Aufl., § 2 Abs. 1 Nr. 2 Rn. 81 f.; Köhler, GRUR 2019, 265, 266; Maatsch, jurisPR-WettbR 7/2020 Anm. 4 unter C II; Peter, GRUR 2022, 624, 627; Schmitt-Mücke, WRP 2023, 412, 414; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2024, 914 [juris Rn. 28]). - BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht
- OLG München, 24.07.2025 - 6 U 6754/20
Abmahnungsberechtigter, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Freistellungsanspruch, …
Wie der Bundesgerichtshof in der nach dem Revisionsurteil weiter ergangenen Entscheidung "Jobbörse" (GRUR 2024, 1739) entschieden habe, mache allein schon die - sogar unentgeltliche - Verbreitung kommerzieller Fremdwerbung in staatlichen Medien, die nicht mehr als zulässige Randnutzung einzustufen ist, ein kommunales Online-Portal wegen Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse unzulässig, selbst wenn das Portal keine redaktionellen Inhalte aufweise.Dieser wirtschaftliche Aspekt wird von der Pressefreiheit ebenfalls umfasst, die sich auf den Anzeigenteil eines Presseerzeugnisses erstreckt, weil er für die Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlagen der Presse als wesentlicher Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit von Bedeutung ist (…vgl. RU Rn. 64; BGH, GRUR 2024, 1739 Rn. 31 - Jobbörse).
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die klagende Partei mit ihrer Klage den redaktionellen Teil einer Publikation nicht als die Presse substituierend beanstandet (etwa, weil sie diesen nur als "schmückendes Beiwerk" ansieht), sondern einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse von vornherein ausschließlich auf den Anzeigenteil einer Publikation stützt (vgl. BGH, GRUR 2024, 1739 Rn. 31 - Jobbörse;… sowie Vorinstanz OLG Oldenburg, Urt. v. 22.9.2023 - 6 U 124/22, GRUR-RS 2023, 53071 Rn. 43).
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