Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14
Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Das ist der Fall, wenn die Klagemarke bösgläubig im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG in der bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG aF, § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG nF) angemeldet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 105/14, BGHZ 207, 71 Rn. 57 - Goldbären, mwN).Der Begriff der Bösgläubigkeit ist umfassend unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu beurteilen (BGHZ 207, 71 Rn. 58 - Goldbären).
- BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05
AKADEMIKS
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Gestützt auf diese Vorschriften kann außerdem der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommene Beklagte Widerklage mit dem Ziel erheben, die Löschung der Klagemarke wegen ihrer bösgläubigen Anmeldung zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 20 f. = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS;… Urteil vom 8. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 20 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke).Rn. 24 Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es allerdings im Allgemeinen rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbar ähnliches Zeichen im Ausland als Marke für gleichartige oder sogar identische Waren benutzt (BGH, GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADE- MIKS, mwN).
- BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14
Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen, oder dass der Zeicheninhaber die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 388 Rn. 17 = WRP 2016, 480 - GLÜCKSPILZ, mwN).Aus diesem Verhalten können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (BGH, GRUR 2016, 380 Rn. 14 - GLÜCKSPILZ).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN). - BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10
Werbegeschenke
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - I ZR 149/20
Gestützt auf diese Vorschriften kann außerdem der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommene Beklagte Widerklage mit dem Ziel erheben, die Löschung der Klagemarke wegen ihrer bösgläubigen Anmeldung zu erreichen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 38/05, GRUR 2008, 621 Rn. 20 f. = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urteil vom 8. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 20 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke).
- BGH, 11.09.2025 - I ZB 6/25
Testarossa - Wann liegt bösgläubige Markenanmeldung vor?
Insbesondere aus dem Verhalten nach Anmeldung können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (…EuGH, GRUR 2025, 1168 [juris Rn. 71] - CeramTec;… BGH, GRUR 2016, 380 [juris Rn. 14] - GLÜCKSPILZ; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 26). - OLG Frankfurt, 23.04.2024 - 6 W 44/22
Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine markenrechtliche Klage
Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es im Allgemeinen auch rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbar ähnliches Zeichen im Ausland als Marke für gleichartige oder sogar identische Waren benutzt (vgl. z.B. Beschluss vom 27.05.2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 24 mwN).Jedenfalls unter Berücksichtigung der vom Kläger erlangten IFA-Zertifizierung, seines exklusiven Vertriebsrechts ab Anfang 2021 und des Einverständnisses von D mit seinen Markenanmeldungen zum Zwecke des Vertriebs der zertifizierten Masken, hat der Kläger bei Anmeldung der Marken auch nicht offensichtlich mit dem unredlichen Ziel gehandelt, das Zeichen zu monopolisieren, dritte Importeuer von einem Vertrieb auszuschließen (zur Berücksichtigung des Verhaltens des Anmelders vor und nach der Markenanmeldung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 27.05.2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 26).
aa) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann über die Einrede einer bösgläubigen Markenanmeldung einredeweise entgegengehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 45/03, juris Rn. 28 - Russisches Schaumgebäck, Beschluss vom 27.05.2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 23, teils zu älteren UWG-Vorschriften).
Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 45/03, juris Rn. 28 mwN - Russisches Schaumgebäck;… GRUR 2008, 621 Rn. 21 - AKADEMIKS; Beschluss vom 27.05.2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 25).
Ob dies der Fall ist, ist anhand aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 27.05.2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 25).
- BPatG, 11.08.2026 - 30 W (pat) 48/21 Insbesondere aus dem Verhalten nach Anmeldung können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (…EuGH, GRUR 2025, 1168 [juris Rn. 71] - CeramTec;… BGH, GRUR 2016, 380 [juris Rn. 14] - GLÜCKSPILZ; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 26;… BGH, GRUR 2025, 1686, 1688 Rn. 23 - Testarossa).
- BPatG, 11.08.2026 - 30 W (pat) 46/21 Insbesondere aus dem Verhalten nach Anmeldung können sich Anhaltspunkte für oder gegen eine zum Anmeldezeitpunkt vorliegende Behinderungsabsicht ergeben (…EuGH, GRUR 2025, 1168 [juris Rn. 71] - CeramTec;… BGH, GRUR 2016, 380 [juris Rn. 14] - GLÜCKSPILZ; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - I ZR 149/20, juris Rn. 26;… BGH, GRUR 2025, 1686, 1688 Rn. 23 - Testarossa).
- BPatG, 10.08.2023 - 25 W (pat) 21/19 Mit Schreiben vom 25. August 2020 hat er Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, auf die mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2021 (I ZR 149/20) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. August 2020 aufgehoben worden ist.
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Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz
Auszug aus BGH, 30.08.2021 - I ZR 149/20
In Rn. 26 muss es im ersten Satz "BGH, GRUR 2016, 380 Rn. 12 f." statt "BGH, GRUR 2016, 388 Rn. 13" heißen.
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