Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Verzichts auf Provisionsansprüche - Möglichkeit der Bucheinsicht eines Handelsvertreters - Einschränkung des Tätigkeitsgebiets eines Handelsvertreters - Voraussetzung eines Anlasses zur Kündigung des Vertragsverhältnisses - Anspruch eines Kaufmanns auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Objektküchen -, Einbauküchen besonderer Fertigung für den Wohnungsbau, AA des HV bei Aufbau des Kundenstamms mit Hilfe von Schmiergeld, nachvertragliche Konkurrenztätigkeit des HV, Nutzung des Kundenstamms nach Vertragsende, USt, Vermutung der Billigkeit, Vorteile, ...
Papierfundstellen
- NJW 1977, 671
- MDR 1977, 290
- DB 1977, 720
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.02.1965 - VII ZR 194/63
Bemessung des Ausgleichsanspruchs; Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es in der Regel nicht angängig ist, die Berechtigung eines Ausgleichsanspruchs und seine Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu beurteilen, ohne daß vorher Feststellungen über Vorteile des Unternehmers und Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156). - BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69
Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Das Revisionsgericht kann sie nur daraufhin überprüfen, ob sie einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen Erfahrungssätze enthalten oder wesentliches Vorbringen der Parteien ersichtlich unberücksichtigt gelassen worden ist (BGHZ 55, 45, 55). - BGH, 24.06.1971 - VII ZR 223/69
Rechtsstellung des Verkaufsleiters oder Generalvertreters
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Der Kläger hat damit bereits mehr zugesprochen erhalten als den noch begehrten Buchauszug, so daß sein Antrag insoweit auch aus diesem Grunde keinen Erfolg haben kann (BGH LM Nr. 1 zu HGB § 87 c; BGHZ 56, 290, 297).
- BGH, 28.06.1973 - VII ZR 3/71
Bemessung der Provision; Umsatzsteuerpflicht des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Die Entscheidung des Landgerichts zum Ausgleichsanspruch gibt schließlich noch Anlaß, darauf hinzuweisen, daß etwaige Mehrwertsteuerzahlungen der Beklagten an den Kläger in den nach Maßgabe des § 89 b Abs. 1 und 2 zu ermittelnden Ausgleich einzubeziehen sind, der Unternehmer aber nicht kraft Gesetzes verpflichtet ist, auf den Ausgleichsbetrag Mehrwertsteuer zu zahlen (BGHZ 61, 112, 115). - BGH, 30.06.1966 - VII ZR 124/65
Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Selbsttötung des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Es widerspricht dies auch der Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt dargelegt worden ist (BGHZ 45, 385, 386 m.w.H.). - BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Dem Handelsvertreter bleibt unter solchen Umständen nur noch die Möglichkeit, Bucheinsicht nach § 87 c Abs. 4 HGB zu verlangen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, und, was als nächster Schritt in Betracht kommen kann, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 260 Abs. 2 BGB (BGHZ 32, 302, 304). - BGH, 01.12.1960 - VII ZR 210/59
Zulässigkeit von Verfügungen über den Provisionsanspruch
Auszug aus BGH, 26.11.1976 - I ZR 154/74
Insbesondere steht § 87 a Abs. 5 HGB einem Erlaßvertrag zwischen Handelsvertreter und Unternehmer über vom Handelsvertreter bereits verdiente Provisionen nicht entgegen (vgl. BGH MDR 1961, 312).
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 39/79
Pflichten des Handelsvertreters
Behält aber der Handelsvertreter die Möglichkeit, im Rahmen der Vertretung anderer Firmen oder sonstwie den Kundenstamm weiter zu nutzen, so ist das unter Umständen ausgleichsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH vom 28.10.1957 - II ZR 49/56 = VersR 1957, 775, 776; 22.9.1960 - VII ZR 245/59 = DB 1960, 1305 [BGH 22.09.1960 - VII ZR 245/59]; BGH vom 26.11.1976 - I ZR 154/74 = HVR 503;… Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, Rdn. 306 f). - BGH, 11.02.1977 - I ZR 185/75
Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, soll der Handelsvertreter mit dem Ausgleich nach § 89 b HGB eine zusätzliche Vergütung für während der Vertragsdauer geleistete, bisher nicht abgegoltene Dienste erhalten (BGHZ 45, 385, 386 m.w.N.; Urteil vom 26.11.1976 - I ZR 154/74). - BGH, 01.12.1983 - I ZR 181/81
Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Ärztepropagandisten gegen die …
Nach alledem kommt es auf die von der Beklagten in ihrer Revisionserwiderung angesprochene Frage, ob die mit dem Arzt und den sechs Heilpraktikern getroffene Absprache nach § 7 HWG (bzw. § 5 KWG a.F.) und nach Standesrecht als unzulässig zu beurteilen ist, und auch auf die weitere Frage, ob sich die Beklagte als Unternehmerin auf eine Unzulässigkeit dieser Vereinbarungen berufen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74 = LM HGB § 89 b Nr. 51), für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an. - BGH, 12.12.1985 - I ZR 62/83
Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1 HGB bei entsprechender Eingliederung in die …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es aber in der Regel nicht angängig, die Bewilligung eines Ausgleichsanspruchs und dessen Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu bestimmen, ohne daß vorher Feststellungen über die Größe der Vorteile des Unternehmers und die Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156; Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74 , NJW 1977, 671;… Urt. v. 27.02.1981 - I ZR 39/79 , MDR 1981, 906 [BGH 27.02.1981 - I ZR 39/79] ;… Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 95/82 ). - BGH, 17.10.1984 - I ZR 95/82
Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters für …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es in der Regel nicht angängig, die Bewilligung eines Ausgleichsanspruchs und dessen Höhe allein nach Billigkeitserwägungen zu bestimmen, ohne daß vorher Feststellungen über die Größe der Vorteile des Unternehmers und die Verluste des Handelsvertreters im Sinne des § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB getroffen worden sind (BGHZ 43, 154, 156; Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 154/74, NJW 1977, 671;… Urt. v. 27.2.1981 - I ZR 39/79, MDR 1981, 906 [BGH 27.02.1981 - I ZR 39/79]).
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