Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2
Unterlassung der Werbung für Matratzen mit einer existierenden unverbindlichen Preisempfehlung wegen Irreführung - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Darlegungslast bei stationärem Vertrieb
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.01.2024 - 84 O 104/22
- OLG Köln, 06.09.2024 - 6 U 16/24
- BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Rn. 13 1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, WM 2012, 492 [juris Rn. 14]). - BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Entscheidend für die Unterscheidung eines solchen Beweisermittlungsantrags von einem beachtlichen Beweisantrag ist, ob die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03 [juris Rn. 18 f.] mwN; BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZR 129/21, juris Rn. 15). - BGH, 26.01.2023 - I ZR 106/22
Wettbewerbsprozess: Anforderungen an einen schlüssigen Klägervortrag hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 106/22, MMR 2023, 504 [juris Rn. 14] mwN). - BGH, 26.09.2024 - I ZR 161/23
Gehörsrechtsverletzung bei überspannten Substantiierungsanforderungen an …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Rn. 14 a) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt daher vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - I ZR 161/23, NJW-RR 2024, 1474 [juris Rn. 23] mwN). - BGH, 21.04.2022 - I ZR 129/21
Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund Unterlassungsverpflichtung bzgl. der …
Auszug aus BGH, 07.05.2025 - I ZR 168/24
Entscheidend für die Unterscheidung eines solchen Beweisermittlungsantrags von einem beachtlichen Beweisantrag ist, ob die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BVerfG…, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03 [juris Rn. 18 f.] mwN; BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZR 129/21, juris Rn. 15).
- BGH, 09.04.2026 - I ZR 148/25
Verletzung des Grundsatzes auf rechtlichen Gehörs durch Unterlassung der durch …
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt daher vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen an den Vortrag einer Partei offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Partei zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (BGH…, Beschluss vom 25. April 2019 - I ZR 170/18, TranspR 2019, 376 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 26. September 2024 - I ZR 161/23, NJW-RR 2024, 1474 [juris Rn. 23]; Beschluss vom 7. Mai 2025 - I ZR 168/24, juris Rn. 13 f.;… Beschluss vom 26. Juni 2025 - III ZR 81/24, juris Rn. 12).Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden und ist es Sache des Tatgerichts, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderlich erscheinen (…BGH, TranspR 2019, 376 [juris Rn. 9]; BGH…, Beschluss vom 23. November 2023 - V ZR 170/22, TranspR 2024, 77 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 7. Mai 2025 - I ZR 168/24, juris Rn. 15;… Beschluss vom 26. Juni 2025 - III ZR 81/24, juris Rn. 13).
Nur in diesem Fall liegt kein beachtlicher Beweisantrag, sondern ein unzulässiger, auf die Ausforschung von Tatsachen gerichteter Beweisermittlungsantrag vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2025 - I ZR 168/24, juris Rn. 16).
- KG, 15.01.2026 - 20 U 48/23
Haftung der beklagten Klinik gegenüber der betroffenen Patientin wegen …
Nicht nachzukommen ist einem Beweisantritt, wenn er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern die Ausforschung von Tatsachen ermöglichen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2025 - I ZR 168/24 - juris Rn. 16).
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