Rechtsprechung
| BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung des Lagerhalters: Voraussetzungen und Grundsätze der tatrichterlichen Schätzung der Schadenshöhe bei Beschädigung eingelagerten Umzugsgutes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 475 HGB, § 287 Abs 1 S 1 ZPO
Haftung des Lagerhalters: Voraussetzungen und Grundsätze der tatrichterlichen Schätzung der Schadenshöhe bei Beschädigung eingelagerten Umzugsgutes - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in die Frisn zur Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Substantiierung des Parteivortrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Wiedereinsetzung in die Frisn zur Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Substantiierung des Parteivortrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Überspannte Anforderung an Vortrag zur Schadenshöhe - Überspannte Anforderung an Vortrag zur Schadenshöhe
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19
Bemessung der Vergütung einer Lizenz im Nachlizensierungsvertrag - …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Dabei sind an Art und Umfang der von dem Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Tatgericht kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - I ZR 93/19, GRUR 2020, 990 Rn. 37 = WRP 2020, 1189 - Nachlizenzierung). - BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 8;… Beschluss vom 27. August 2020 - III ZR 105/19, juris Rn. 8 mwN; BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47). - BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06
Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Soweit vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung der Hauptforderung in dieser Höhe entstanden sind wie der auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbare Teil der vorprozessualen Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten der Klägerin einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer, handelt es sich dabei um Nebenforderungen im Sinne des § 43 Abs. 1 GKG, die sich nicht werterhöhend auswirken (zu § 4 Abs. 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, VersR 2007, 1102 Rn. 7;… Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06, VersR 2007, 1713 Rn. 6;… Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, NJW-RR 2008, 898 Rn. 5).
- BGH, 07.07.2020 - VI ZR 212/19
Einschneidende Folgen durch die Handhabung der Substantiierungsanforderungen wie …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, NJW-RR 2019, 1530 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, juris Rn. 10). - BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Soweit vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung der Hauptforderung in dieser Höhe entstanden sind wie der auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbare Teil der vorprozessualen Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten der Klägerin einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer, handelt es sich dabei um Nebenforderungen im Sinne des § 43 Abs. 1 GKG, die sich nicht werterhöhend auswirken (zu § 4 Abs. 1 ZPO vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, VersR 2007, 1102 Rn. 7; Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06, VersR 2007, 1713 Rn. 6;… Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, NJW-RR 2008, 898 Rn. 5). - BGH, 29.05.2018 - VI ZR 370/17
Berufung im Arzthaftungsprozess: Grenzen ärztlicher Risikoaufklärungspflicht; …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 8;… Beschluss vom 27. August 2020 - III ZR 105/19, juris Rn. 8 mwN;… BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47). - BGH, 20.05.2014 - VI ZB 49/12
Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung nicht zuerkannter Rechtsanwaltskosten …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Da hinsichtlich dieser Beträge die Hauptforderung nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits ist, stellen diese Kosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde keine Nebenforderungen, sondern Hauptforderungen dar (zu § 4 Abs. 1 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 49/12, NJW 2014, 3100 Rn. 5 mwN), so dass für sie ein gesonderter Streitwert festzusetzen ist. - BGH, 02.07.2019 - VI ZR 42/18
Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess: Überspannte Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, NJW-RR 2019, 1530 Rn. 5 mwN;… Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19, juris Rn. 10). - BGH, 11.03.2008 - VI ZB 9/06
Streitwert im Verkehrsunfallprozess; Erhöhung durch die Unkostenpauschale und …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Soweit vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung der Hauptforderung in dieser Höhe entstanden sind wie der auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbare Teil der vorprozessualen Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigten der Klägerin einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer, handelt es sich dabei um Nebenforderungen im Sinne des § 43 Abs. 1 GKG, die sich nicht werterhöhend auswirken (zu § 4 Abs. 1 ZPO vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, VersR 2007, 1102 Rn. 7;… Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06, VersR 2007, 1713 Rn. 6; Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZB 9/06, NJW-RR 2008, 898 Rn. 5). - BGH, 27.08.2020 - III ZR 105/19
Amtspflichtverletzung eines Notars: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 04.02.2021 - I ZR 169/20
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 8; Beschluss vom 27. August 2020 - III ZR 105/19, juris Rn. 8 mwN;… BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47). - BGH, 17.12.2020 - I ZR 88/20
Zurückverweisung einer Sache an das Berufungsgericht wegen Verletzung des …
- OLG München, 27.07.2026 - 19 U 3066/24
Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Mitverschulden, Kreditkosten, …
Rn. 69 Dabei sind an Art und Umfang der vom Kläger beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Senat kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - I ZR 169/20 - Rn. 17;… Urteil vom 18. Juni 2020 - I ZR 93/19 - Rn. 37;… Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 - Rn. 51;… Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90 - juris Rn. 43). - OLG Celle, 12.05.2021 - 14 U 189/20
Voraussetzungen der Haftung des Halters eines zwei Stunden nach …
Dabei sind an Art und Umfang der von dem Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Tatgericht kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - I ZR 93/19 - BGH, Beschluss vom 04. Februar 2021 - I ZR 169/20 -, Rn. 17, juris). - LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
Rn. 178 d) Die in Gestalt des Klageantrages zu Ziffer 5. ersetzt verlangten vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten wirken sich gemäß § 43 Abs. 1 GKG als bloße Nebenforderungen nicht auf den Gebührenstreitwert aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 58/10, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 26. März 2013 - VI ZB 53/12, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 04. Februar 2021 - I ZR 169/20, Rn. 28 jew. zit. nach juris).
- BGH, 10.02.2022 - I ZR 86/21
Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs: Überspannung der …
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt zudem dann vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - I ZR 169/20, RdTW 2021, 282 Rn. 15;… Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 72/21, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 21.04.2022 - I ZR 129/21
Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund Unterlassungsverpflichtung bzgl. der …
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (…vgl. BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - I ZR 169/20, RdTW 2021, 282 [juris Rn. 15] mwN).Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (BGH, RdTW 2021, 282 [juris Rn. 15] mwN).
- LG Ellwangen/Jagst, 08.01.2026 - 6 O 56/24
Bemessung der Ansprüche auf Hinterbliebenengeld bzw. Schmerzensgeld im Fall der …
Rn. 202 Die in Gestalt des Klageantrages zu Ziffer 4. ersetzt verlangten vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten wirken sich gemäß § 43 Abs. 1 GKG als bloße Nebenforderungen nicht auf den Gebührenstreitwert aus (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 58/10, Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 26. März 2013 - VI ZB 53/12, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 04. Februar 2021 - I ZR 169/20, Rn. 28 jew. zit. nach juris). - OLG Köln, 16.05.2024 - 3 U 143/19 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof den vorgenannten Beschluss des Senats mit Beschluss vom 04.02.2021 (I ZR 169/20) im Kostenpunkt aufgehoben sowie in der Sache, soweit der Senat hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs in Höhe von EUR 38.000, der Lagerkosten in Höhe von EUR 1.353 und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 807, 36, jeweils nebst Zinsen, zum Nachteil der Klägerin erkannt habe.
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