Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- GRUR 1962, 401
- BB 1962, 467
- DB 1962, 599
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (6)
- RG, 21.03.1934 - I 165/33
1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe …
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
| fungsgerichts zu den von ihm erörterten .Gesichtspunkten ;.J wendet? sind die Angriffe zwar im wesentlichen nicht ge- § rechtfertigt Begründet aber sind die Rügen der Revision, mit denen sic geltend macht, daß das Berufungsgericht bei seinen Ausführungen andere, für die Beurteilung des Streitfalls ebenfalls wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt habe und daß es nicht ohne die nach dem ersten i Beweisbeschluß vom 13 < Dezember 1955 von ihm selbst zu nächst für erforderlich erachtete Einholung eines Sachverständigengutachtens hätte entscheiden sollen Wenn auch das l Berufungsgericht die von den Beklagten zu zahlende Lizenzgebühr gemäß § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu bemessen hatte (RGZ 144, 187, 192), und wenn es ferner nach der ausdrück" liehen Bestimmung in § 287 Abs. 1 Satz, 2 ZPO seinem Ermessen überlassen war, ob und inwieweit eine Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, so kann in der Revisionsinstanz doch geprüft werden, ob das Berufungsgericht bei der Ausübung seines Ermessens schätzungsbegründende Tatsachen, die sich aus der Ratur der Sache ergeben oder von den Parteien vorgebracht waren, nicht gewürdigt (RG GRUR 1942, 316-, 317; 1944? 132, 134) und ob es bei der Entscheidung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens beachtet hat III. 1.) Bei Begründung seiner Auffassung, daß die der Klägerin zustehende Lizenzgebühr nach dem Wert der ganzen Maschine zu berechnen sei weist das Berufungsgericht vorweg darauf hin, daß auch die Klagepatentschrift ausweislich ihres Betreffs- und der, Patentansprüche eine Maschine zum Herstellen von Kreuzbodenventilsäcken, also die ganze Maschine;, und nicht nur einen Teil derselben, als geschützt bezeichne; Gegenstand des verletzten Klagepatents sei die ganze Maschine und nicht bloß der Teil? der die Erfindung kennzeichne Die Revision.greift das zu Unrecht an.ist, kann nur unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände des einzelnen Palles entschieden werden (RGZ 144, 187, 192; RG MuW 1940, 77) « Daß die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung hier herangezogenen Umstand l de zu berücksichtigen waren , steht außer Zweifel (vgl dazu RGZ 144, 187, 192, teilweise wiederholt in RG GRUR 1957, 531, 533/534; RG MuW 1940, 77) Biese Umstände "fallen! wie es in RGZ 144, 187, 192 heißt, "ins Gewicht", und namentlich "kann" die WertSteigerung, die die Gesamtanlage durch den geschützten Teil erhält, zur Berechnung der Lizenzgebühr vom Wert der Gesamtanlage führen (RG GRUR 1944, 132, 134) Zwingend und allein erheblich aber sind diese Umstände nicht« Beispielsweise ist in anderen Entscheidungen in denen die Berechnung der Lizenzgebühr von der Gesamtanlage gebilligt oder verfügt wurde, darauf abgestellt worden, daß die Gesamtanlage durch die geschützte Vorrichtung "ihr kennzeichnendes Gepräge" erhielt (RG GRUR 1942, 358, 339; ähnlich schon RG GRUR 1934, 435, 438 - beide in Zvyangslizenzsachen -), daß der geschut zte Teil d:as "Hauptstück" des damit zu einem ''neuen" Gerat werden den Gesamtaggregate war (Schiedskommission GRUR Ausl« 1958, 473, 475 zu PA GrSen« GRUR 1955/297, 299), oder daß die Verv/endung der patentierten Erfindung wenigstens eine konstruktive Anpassung auch der anderen Teile des Gesamtaggre gats erforderlich machte (PA GrSen« GRUR 1955, 294, 296)« Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß solche Erwägungen, wenn auch unausgesprochen, auch in den Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 144, 187 und MuW 1940, 77 eine Rolle gespielt haben« Es wäre daher auch im Streitfall zumindest zu erörtern gewesen, ob der Schlauchbildungsvorrichtung der Klägerin im Rahmen einer Papiersackmaschine eine ähnliche Bedeutung zukommt« Nach dem schon erwähnten, auch vom Berufungsgericht herangezogenen Gutachten des Professors Br« Meister vom 14 Juli 1955 handelt es sich hier eher um ein "Zusatzgerät", das zwar von den Abnehmern der - 16.
den von der Revision unter Berufung auf RGZ 144, 187? 193 bosonders betonten Umstand, daS die Abnehmer der Maschinen auch ohne die geschützte Vorrichtung hätten arbeiten können und diese tatsächlich nur in geringem Umfang benutzt hätten, - e i n e n Umstand, auf den übrigens auch das Reichsgericht nicht, wie die Revision anzunehmen scheint, bei der Frage nach der Berechnungsgrundlage der Lizenzgebühr (So 192), sondern erst bei der Frage nach der Hohe der Lizenzgebühr (So 193) hingewiesen hat« IVo lo) Bei der Frage nach der H öhe der Lizenzgebühr, die von den Beklagten zu zahlen sein soll, geht das Berufungsgericht unter zutreffender Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum (RG GRTJR 1942, 149? 15|> 152; RGZ 156, 65s 69; Lindenmaier, GRUR 1955? 359 ff) davon aus, daß in Ermangelung eines verkehrsraäßig üblichen Wertes.der Bonutzungsberechtigung am Klagepatent ihr objektiver, sachlich angemessener Wert, und zwar ihr Wert zur Zeit des Eingriffs, also am Schluß de3 Verletzungszeitraumes, zugrunde zu legen sei, daß dabei insbesondere die in Gewinnaussichten sich ausdrückende wirtschaftliche Bedeutung des Klagepatents, eine etwaige Monopolstellung des Patentinhabers und etwaige eigene Schutzrechte der Verletzer zu berücksichtigen seien, und daß es bei alledem auf die Umstände des Einzelfalles entscheidend ankomme (vgl zu diesen Grundsätzen auch RG2 14? 187, 193; 171, 227, 239; RG GRUR 1938, 836, 837/838; 1942, 338, 539).
- RG, 20.03.1918 - I 412/17
Berechnung einer Lizenzgebühr für eine Zwangslizenz
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
Pallen RGZ 92, 329 330;. - LG Hamburg, 15.12.1953 - 26/53
Denunziation eines Ehemannes, der seine Geliebte in die eheliche Wohnung …
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
Vorrichtung nach dem Klagepatent.geliefert haben" Pas { Berufungsgericht erörtert sodann - teilweise unter Veri Wendung des Gutachtens, das der Sachverständige:; Prof" .J Br" Meister am 25° Oktober 1953 dem erkennenden Senat in \ der das Klagepatent betreffenden Nichtigkeitssache I ZR 26/53 erstattet hat - die technischen Vorteile des Klagepatents gegenüber dem Patent Nr" 696 224 der Firma Bi & gegenüber dem Patent Nr" 572 878 der Firma Bap und gegenüber dem Verfahren der Firma l sowie das besondere Wagnis, das eine Benutzung des Verfahrens der Firma H o J n a c h dem Patent Nr« 855 934 für die Beklagten bedeutet hätte, und kommt danach zu dem j Ergebnis, daß, wenn auch die Klägerin mit dem Klagepatent keine Monopolstellung innegehabt habe, das Klagepatent doch von allen ernsthaft bestehenden Möglichkeiten für die Beklagten sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht die bei weitem günstigste gewesen sei, so daß dem Patent der Klägerin ein hoher Wert für die Benutzungsberecfrtigung beizumessen sei" Biese Ausführungen des Berufungsgerichts sind, für sich allein betrachtet, rechtlich nicht zu beanstanden« Nicht begründet ist insbesondere die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe nach seinen Ausführungen nicht auf den objektiven, sachlich angemesseneji Wert der Benutzungsbe rechtigung am Klägepatent, sondern auf ihren subjektiven Wert für die1Beklagten abgestellt" Bas Berufungsgericht hat ersichtlich sagen wollen, daß für einen Hersteller von Papiersackmaschinen, der eine Schlauchbildungsvorrichtung anbringen wollte, und daher eben auch für die Beklagten, die Benutzung des Klagepatentes die technisch und wirtschaftlich günstigste Möglichkeit geboten habeo Bas ist ein hier durchaus zu Recht berücksichtigter Gesichtspunkt" Im übrigen steht der in Rechtsprechung und Schrifttum wiederholt verwendete Begriff des "objektiven" Wertes der.
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
I" Nach der ständigen Rechtsprechung des' Reichsgerichts, auf die sich der erkennende Senat in anderen Zusammenhang bereits wiederholt bezogen hat (vgl" ua" BGH GRUR 1957s 336 - Rechnungslegung; BGHZ 20, 345">Dahlke -i BGHZ 34? 320? 321 - Vitasulfal stehen dem, der Schadensersatz wegen schuldhaft rechtswidriger PatentBenutzung j (§ 47 Abs. 2 PatG) fordern kann, wahlweise drei Wege für dies Berechnung seiner Entschädigung offen: er kann 1 1" gemäß dom Grundsatz des § 249 BGB den Unterschied zwischen \ dem durch die Patentverletzung herfceigeftihrten Zustand seines Vermögens und dem Zustand, den sein Vermögen ohne die Patentverletzung erreicht haben würde, zur Grundlage seiner Berechnung machen, also namentlich gemäß § 252 BGB den Ersatz dos Gewinns verlangen, der ihm selbst durch die - 6 ~. - RG, 16.12.1922 - V 21/22
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
einem schlauchförniigen Rohrstück "« besteht" beziehen, - eine sprachliche Konstruktion, die keinen vernünftigen Sinn ergäbe" Auch würde es sich nach dem ganzen Inhalt' der Patentschrift im übrigen einschließlich der Ansprüche" weder um eine - besondere "Maschine" zum Herstellen noch um eine Maschine zum "Herstellen" von Kreuzbodenventilstücken handeln Die unter Schutz gestellte Vorrichtung ist vielmehr als eine Tor- ..richtung innerhalb einer auch andere Arbeitsgänge durchführenden Maschine (So 1 Zeile 23/24) gedacht; Sie soll sich an die nicht dargestellte Bodenfalzeinrichtung anschließen (3° 2 Zeile 21/22) und soll das Werkstück: später in einen nächsten Arbeitsgang, das Schließen des Bodens, abgeben (S. 2 Zeile 45 bis 47/; und die geschützte Vorrichtung soll die Yentileinlage nicht nur "herstellen", also "bilden" und "abtrennen" (Merkmale a und b des Anspruchs 1), sondern auch "fördern" und "einlegen" (Merkmale c und d des Anspruchs l)s Auch in den Eingangsworten des Anspruchs 1 kann daher nur eine"Maschine zum Herstellen von Kreuzbodenventilsäcken" gemeint seino Es ist deshalb nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht aus der Klagepatentschrift entnommen hat, ihr Gegenstand sei die ganze Maschine und nicht nur der dio Erfindung kennzeichnende Teil, oder - mit den Worten von Skaupy in GEHR 1939, 535, 586 (ähnlich auch RG Mu'W 1940, 77) - nicht die unter Schutz gestellte "Vorrichtung" an der Gesamtmaschine, sondern die Gesamtmaschine mit der "Vorrichtung"«. - BFH, 30.04.1953 - V 174/52 U
Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Umpackens von eingeführtem Tee in …
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
standen sei und noch entstehe Dievon der Beklagten au 1) ji dagegen eingelegte Berufung wurde durch Urteil des Oberj laadcsgerichts Düsseldorf vom 5" Mai 1953 ~ 2 U 174/52 - j zurückgewiesen- Die von ihr zunächst eingelegte Revision \ nahm die Beklagte zu 1) später zurück j °5.
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Die Norm dürfte in ihrer historischen Herleitung auf einer wiederum selbst nicht ganz widerspruchsfreien Rezeption der römisch-rechtlichen Grundlagen beruhen, die schon mit Inkrafttreten des BGB und damit auch des § 687 Abs. 2 BGB den partiellen Rückgriff auf die Grundsätze der Geschäftsanmaßung in der Ariston-Entscheidung des Reichsgerichts bei der Gewinnabschöpfung überholt hatten, so dass ein direkter Rückgriff auf § 687 Abs. 2 BGB in Fragen der Gewinnabschöpfung allenfalls im Wege einer "rechtsähnlichen" Anwendung möglich ist und bleibt, die die Rechtsprechung aber nur auf Rechtsfolgenseite so auch seit langem befürwortet (siehe etwa nur RG v. 03.02.1909 - I 99/08, RGZ 70, 249, 251 ff.; v. 22.10.1930 - I 128/30, RGZ 130, 108, 110 und BGH v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; v. 29.05.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II). - BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05
Tintenpatrone
b) Grundsätzlich ist der Verletzte jedoch nicht auf eine konkrete, den entgangenen Gewinn einschließende Schadensberechnung (§§ 249, 252 BGB) beschränkt; vielmehr kann er den zu leistenden Ersatz auch objektiv nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie oder der Herausgabe des Verletzergewinns ermitteln (st. Rspr.; Sen.Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; BGHZ 57, 116, 117 f. - Wandsteckdose II; 77, 16, 25 - Tolbutamid). - BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Flaschenträger
Denn bereits vor diesem Zeitraum war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Möglichkeit des Schutzrechtsinhabers, zwischen diesen drei Berechnungsweisen zu wählen, seit langem anerkannt (s. nur BGH, Urteil vom 13. März 1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III; Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, NJW 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20 = GRUR 1993, 55 = WRP 1992, 700 - Tchibo/Rolex II).
- LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 12 O 416/06
Unberechtigte Nutzung von Fotografien bei eBay
Er ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Schluss des Verletzungszeitraums zu beziehen (BGH GRUR 1962, 401, 404). - OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Lizenzanalogie, dass ein Schutzrechtsbenutzer das schuldet, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III;… BGH, a.a.O.).Anzuknüpfen ist insoweit an die kleinste technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit, welche noch von der Erfindung wesentlich geprägt bzw. in ihren Funktionen beeinflusst wird (BGH, GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 5. Aufl. 2002, § 9 Rz. 126 m. w. Nachw.;… Senat, Urt. v. 13. September 2009, Az. I-2 U 113/05 = InstGE 8, 147 ff. - Türinnenverstärkung), wobei eine technisch-wirtschaftliche (funktionelle) Einheit grundsätzlich nur solche Teile bilden können, die in sich selbstständig funktionieren (…vgl. Bartenbach/Volz, Arbeitnehmervergütung, 3. Auflage, RL Nr. 8, Rz. 32).
Der Bundesgerichtshof hat dies bei der Anwendung der Lizenzanalogie zur Ermittlung der Höhe einer Bereicherungslizenz oder einer Schadenersatzlizenz wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts dahin präzisiert, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine angemessene Lizenz in der Höhe schuldet, wie sie vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Benutzungshandlungen vorhergesehen hätten (vgl. BGH, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder).
- BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98
Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr
Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach bei der Berechnungsweise der Lizenzanalogie der Inhaber eines Schutzrechts von einem Verletzer eine angemessene Lizenz in der Höhe verlangen kann, wie sie von vernünftigen Vertragsparteien bei Abschluß eines Lizenzvertrages vereinbart worden wäre, wenn diese die künftige Entwicklung und namentlich den Umfang der Schutzrechtsbenutzung vorausgesehen hätten (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid;… Sen.Urt. v. 18.02.1992 - X ZR 8/90, GRUR 1992, 599, 600 - Teleskopzylinder;… Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage;… Benkard, aaO, § 139 PatG Rdn. 64).Vielmehr kommt es bei der Berechnung der angemessenen und üblichen Lizenz auf die Gesamtheit aller Umstände an, die der Tatrichter gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu würdigen hat (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Benkard, aa0, § 139 Rdn. 65 m.w.N.;… Busse, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rdn. 149 m.w.N.).
a) Da der Ausgangspunkt der Lizenzanalogie hypothetisch ist, läßt sich die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nur aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung bestimmen (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III;… Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid;… Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage).
Dazu gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an für gleiche oder vergleichbare Erfindungen tatsächlich vereinbarte Lizenzen (…Sen.Urt. v. 06.03.1980 - X ZR 49/78, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid), die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts, die sich in Gewinnaussichten ausdrückt und durch die am Markt zu erzielende Vergütung bestimmt wird (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke Ill;… Sen.Urt. v. 25.05.1993 - X ZR 19/92, GRUR 1993, 897, 898 - Mogul-Anlage), wobei auch die technischen Vorzüge der Erfindungen gegenüber gleichen oder ähnlichen Gegenständen zu berücksichtigen sind (RG Mitt. 1939, 194, 196 - Bekämpfung von Grubenexplosionen I), eine etwaige Monopolstellung des Schutzrechtsinhabers (BGH, Urt. v. 13.03.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III) sowie die Möglichkeit für Abnehmer der schutzrechtsverletzenden Vorrichtung, sie auch ohne Benutzung des Schutzrechts zweckmäßig und wirtschaftlich einsetzen zu können (…Benkard, aa0, § 139 PatG Rdn. 66, 67).
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass für die Berechnung des aus der Verletzung eines immateriellen Schutzrechts entstandenen Schadens zwischen drei Berechnungsweisen gewählt werden kann: der konkreten, den entgangenen Gewinn einschließenden Schadensberechnung sowie den so genannten objektiven Berechnungsarten der Geltendmachung einer angemessenen Lizenzgebühr und der Herausgabe des Verletzergewinns (RGZ 156, 65 ff.; BGH, Urt. v. 13.3.1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401 ff. - Kreuzbodenventilsäcke III;… Urt. v. 12.1.1966 - Ib ZR 5/64, GRUR 1966, 375, 379 - Meßmer-Tee II, insoweit nicht in BGHZ 44, 372 ff.; BGHZ 82, 299, 305 - Kunststoffhohlprofil II; BGHZ 119, 20, 22 ff. - Tchibo/Rolex II;… Urt. v. 22.9.1999 - I ZR 48/97, GRUR 2000, 226 f. - Planungsmappe). - BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Dia-Rähmchen II
Nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen und auch in Schrifttum allgemein gebilligten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts stehen dem, der Schadensersatz wegen schuldhaft rechtswidriger Patentverletzung (§ 47 Abs. 2 PatG) fordern kann, wahlweise drei Wege für die Berechnung seiner Entschädigung offen, die sich kurz wie folgt kennzeichnen lassen: 1. Ersatz des dem Verletzten entgangenen Gewinns, 2. Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, 3. Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns (vergl. zuletzt BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962 - Kreuzbodenventilsäcke III - m.w.Nachw.).Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen sind (vergl. das Urteil im Vorprozeß I ZR 171/56 vom 14. Januar 1958 S. 19), namentlich also auch, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht waren oder sich aus der Natur der Sache ergaben, nicht gewürdigt worden sind (RG GRUR 1942, 316, 317; 1944, 132, 134; BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962 - Kreuzbodenventilsäcke III -).
Um zu beurteilen, was vernünftige Vertragspartner vereinbart haben würden, kommt es - in Ermangelung eines verkehrsmäßig üblichen Wertes einer Benutzungsberechtigung am Klagepatent - wesentlich darauf an, den objektiven, sachlich angemessenen Wert einer solchen Benutzungsberechtigung zu ermitteln (BGH I ZR 18/61 vom 13. März 1962).
- BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93
"Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …
Weder aus dem Sachvortrag der Parteien noch aus der Natur der Sache ergeben sich durchgreifende Beanstandungen gegen seine tatrichterliche Würdigung (vgl. BGH GRUR 1962, 401, 402 - Kreuzbodenventilsäcke III; BGHZ 77, 16, 24 - Tolbutamid).Einer solchen kann für die Bemessung der Lizenzgebühr - neben anderen Umständen eine erhebliche Bedeutung zukommen (RG GRUR 1938, 836, 837 - Rußbläser; BGH GRUR 1962, 401, 404 - Kreuzbodenventilsäcke III), weil sich darin zeigt, welchen erheblichen Wert das Patent am Markt hat.
- OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …
Rn. 112 Für Rechtsverletzungen, die - wie im vorliegenden Fall - in einem Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008 am 01.09.2008 und teilweise auch vor dem 29.04.2006 und damit dem Datum liegen, bis zu dem die Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spätestens von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, gilt nichts anderes, weil bereits vorher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt war, dass der Verletzte zur Kompensation seines Schadens zwischen der Berechnung des konkret entgangenen Gewinns, der Geltendmachung einer angemessenen Lizenzgebühr und der Herausgabe des Verletzergewinns wählen konnte (BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II; BGH GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; BGH GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III). - OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
- BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; …
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 65/24
Sanitärarmatur
- OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
Bemessung des Wertes einer Diensterfindung
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …
- LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
- LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15
- BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
Miss Petite
- LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 295/95
Erbin eines Patentinhabers kann Schaden desselben nach der sog Lizenzanalogie …
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24
Spritzpistole
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99
Kondensatableiter
- BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
- BGH, 18.02.1992 - X ZR 7/90
Schadensersatzrechtliche Lizenzbegühr bei Abhängigkeit von älterem Schutzrecht
- BPatG, 24.07.2023 - 35 W (pat) 12/21
- OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12
Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den …
- LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12
Kapmargariten (3) (Sortenschutz)
- BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70
Wandsteckdose II
- BGH, 18.02.1992 - X ZR 8/90
Berechnung des Bereicherungsausgleichs im Wege der Lizenzanalogie bei Patent- und …
- LG Düsseldorf, 01.06.1999 - 4 O 11/96
Reaktanzschleife
- OLG Düsseldorf, 25.06.2026 - 2 U 30/25
Kindersitz III
- LG Düsseldorf, 25.07.1996 - 4 O 217/95
Winkelprofil III
- LG Köln, 29.06.2017 - 14 O 348/15
Lizenzschadensersatzanspruch durch Veröffentlichung und Verwertung von fremden …
- BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80
Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers - …
- LG Mannheim, 30.11.2001 - 7 O 296/01
Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Schadensersatzklage wegen …
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 37/61
Laux-Kupplung II
- LG Düsseldorf, 23.04.1996 - 4 O 255/95
Pizzaschachtel
- OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 26/10
Sittenwidrigkeit eines Übertragungsvertrages einer Erfindung i.R.d. …
- LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10
Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 26/98
Pflückvorsatz (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 07.02.2008 - 4b O 129/07
Absperrschieber
- LG Düsseldorf, 05.09.2002 - 4 O 439/01
Verpackungsbeutel für Hygieneartikel (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 04.05.2004 - 4 O 258/98
Ozon II (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 05.09.2002 - 4 O 149/01
Hydrant (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 04.05.2004 - 4 O 25/98
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung …
- BGH, 13.02.1979 - X ZR 33/75
Patentrechtlicher Schutz einer Befestigungsvorrichtung und Verschlussvorrichtung …
- BPatG, 01.07.2024 - 35 W (pat) 15/22
- KG, 05.03.1991 - 5 U 4433/89
Schadensersatz wegen der Herstellung von Vervielfältigungsstücken ; Anwendbarkeit …
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