Rechtsprechung
| BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VVG § 67 Abs. 1; ; HGB § 459; ; HGB § 435; ; HGB § 128; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 429 Abs. 1; ; HGB § 416; ; HGB § 428; ; BGB § 368
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust von Paketen während des Frachtführergewahrsams; Beweis für die Anzahl der übergebenen Frachtstücke durch eine von dem Frachtführer oder seinem Fahrer ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung); Betriebsorganisation des Spediteurs oder Frachtführers
- tis-gdv.de
Übergabe bei EDI-Verfahren, Übergabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286; HGB § 425 Abs. 1
Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von Transportaufträgen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1555
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der ersatzberechtigte Versender darzulegen und zu beweisen hat, daß der Frachtführer die zu befördernde Sendung vollständig und ohne Beschädigung übernommen hat (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2002 - I ZR 104/00, TranspR 2003, 156, 158).Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und kann durch jeden Gegenbeweis, durch den die Überzeugung des Gerichts von ihrer inhaltlichen Richtigkeit erschüttert wird, entkräftet werden (BGH TranspR 2003, 156, 158, m.w.N.).
Die Beweiskraft einer Empfangsquittung bezieht sich im Zweifel nicht auf den Inhalt einer verschlossenen Sendung (vgl. BGH TranspR 2003, 156, 158, m.w.N.).
- BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
Umgehung des Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
Dies kann der Senat selbst feststellen, da weiteres Tatsachenmaterial hierzu nicht zu erwarten ist (vgl. BGHZ 115, 335, 342). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01
Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
b) Diese Beurteilung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat (vgl. BGHZ 158, 322, 330 ff.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 48/02, Umdr.
- BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01
Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
b) Diese Beurteilung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat (vgl. BGHZ 158, 322, 330 ff.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 48/02, Umdr. - BGH, 03.02.2005 - I ZR 276/02
Mitverschulden des Versenders wegen unterlassener Wertdeklaration einer …
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
S. 5 ff.; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 276/02, Umdr. - BGH, 02.12.2004 - I ZR 48/02
Haftung des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Verlust von Transportgut
Auszug aus BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02
b) Diese Beurteilung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat (vgl. BGHZ 158, 322, 330 ff.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 2.12.2004 - I ZR 48/02, Umdr.
- BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
Zulassung der Revision bei nur für einen Teil des Streitstoffs gegebenen …
In der Sache hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg (vgl. zum Schadensfall 6 die jeweils die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 und I ZR 295/02, zu den Schadensfällen 4 und 10 die ebenfalls die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 1.12.2005 - I ZR 103/04 und I ZR 108/04).
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