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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.11.1979

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,512
BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1981,512)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1981 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1981,512)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1981,512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung und Ankündigung von Steuerberatung durch Unternehmensberater - Untergeordnete Hilfstätigkeit der Unternehmensberatung - Gewichtiger und vollwertiger Teil der gesonderten Beratungstätigkeit - Fallen der Tätigkeit unter die Ausnahme des § 4 Nr. 5 StBerG ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Steuerberatung in gewichtigem Umfang durch Unternehmensberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 239
  • NJW 1981, 873
  • MDR 1981, 379
  • GRUR 1981, 428
  • DB 1981, 980
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Danach darf es sich bei der erlaubten Beratungstätigkeit nicht um einen Teil der eigentlichen Berufsaufgabe selbst, sondern nur um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe handeln (BGHZ 70, 12, 15) [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75].

    Bei einem so weitgespannten Beratungsumfang geht es auch nicht mehr - wie regelmäßig in den bisher nach § 5 RechtsberatungsG beurteilten Fällen (vgl. z.B. BGHZ 47, 364; 70, 12 [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75]und BGH GRUR 1976, 635 - Sonderberater in Bausachen -) - um die Beratung in einem relativ eng umgrenzten, nämlich für eine bestimmte Berufsaufgabe spezifischen Bereich, sondern um eine Steuerberatung, die notwendigerweise nahezu alle wesentlichen Steuerrechtsgebiete einschließen muß und deshalb - jedenfalls in der konkret angebotenen Form - den Rahmen einer erlaubten Hilfstätigkeit überschreitet.

  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder …

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Seine eigene frühere Beurteilung, in der insoweit noch nicht differenziert, sondern allein auf den unmittelbaren Zusammenhang der Tätigkeiten abgestellt worden war (Urteil vom 19. April 1974, NJW 1974, 1328, 1329), hat der erkennende Senat im Urteil vom 11. Juni 1976 (GRUR 1976, 635, 636 - Sonderberater in Bausachen -) ebenfalls dahin präzisiert, daß es sich um eine der eigentlichen Berufstätigkeit zugeordnete, sie nur ergänzende Nebentätigkeit (Hilfsgeschäft) handeln müsse.

    Bei einem so weitgespannten Beratungsumfang geht es auch nicht mehr - wie regelmäßig in den bisher nach § 5 RechtsberatungsG beurteilten Fällen (vgl. z.B. BGHZ 47, 364; 70, 12 [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75]und BGH GRUR 1976, 635 - Sonderberater in Bausachen -) - um die Beratung in einem relativ eng umgrenzten, nämlich für eine bestimmte Berufsaufgabe spezifischen Bereich, sondern um eine Steuerberatung, die notwendigerweise nahezu alle wesentlichen Steuerrechtsgebiete einschließen muß und deshalb - jedenfalls in der konkret angebotenen Form - den Rahmen einer erlaubten Hilfstätigkeit überschreitet.

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und …

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der vom erkennenden Senat in seinen Urteilen vom 26. Mai 1972 (GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 16.1.1981 - I ZR 29/79 -) vertretenen Rechtsmeinung.

    Die Beklagte verstößt damit nämlich auch gegen das Gebot zu lauterem Wettbewerbsverhalten, da sie sich durch die Ausübung unerlaubter Steuerhilfe in gesetzwidriger Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft; (vgl. auch Senatsurteile vom 26.5.1972, GRUR 1972, 607, 609 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 11.11.1977, GRUR 1978, 180 - Lohnsteuerhilfeverein II - sowie zur ähnlichen Problematik beim Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz auch schon Senatsurteil vom 9.5.1967, BGHZ 48, 12, 17 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Wirtschaftsprüfer -).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Über den Revisionsantrag ist, da Bedenken gegen die Zulässigkeit der Revision nicht ersichtlich sind, sachlich durch Versäumnisurteil zu entscheiden, denn die Beklagte war trotz rechtzeitiger und ordnungsmäßiger Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten; (vgl. BGHZ 37, 79, 81 - 83).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Ihre Vorgesellschafter sind nicht nur für die spätere GmbH tätig geworden - was nicht ausreichen würde, BGHZ 66, 378, 382 -, sondern haben mindestens durch Versendung des Prospekts, in dem die Tätigkeit der GmbH angeboten worden ist, diese selbst bereits im Rechtsverkehr als eigenständige Persönlichkeit in Erscheinung treten lassen.
  • BGH, 12.07.1956 - II ZR 218/54

    Rechtsnatur der Vor-GmbH.

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Sie ist als Vorgesellschaft einer in Gründung begriffenen GmbH eine besonderen Rechtsgrundsätzen unterliegende gesamtschuldnerische Personenvereinigung (BGHZ 72, 45, 48, 49), auf die weitgehend die für die spätere Rechtsform gültigen Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (BGHZ 21, 242, 246; st.Rspr.) und die als solche auch verklagt werden kann, wenn sie im Rechtsverkehr selbst wie eine juristische Person auf getreten ist (BGH NJW 1960, 1204, 1205; BAG NJW 1963, 680; OLG Hamburg BB 1973, 1505).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Die Beklagte verstößt damit nämlich auch gegen das Gebot zu lauterem Wettbewerbsverhalten, da sie sich durch die Ausübung unerlaubter Steuerhilfe in gesetzwidriger Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft; (vgl. auch Senatsurteile vom 26.5.1972, GRUR 1972, 607, 609 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 11.11.1977, GRUR 1978, 180 - Lohnsteuerhilfeverein II - sowie zur ähnlichen Problematik beim Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz auch schon Senatsurteil vom 9.5.1967, BGHZ 48, 12, 17 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] - Wirtschaftsprüfer -).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der vom erkennenden Senat in seinen Urteilen vom 26. Mai 1972 (GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter I - und vom 16.1.1981 - I ZR 29/79 -) vertretenen Rechtsmeinung.
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Bei einem so weitgespannten Beratungsumfang geht es auch nicht mehr - wie regelmäßig in den bisher nach § 5 RechtsberatungsG beurteilten Fällen (vgl. z.B. BGHZ 47, 364; 70, 12 [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75]und BGH GRUR 1976, 635 - Sonderberater in Bausachen -) - um die Beratung in einem relativ eng umgrenzten, nämlich für eine bestimmte Berufsaufgabe spezifischen Bereich, sondern um eine Steuerberatung, die notwendigerweise nahezu alle wesentlichen Steuerrechtsgebiete einschließen muß und deshalb - jedenfalls in der konkret angebotenen Form - den Rahmen einer erlaubten Hilfstätigkeit überschreitet.
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 205/76

    Haftung einer Vorgesellschaft

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
    Sie ist als Vorgesellschaft einer in Gründung begriffenen GmbH eine besonderen Rechtsgrundsätzen unterliegende gesamtschuldnerische Personenvereinigung (BGHZ 72, 45, 48, 49), auf die weitgehend die für die spätere Rechtsform gültigen Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (BGHZ 21, 242, 246; st.Rspr.) und die als solche auch verklagt werden kann, wenn sie im Rechtsverkehr selbst wie eine juristische Person auf getreten ist (BGH NJW 1960, 1204, 1205; BAG NJW 1963, 680; OLG Hamburg BB 1973, 1505).
  • BAG, 08.11.1962 - 2 AZR 11/62

    GmbH in Gründung - Gesellschaft des BGB - Rechtsgebilde nach GmbH-Recht - Passive …

  • BGH, 19.04.1974 - I ZR 100/73

    Zurverfügungsstellen von eigenen Vertragsentwürfen des Maklers - Unmittelbarer …

  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 14/76

    Rechte von Vereinen, die zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ihrer Mitglieder …

  • BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die …

    Insbesondere gestattet § 4 Nr. 5 StBerG es Wirtschaftsberatern jedenfalls nicht, Steuerberatung in einer Weise zu betreiben, die nicht mehr nur als untergeordnete Hilfstätigkeit einer Unternehmensberatung erscheint (BGH, Versäumnisurt. v. 23. Januar 1981 - I ZR 30/79, DB 1981, 980, 981).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …

    Allein nach seinem Wortlaut könnte allerdings der Urteilstenor dahin verstanden werden, daß er sich auf jegliche, auch erlaubte Beteiligung der Bekl. an der Einschaltung eines Steuerberaters (Steuerbevollmächtigten) erstreckt (vgl. BGHZ 79, 239 (242) = NJW 1981, 873 = LM § 1 UWG Nr. 342 - Unternehmensberater II/Unternehmensbetreuung).

    Das bedeutet, daß es sich bei der Steuerberatung, damit diese erlaubt ist, nicht um einen Teil der eigentlichen Beratungsaufgabe selbst handeln darf, sondern nur um eine Hilfs- oder Nebentätigkeit im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe (BGHZ 79, 239 (244) = NJW 1981, 873 = LM § 1 UWG Nr. 342 - Unternehmensberater II/Unternehmensbetreuung).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

    Bei der erlaubten Beratungstätigkeit nach dieser Vorschrift darf es sich außerdem nicht um einen Teil der eigentlichen Berufsaufgabe selbst, sondern nur um eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe handeln (BGHZ 79, 239, 244; 132, 229, 231;… BGH, Urt. v. 9. Oktober 1986 - I ZR 138/84, WM 1987, 85, 87 unter III. 2.; insoweit in BGHZ 98, 330 ff nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1692
BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 (https://dejure.org/1979,1692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur zur Annahme einer Revision durch das zuständige Gericht - Anforderungen an Zulassung der Revision durch ein Oberlandesgericht - Zulassung der Revision aufgrund rechtlicher Fehlanwendung einer Norm

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 786
  • MDR 1980, 381
  • DB 1980, 1395
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1977 - X ZR 58/76

    Teilannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
    Zweck war aber nicht, eine gesetzlich nicht vorgesehene Befugnis zu begründen (vgl. Begr. in BT-Drucks. 7/444 Seite 32; zur Zulassungsbefugnis in anderem Zusammenhang BGHZ 69, 93, 94) [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] .
  • OLG Oldenburg, 02.11.1978 - 1 U 71/78
    Auszug aus BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. November 1978 - 1 U 71/78 - wird angenommen.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Dies gilt auch dann, wenn gegen die Entscheidung das zugelassene Rechtsmittel vom Gesetz nicht vorgesehen (…vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49, 50 f - unwirksame Revisionszulassung bei allein statthafter, jedoch nach § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO a.F. unzulässiger weiterer Beschwerde), eine Zulassung nicht mehr möglich (BGHZ 44, 395 ff - Ergänzungsurteil) oder die Zulassung bzw. Annahme des Rechtsmittels dem Rechtsmittelgericht vorbehalten ist (BGH, Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79, NJW 1980, 786 - Beschwer oberhalb der Revisionssumme des § 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Daher war das Berufungsgericht nicht zuständig, über die Zulassung der Revision der Klägerin zu entscheiden, falls es dies auch für dieses Rechtsmittel hat aussprechen wollen; diese Entscheidung steht allein dem Bundesgerichtshof zu (BGH Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79 = NJW 1980, 786).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der …

    Da jedoch, wie oben dargelegt, auch dieser Punkt von der zulassungsfreien Revision erfaßt wird, geht die Revisionszulassung ins Leere; sie gibt keine Anfechtungsmöglichkeit, die den Beteiligten nicht schon aufgrund Gesetzes zugestanden hätte (BGHZ 69, 93, 95 [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76]; BGH Beschlüsse vom 23. Juni 1983 - IVa ZR 136/82 - und vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 - NJW 1984, 927; 1980, 786).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Zulassung mit gesetzlich nicht vorgesehenen Gründen ausgesprochen hat oder wenn die Zulassung schon nach den für sie angegebenen Gründen ins Leere geht (vgl. die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 1983 - IV a ZR 136/82 - NJW 1984, 927 und vom 30. November 1979 - I ZR 30/79 - NJW 1980, 786).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Daher war das Berufungsgericht nicht zuständig, über die Zulassung der Revision der Klägerin zu entscheiden, falls es dies auch für dieses Rechtsmittel hat aussprechen wollen; diese Entscheidung steht allein dem Bundesgerichtshof zu (BGH Beschl. v. 30. November 1979 - I ZR 30/79 = NJW 1980, 786).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft …

    Eine Entscheidung des Berufungsgerichts in der dem Revisionsgericht vorbehaltenen Materie war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Wirkung (BGHZ 69, 93, 95; Beschl. v. 30. November 1979, I ZR 30/79, NJW 1980, 786; v. 23. Juni 1983, IVa ZR 136/82, NJW 1984, 927).
  • BGH, 23.06.1983 - IVa ZR 136/82

    Wirkungslose Revisionszulassung - §§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>, …

    Greift das Oberlandesgericht in den dem Bundesgerichtshöfe verbehaltenen Bereich über und läßt es die Revision zu, obwohl die se bereits kraft Gesetzes zulässig ist, dann geht die Zulassung ins Leere; sie ist ohne Wirkung, daher unschädlich und für den Bundesgerichtshof unbeachtlich (vgl. BGHZ 69, 93, 95; BGH, Beschluß vom 30.11.1979 - I ZR 30/79 - LM ZPO § 546 Nr. 95; BGHZ 83, 106, 109).
  • OLG Hamm, 31.03.1981 - 4 REMiet 3/81
    Er wollte damit aber die einem Obergericht grundsätzlich zukommende Korrekturmöglichkeit (vergl. dazu BGH, NJW 1980, 786) nicht einengen.
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