Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Readerprinter
GG Art. 3 Abs. 1; UrhG § 54 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, Abs 4. S. 1; UrhG § 54 Abs. 4 Anl. 1 Abschn. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Geräteabgabe - Readerprinter - Vervielfältigungsgeräte - Vergütungssatz - Leistungsfähigkeit - Urheberrechtsrelevate Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 54 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Anlage II 1
Vergütungspflicht für Lesekopierer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Urheberrecht; Vergütungspflicht für Mikrofiche-Fotokopiergeräte
Verfahrensgang
- LG München I, 21.12.1989 - 7 O 16358/88
- OLG München, 18.10.1990 - 29 U 2061/90
- BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Papierfundstellen
- BGHZ 121, 215
- NJW 1993, 2118
- MDR 1993, 1072
- GRUR 1993, 553
- DB 1993, 1279
- ZUM 1994, 497
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.12.1980 - I ZR 126/78
Ansprüche urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften auf musikalische …
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß der Begriff "bestimmt" im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 1 UrhG n. F. enger ist als der Begriff "geeignet" in § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG a. F. Zu der nach dem früheren Recht ausreichenden technischen Eignung zur Vornahme von Vervielfältigungen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 f. - Video-Recorder) muß nunmehr eine entsprechende Zweckbestimmung hinzutreten.Daran war er durch keine übergeordnete Vorschrift gehindert (vgl. BVerfGE 31, 255, 269 - Tonbandgeräte; BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder, jeweils zu § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG a. F.).
Es handelt sich insoweit um eine widerlegbare Vermutung im Sinne des § 292 ZPO, die den Gegenbeweis in vollem Umfang zuläßt (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder;… Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 106 - Tonfilmgeräte, zu der identischen Bestimmung des § 53 Abs. 5 Satz 3 UrhG a. F.).
Denn das Gesetz knüpft die Vergütungspflicht in § 54 Abs. 2 Satz 1 UrhG insoweit allein an die "durch die Veräußerung ... geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen" (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder).
Ein völliger Wegfall der Vergütungspflicht könnte allerdings in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen wäre (…vgl. zum früheren Recht BGH, Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 f. - Tonfilmgeräte; auch BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Denn soweit diese Verfassungsnorm den Gesetzgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Urheber das vermögenswerte Ergebnis seiner Leistungen zuzuordnen, ist damit nicht jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit garantiert; der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen vielmehr nur gehalten, eine angemessene Vergütung sicherzustellen, die der Natur und der sozialen Bedeutung des Rechts entspricht (vgl. BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25).Ihm kommt bei der Ausgestaltung in den Grenzen der Praktikabilität sowie unter Beachtung des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der zwangsläufig alle Unsicherheiten enthält, die Prognoseentscheidungen anhaften (BVerfGE 79, 1, 27 f.).
Wie das Bundesverfassungsgericht zur Leerkassettenvergütung ausgeführt hat (BVerfGE 79, 1, 29), ist bei der Berücksichtigung der Vergütungssätze gemäß der Anlage II zu § 54 Abs. 4 UrhG n. F. schließlich auch zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber durch Beschluß vom 23. Mai 1985 die Bundesregierung ersucht hat, alle drei Jahre über die Entwicklung des Vergütungsaufkommens zu berichten (…vgl. BT-Drucks. 10/3360, S. 3).
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66
Private Tonbandvervielfältigungen
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Daran war er durch keine übergeordnete Vorschrift gehindert (vgl. BVerfGE 31, 255, 269 - Tonbandgeräte;… BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 359 - Video-Recorder, jeweils zu § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG a. F.).Bei der Komplexität des zu regelnden Bereichs konnte der Gesetzgeber in Kauf nehmen, daß in gewissem Umfang auch solche Geräte mit einer Vergütungspflicht belastet werden, die nicht zu Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützten Schriftgutes verwendet werden (vgl. BVerfGE 31, 255, 269 zu § 53 Abs. 5 UrhG a. F.).
- BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch - …
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Es handelt sich insoweit um eine widerlegbare Vermutung im Sinne des § 292 ZPO, die den Gegenbeweis in vollem Umfang zuläßt (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder; Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 106 - Tonfilmgeräte, zu der identischen Bestimmung des § 53 Abs. 5 Satz 3 UrhG a. F.).Ein völliger Wegfall der Vergütungspflicht könnte allerdings in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen wäre (vgl. zum früheren Recht BGH, Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 f. - Tonfilmgeräte; auch BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).
- OLG München, 18.10.1990 - 29 U 2061/90
Bestimmung eines Gerätes zur Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich …
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG München WRP 1991, 334 f.). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89
Bedienungsanweisung
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Diese Mindestanteile sind noch höher zu schätzen, weil der verwendete Fragenkatalog gemäß Anlage B 3 das urheberrechtlich geschützte Schriftgut nicht vollständig und das ungeschützte Material nur pauschal und nicht immer zutreffend einordnet; so sind zum Beispiel die angeführten technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Karten und DIN-Normen, durchaus einem Urheberrechtsschutz zugänglich (…vgl. z. B. BGH, Urt. v. 30.6. 1983 - I ZR 129/81, GRUR 1984, 117 ff. - VOB/C; Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, WRP 1992, 160 ff. - Bedienungsanweisung m. w. N.). - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Denn soweit diese Verfassungsnorm den Gesetzgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Urheber das vermögenswerte Ergebnis seiner Leistungen zuzuordnen, ist damit nicht jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit garantiert; der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen vielmehr nur gehalten, eine angemessene Vergütung sicherzustellen, die der Natur und der sozialen Bedeutung des Rechts entspricht (vgl. BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25). - BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81
VOB/C
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Diese Mindestanteile sind noch höher zu schätzen, weil der verwendete Fragenkatalog gemäß Anlage B 3 das urheberrechtlich geschützte Schriftgut nicht vollständig und das ungeschützte Material nur pauschal und nicht immer zutreffend einordnet; so sind zum Beispiel die angeführten technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Karten und DIN-Normen, durchaus einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 30.6. 1983 - I ZR 129/81, GRUR 1984, 117 ff. - VOB/C;… Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, WRP 1992, 160 ff. - Bedienungsanweisung m. w. N.). - BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83
"Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten …
Auszug aus BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Entgegen der von der Revision vertretenen Ansicht begegnet die Anknüpfung der Vergütungssätze in der Anlage II 1 zu § 54 Abs. 4 UrhG an die Leistungsfähigkeit der Geräte und nicht - wie bei § 53 Abs. 5 UrhG a. F. - an einen variablen Prozentsatz, der eine Berücksichtigung des Umfangs der urheberrechtsrelevanten Nutzung erlaubt (vgl. BGH, Urt. v. 14.2. 1985 - I ZR 162/83, GRUR 1985, 531 ff. - Herstellervergütung, zu § 53 Abs. 5 UrhG a. F.), keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05
Drucker und Plotter
Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit auch Readerprinter, mit deren Hilfe auf Mikrofilm oder Mikrofiche verkleinertes Schriftgut lesbar gemacht und ausgedruckt werden kann (BGHZ 121, 215 - Readerprinter), Telefaxgeräte, sei es mit festem Vorlagenglas, sei es mit Einzugsschlitz oder Stapeleinzug (BGHZ 140, 326 - Telefaxgeräte), und Scanner (BGH GRUR 2002, 246 - Scanner) als nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG vergütungspflichtig angesehen.Es kommt auch nicht darauf an, dass - wie die Revisionserwiderung geltend macht - darüber hinaus die Vermutung gilt, dass mit Geräten, mit denen urheberrechtlich relevant vervielfältigt werden kann, auch tatsächlich urheberrechtlich relevant vervielfältigt wird (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
- BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des …
Rn. 3 Der Bundesgerichtshof hat in früheren Entscheidungen die Geräteabgabe unter anderem bei Readerprintern für anwendbar gehalten, also Geräten, mit denen mikroverfilmtes Material lesbar sowie kopierbar gemacht werden kann (vgl. BGHZ 121, 215). - BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
PC
Es kommt auch nicht darauf an, dass darüber hinaus die Vermutung gilt, dass mit Geräten, mit denen urheberrechtlich relevant vervielfältigt werden kann, auch tatsächlich urheberrechtlich relevant vervielfältigt wird (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15
PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare …
Von einer solchen Zweckbestimmung ist jedenfalls auszugehen, wenn allgemein bekannt ist oder dafür geworben wird, dass das Gerät (allein oder in Kombination mit weiteren Geräten oder Zubehör) für solche Vervielfältigungshandlungen verwendet werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 26 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).Diese Beurteilung ist rechtlich zutreffend (vgl. BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 26 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2017, 172 Rn. 24 - Musik-Handy).
Das Erfordernis der Zweckbestimmung dient dazu, diejenigen Geräte von der Vergütungspflicht ausnehmen, die zwar technisch eine Vervielfältigung erlauben, aber erkennbar nicht zum Zwecke der Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke in Verkehr gebracht werden (BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 28 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits seit langem anerkannt, dass bei Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, dass sie auch zur Vornahme solcher Vervielfältigungen verwendet werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 f. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät unter Hinweis auf die bereits zum früheren Recht ergangenen Entscheidungen des Senats vom 19. Dezember 1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Rekorder und vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
Vielmehr entfällt nach § 54c UrhG aF der Anspruch der Urheber auf Zahlung einer Gerätevergütung gemäß § 54 Abs. 1 UrhG aF soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Bild- oder Tonträger im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes nicht zu (vergütungspflichtigen) Vervielfältigungen benutzt werden (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, mwN;… zu § 54 Abs. 2 UrhG nF BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 109 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).
- LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05
Anspruch auf Erteilung der Auskunft bzgl. Veräußerung der Drucker und Plotter und …
Sie sind technisch zu solchen Vervielfältigungen geeignet und weisen darüber hinaus eine entsprechende Zweckbestimmung auf (zu diesem zweigliedrigen Verständnis des Begriffs "bestimmt" i.S.v. § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG, welcher weitergehende Anforderungen stellt als das frühere Merkmal der Geeignetheit in § 53 Abs. 5 S. 1 a.F., siehe insbesondere BGH GRUR 1999, 928, 929 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter; ferner BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner;… LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 20 - Anlage TW 1.14).Zwar genügt im Rahmen dieser Zweckbestimmung nicht bereits die hier zweifellos gegebene (allgemeine) Vervielfältigungsmöglichkeit als solche (zu dieser siehe oben Ziffer 1.a.aa); maßgeblich ist ausweislich des Wortlauts der Norm vielmehr, ob die streitgegenständlichen Geräte dazu bestimmt sind, urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zu vervielfältigen (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 929 f. - Telefaxgeräte; besonderes deutlich BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Dementsprechend kommt es nach ständiger Rechtsprechung für die Zweckbestimmtheit weder auf den Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung an (BGH GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter;… OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - 4 U 20/05, S. 8;… LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 26 f. - Anlage TW 1.14), noch braucht die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke der einzige mit dem Gerät verfolgte Zweck zu sein (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 929 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Dies genügt, um auf eine entsprechende Zweckbestimmung schließen zu können (BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter; unausgesprochen auch BGH GRUR 1999, 928, 929 f. - Telefaxgeräte).
Unerheblich ist insbesondere, ob mit dem Einsatz der streitgegenständlichen Geräte auch (oder sogar in erster Linie) andere, urheberrechtlich nicht relevante Zwecke verfolgt werden, wie etwa das Ausdrucken eigener Texte, Fotos und Graphiken (vgl. BGH GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).
Die darin zum Vorschein kommende Differenzierung nach der Geräteleistung ist demgemäß als ein Akt wertender legislativer Entscheidung hinzunehmen (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 556 - Readerprinter).
Dem Gesetzgeber steht insofern ein innerhalb der Grenzen der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 556 - Readerprinter m.w.N.).
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 42/15
Gerätevergütung: Gesetzliche Vermutung der Aktivlegitimation eines …
Von einer solchen Zweckbestimmung ist jedenfalls auszugehen, wenn allgemein bekannt ist oder dafür geworben wird, dass das Gerät (allein oder in Kombination mit weiteren Geräten oder Zubehör) für solche Vervielfältigungshandlungen verwendet werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 26 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).Diese Beurteilung ist rechtlich zutreffend (vgl. BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 26 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2017, 172 Rn. 24 - Musik-Handy).
Das Erfordernis der Zweckbestimmung dient dazu, diejenigen Geräte von der Vergütungspflicht auszunehmen, die zwar technisch eine Vervielfältigung erlauben, aber erkennbar nicht zum Zwecke der Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke in Verkehr gebracht werden (BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 28 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits seit langem anerkannt, dass bei Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, dass sie auch zur Vornahme solcher Vervielfältigungen verwendet werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 f. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät unter Hinweis auf die bereits zum früheren Recht ergangenen Entscheidungen des Senats vom 19. Dezember 1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Rekorder und vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
Vielmehr entfällt nach § 54c UrhG aF der Anspruch der Urheber auf Zahlung einer Gerätevergütung gemäß § 54 Abs. 1 UrhG aF soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Bild- oder Tonträger im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes nicht zu (vergütungspflichtigen) Vervielfältigungen benutzt werden (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, mwN;… zu § 54 Abs. 2 UrhG nF BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 109 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).
- LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 12 O 8/06
Hersteller von Plottern und Druckern ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet …
Sie sind technisch zu solchen Vervielfältigungen geeignet und weisen darüber hinaus eine entsprechende Zweckbestimmung auf (zu diesem zweigliedrigen Verständnis des Begriffs "bestimmt" i.S.v. § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG, welcher weitergehende Anforderungen stellt als das frühere Merkmal der Geeignetheit in § 53 Abs. 5 S. 1 a.F., siehe insbesondere BGH GRUR 1999, 928, 929 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter; ferner BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner;… LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - 7 O 18484/03, S. 20 - Anlage TW 1.14).Zwar genügt im Rahmen dieser Zweckbestimmung nicht bereits die hier zweifellos gegebene (allgemeine) Vervielfältigungsmöglichkeit als solche (zu dieser siehe oben Ziffer 1.a.aa); maßgeblich ist ausweislich des Wortlauts der Norm vielmehr, ob die streitgegenständlichen Geräte dazu bestimmt sind, urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zu vervielfältigen (BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 929 f. - Telefaxgeräte; besonderes deutlich BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Dementsprechend kommt es nach ständiger Rechtsprechung für die Zweckbestimmtheit weder auf den Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung an (BGH GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter;… OLG Stuttgart, Urt. v. 11.5.2005 - H, S. 8;… LG München I, Urt. v. 23.12.2004 - K, S. 26 f. - Anlage TW 1.14), noch braucht die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke der einzige mit dem Gerät verfolgte Zweck zu sein (BGH GRUR 2002, 246, 248 - Scanner; BGH GRUR 1999, 928, 929 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Dies genügt, um auf eine entsprechende Zweckbestimmung schließen zu können (BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter; unausgesprochen auch BGH GRUR 1999, 928, 929 f. - Telefaxgeräte).
Unerheblich ist insbesondere, ob mit dem Einsatz der streitgegenständlichen Geräte auch (oder sogar in erster Linie) andere, urheberrechtlich nicht relevante Zwecke verfolgt werden, wie etwa das Ausdrucken eigener Texte, Fotos und Graphiken (vgl. BGH GRUR 1999, 928, 930 - Telefaxgeräte; BGH GRUR 1993, 553, 554 - Readerprinter).
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14
Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder …
Von einer solchen Zweckbestimmung ist jedenfalls auszugehen, wenn allgemein bekannt ist oder dafür geworben wird, dass das Gerät (allein oder in Kombination mit weiteren Geräten oder Zubehör) für solche Vervielfältigungshandlungen verwendet werden kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 218 f. - Readerprinter;… BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 26 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).Rn. 74 Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der seit 1985 bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober 2007 der Höhe nach unverändert gebliebenen pauschalen Vergütungssätze bereits in Rechnung gestellt, dass von der Pauschalvergütung auch Geräte oder Trägermedien erfasst werden, die tatsächlich in nur geringem Umfange für die Aufnahme urheberrechtlich geschützter Werke oder für deren Übertragung von einem Tonträger auf einen anderen genutzt werden (…Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 18; vgl. auch BGHZ 121, 215, 223 f. - Readerprinter).
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits seit langem anerkannt, dass bei Geräten, die zur Anfertigung von Privatkopien geeignet und bestimmt sind, eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, dass sie auch zur Vornahme solcher Vervielfältigungen verwendet werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 f. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät unter Hinweis auf die bereits zum früheren Recht ergangenen Entscheidungen des Senats vom 19. Dezember 1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Rekorder und vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter).
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05
Multifunktionsgeräte
Es liegt in der Natur eines technischen Kombinationsgeräts, dass es mehrere Funktionen erfüllt (vgl. BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter).Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Vergütungssätze an die Leistungsfähigkeit der Geräte und nicht an den Umfang der urheberrechtsrelevanten Nutzung angeknüpft (BGHZ 121, 215, 223 f. - Readerprinter) und damit dem Umstand Rechnung getragen hat, dass eine Regelung, die auf die konkrete urheberrechtsrelevante Verwendung abstellen würde, praktisch kaum durchführbar und kontrollierbar wäre.
- BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10
PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät
Das Erfordernis der Zweckbestimmung soll lediglich diejenigen Geräte von der Vergütungspflicht ausnehmen, die zwar technisch eine Vervielfältigung erlauben, zu diesem Zweck aber nicht in Verkehr gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1993 - I ZR 34/91, BGHZ 121, 215, 219 - Readerprinter; Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner).Diese Ausnahmebestimmung ist - trotz der im Jahr 1994 eingefügten amtlichen Überschrift "Wegfall der Vergütungspflicht bei Ausfuhr" - nicht auf Geräte beschränkt, die für die Ausfuhr bestimmt sind (BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter; 140, 326, 332 - Telefaxgeräte).
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um eine widerlegliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO, die den Gegenbeweis in vollem Umfang zulässt (BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter, mwN).
- BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96
BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche …
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15
Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den …
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11
Drucker und Plotter II
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
Kopierläden II
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11
PC II
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 162/10
BGH legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern …
- BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98
Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05
Kopierstationen
- OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung
- OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 38/06
Keine Vergütungspflicht nach § 54a UrhG für Drucker und Plotter ohne Scaneinheit
- LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
- LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 299/04
Urheberrecht: Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 63/19
Urheberrechtliche Gerätevergütung: Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs in …
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 259/14
Urheberschutz: Vergütungspflicht für sog. "Musik-Handys" nach altem Recht
- BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16
Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"
- BGH, 14.12.2017 - I ZR 53/15
Stufenklage zum urheberrechtlichen Anspruch auf Gerätevergütung: …
- OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 186/06
Keine Einbeziehung von Druckern in das urheberrechtliche Pauschalvergütungssystem …
- BGH, 14.12.2017 - I ZR 54/15
Urheberrechtlicher Vergütungsanspruch für Vervielfältigungen im Wege der Bild- …
- OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05
"CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der …
- OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 11/09
Verwertungsgesellschaft, Teilurteil, technische Eignung, Speicher, Mobiltelefon, …
- LG Stuttgart, 21.06.2001 - 17 O 519/00
Vergütungspflicht für CD-Brenner
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08
Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines …
- LG Stuttgart, 22.12.2004 - 17 O 392/04
Urheberrecht: Gerätevergütungspflicht für Drucker und Plotter
- OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 20/12
Vergütungspflicht von Musik-Handys
- OLG Köln, 04.10.1996 - 6 U 125/95
Telefax-Geräte, Urheberrechtsangabe
- OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10
Kopierabgabe für Business-PCs
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08
Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11
Urheberrecht, PC
- OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96
Vergütungspflicht für Faxgeräte
- LG Köln, 29.08.2007 - 28 S 7/07
Anspruch einer Verwertungsgesellschaft auf Zahlung einer Betreiberabgabe; …
- LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 437/05
Voraussetzungen für einen Anspruch zur Zahlung der Betreiberabgabe gem. § 54a …
- LG Düsseldorf, 27.08.1997 - 12 O 73/97
Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten an allen Sprachwerken ; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".