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| BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53 |
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Papierfundstellen
- WM 1955, 1024
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.07.1950 - I ZS 70/49
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Zwar kann unverschuldeter Rechtsirrtum den Schuldner von den Folgen des Verzugs freistellen, wenn er ohne Fahrlässigkeit mit einer abweichenden Beurteilung durch das Gericht nicht zu rechnen brauchte (OGHZ 4, 177 [180]; BGH NJW 1951, 398, 758).War daher der Schuldner im Zeitpunkt der Währungsreform mit seiner Zahlung im Verzug, so ist er verpflichtet, dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, daß er das Geld nicht in Sachwerten anlegen konnte Hierbei gilt nicht Umstellungs-, sondern Schadensersatzrecht (§ 249 BGB; OGHZ 3, 10 [16]; 4, 177 [179]).
- BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
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Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Zwar kann unverschuldeter Rechtsirrtum den Schuldner von den Folgen des Verzugs freistellen, wenn er ohne Fahrlässigkeit mit einer abweichenden Beurteilung durch das Gericht nicht zu rechnen brauchte (OGHZ 4, 177 [180]; BGH NJW 1951, 398, 758). - RG, 09.06.1925 - VI 23/25
Versicherung; Verjährung
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Die Schadensersatzansprüche sind demnach in den beiden Verfahren auf verschiedene Tatbestände gestützt und daher selbst nicht identisch (RGZ 111, 102 [104]), der Verzugsschadensersatzanspruch erlischt nicht durch die Tilgung des Hauptschadensersatzanspruches (…Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 14. Aufl. § 54 a.E.).
- BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
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Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Das Zahlungsverbot stellt sich zwar für die Beklagte als ein Zufall dar; wie aber der im Verzug befindliche Schuldner nach § 287 (vgl. auch § 848) BGB für die durch Zufall eintretende dauernde Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich ist, so hat er auch für die zeitweilige Unmöglichkeit einzustehen; er kann sich auf nachträgliches Eintreten eines Entschuldigungsgrundes nicht berufen (RG Warn 1921 Nr. 5; vgl. auch Urt. v. 3. Oktober 1952 - I ZR 8/52 - LM § 242 Bb - 9 = NJW 1952, 1369). - BGH, 12.01.1951 - I ZR 43/50
Transportschäden. Umstellung
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Unter diesen Schaden kann auch ein Wahrungsschaden und weiterer Schaden fallen, wenn nämlich der Gläubiger nachweist, daß er bei früherer Zahlung des Schuldners durch Anlage in Sachwerten den Wert ganz oder teilweise erhalten (BGHZ 1, 52 [55]) oder sogar gesteigert hätte. - RG, 13.02.1918 - V 298/17
Einräumung eines Vorrangs für ein zur Bebauung eines Kauf Grundstücks zu …
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Andererseits soll ein rechtlich mißbilligtes Verhalten dem Gesetzverletzer keinen Vorteil bringen; wer seinen Schuldnerverpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, soll hierdurch keine Besserstellung erfahren (vgl. RGZ 92, 212 [216]). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.11.1949 - I ZS 14/49
Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
War daher der Schuldner im Zeitpunkt der Währungsreform mit seiner Zahlung im Verzug, so ist er verpflichtet, dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, daß er das Geld nicht in Sachwerten anlegen konnte Hierbei gilt nicht Umstellungs-, sondern Schadensersatzrecht (§ 249 BGB; OGHZ 3, 10 [16]; 4, 177 [179]).
- BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages
Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Klägerin die Annahme eines Teilbetrages in jedem Fall verweigert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 19. April 1955, aaO).
- BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93
Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges …
a) Für den Schadensersatzanspruch wegen Verzuges gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für den Hauptanspruch, mit dessen Erfüllung der Schuldner in Verzug geraten ist (BGH, Urt. v. 19. April 1955 - I ZR 66/53 - LM Nr. 3 zu § 286 BGB). - BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Ob eine Zuvielmahnung im Umfang des tatsächlichen Rückstands wirksam ist, entscheidet sich unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles nach Treu und Glauben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. April 1955 - I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).Ob eine Mahnung, die sich auf mehr als den wirklichen Rückstand erstreckt (Zuvielmahnung), völlig unwirksam oder im Umfang des tatsächlichen Rückstands wirksam ist, entscheidet sich unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles nach Treu und Glauben (BGH vom 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3;… BGB RGRK 11. Aufl. § 284 Anm. 19, Palandt/Danckelmann, BGB 26. Aufl. § 284 Anm. 3 b).
- BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
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Für den Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzuges oder wegen anderer Leistungsstörungen gilt dieselbe Verjährungsfrist wie für den Hauptanspruch, den der Schuldner nicht vertragsgemäß erfüllt hat (BGH LM § 286 BGB (2) = MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]; RG 111, 102 [104]).Nach § 198 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung der Schadenersatzansprüche vielmehr erst mit dem Schluß des Jahres, in welchem diese Ansprüche verlangt werden können, und da dies die Entstehung von Schäden voraussetzt, nicht vor dem Schluß des Jahres, in dem die den Gegenstand des Ersatzanspruchs bildenden Schäden entstanden sind (RGZ 111, 102 [104]; 156, 113 [120]; BGH MDR 1955, 462 [BGH 19.04.1955 - I ZR 66/53]).
- BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72
Bauunternehmer - Fehler bei Ausführung - Kanalisation - Mitverschulden - …
Aber auch soweit die Beklagte verurteilt worden ist, war die Entscheidung über die Zinsforderung aufzuheben, da die Frage, ob nur ein Zinsanspruch von 4 % gerechtfertigt ist, unter Umständen unterschiedlich beurteilt werden muß, je nachdem ob das Berufungsgericht das Mitverschulden bejaht oder verneint Denn es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Zuvielmahnung (Urt.v. 19. April 1955 - I ZR 66/53 ® LM BGB § 286 Nr. 3; Urt.v. 19.Mai 1967 - V ZR 24/66 « LM BGB § 346 Nc6). - BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 39/61 Die Mahnung des Beklagten auf einen höheren Betrag als er von der Klägerin geschuldet wurde, wäre allenfalls nur dann als wirkungslos anzusehen wenn anzunehmen wäre, daß der Beklagte die geschuldete mindere Leistung nicht annehmen würde (vgl. BGH. Urt. v. 19. April 1955 - I ZR 66/53 - S.7/8).
- BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 34/57
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Die Frist für - die Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Verzugsschadens beginnt weder mit der Fälligkeit der Hauptforderung noch mit dem Eintritt des Verzuges zu laufen, sondern nach § 198 BGB mit der Entstehung des durch den Verzug verursachten Schadens, da vorher ein Recht, von dem anderen, dem Schädiger, ein Tun, nämlich Ersatz des Schadens, zu erlangen, ausgeschlossen ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1955 - I ZR 66/53 -, MDR 1955, 462). - BGH, 19.01.1978 - VII ZR 92/76
Durch Auslegung ermittelte Rechte und Pflichten für einen "Betriebsberater" aus …
Nicht nur der Anspruch der Beklagten auf die bis zur Beendigung des Vertrages verdiente Vergütung, sondern auch ihre Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung des "Zusammenarbeitsvertrages", das sind die Ansprüche aus entgangener Vergütung, verjähren in der Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB (vgl. RGZ 61, 390, 391; 111, 102, 104; 116, 281, 285; BGH Urteile vom 19. April 1955 - I ZR 66/53 = LM BGB Nr. 3 zu § 286 und vom 5. März 1959 - II ZR 152/57 = LM BGB Nr. 2 zu § 198). - BGH, 13.06.1955 - II ZR 288/53
Rechtsmittel
Sie hätte dann auch eine durch Zufall während des Verzuges eingetretene Unmöglichkeit zu vertreten (§ 287 BGB, vgl. das Urteil des I. Zivilsenats vom 19. April 1955 - I ZR 66/53 -) und wäre, falls nicht eine Schadensersatzpflicht auf Grund der nach der nicht nachgeprüften Behauptung dem Vertrage zugrunde gelegten Verkaufsbedingungen entfällt, mindestens zum Schadensersatz verpflichtet (§ 280 BGB). - BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/81
Zulässiger Umfang der Belastung eines Girokontos mit Zinsen durch ein privates …
Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens verjährt in derselben Frist wie der Hauptanspruch, mit dessen Erfüllung der Schuldner in Verzug geraten ist (BGH Urt. v. 19.4.1955 - I ZR 66/53 = LM BGB § 286 Nr. 3; v. 11.2.1958 - VIII ZR 34/57 = WM 1958, 533 unter 3 und v. 7.3.1973 - VIII ZR 204/71 = WM 1973, 489 unter 4 c). - BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 62/62
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- BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 128/60
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