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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10638
BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    MÜ Art. 18 Abs. 3, Art. 18 Abs. 4 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 18 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 3 MontrÜbk, Art 18 Abs 4 S 2 MontrÜbk
    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Versicherungsunternehmens gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust von Transportgut; Folgen einer Zwischenlagerung von Gütern in einem außerhalb des Flughafengeländes liegenden Lagers des Luftfrachtführers bei Verlust dieser Güter; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei Transportgutverlust in einem Zwischenlager

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Versicherungsunternehmens gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust von Transportgut; Folgen einer Zwischenlagerung von Gütern in einem außerhalb des Flughafengeländes liegenden Lagers des Luftfrachtführers bei Verlust dieser Güter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung bei Verlust von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Obhutshaftung des Luftfrachtführers

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 28
    Handels- und Transportrecht --> Land- und Lufttransport

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1231
  • VersR 2012, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Danach soll die Haftung des Luftfrachtführers auch auf Schadensfälle ausgedehnt werden, die nicht während der eigentlichen Luftbeförderung, wohl aber in einem Zeitraum eintreten, in dem sich das Frachtgut derart im Einwirkungsbereich des Luftfrachtführers befindet, dass dieser in der Lage ist, das Gut gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1978 - I ZR 114/76, VersR 1979, 83, 84 f.; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 177).

    Die Obhut endet erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert - beispielsweise durch hoheitliche Maßnahmen einer Zollbehörde - und deshalb keine tatsächlichen oder rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr hat (BGHZ 145, 170, 177 f.; Müller-Rostin, TranspR 1989, 121, 124).

    Die obhutsbegründende Einwirkungsmöglichkeit des Luftfrachtführers wird in einem solchen Fall nicht beendet, da die Lagergesellschaft dem Luftfrachtführer gegenüber zum Schutz der Güter und auf dessen Verlangen zu deren Herausgabe verpflichtet ist (vgl. BGHZ 145, 170, 177 f.;… Müller-Rostin in Giemulla/Schmid aaO Art. 18 Rn. 45).

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Dieses "aus dem Berufungsurteil ersichtliche Parteivorbringen" (§ 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO) erbringt nach § 314 Abs. 1 ZPO Beweis für das mündliche Parteivorbringen in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11;… Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 559 Rn. 15).

    Etwaige Unrichtigkeiten im Tatbestand des angefochtenen Urteils können von der davon betroffenen Partei nur im Wege eines Tatbestandsberichtigungsantrags gemäß § 320 Abs. 1 ZPO behoben werden (BGH, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, NJW 2011, 1513 Rn. 12 - Satan der Rache), der im Streitfall nicht gestellt worden ist.

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der …

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Bei einem Widerspruch zwischen dem Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze und der Wiedergabe des Parteivorbringens im Tatbestand des angefochtenen Urteils sind die Ausführungen im Tatbestand maßgeblich (BGH, Urteil vom 2. Februar 1999 VI ZR 25/98, BGHZ 140, 335, 339).

    Die Beweiskraft des Tatbestands könnte nur dann entfallen, wenn dieser in sich widersprüchlich wäre (BGHZ 140, 335, 339; BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NJW-RR 2005, 962, 963).

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Etwaige Unrichtigkeiten im Tatbestand des angefochtenen Urteils können von der davon betroffenen Partei nur im Wege eines Tatbestandsberichtigungsantrags gemäß § 320 Abs. 1 ZPO behoben werden (…BGH, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, NJW 2011, 1513 Rn. 12 - Satan der Rache), der im Streitfall nicht gestellt worden ist.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des …

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Die Beweiskraft des Tatbestands könnte nur dann entfallen, wenn dieser in sich widersprüchlich wäre (BGHZ 140, 335, 339; BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NJW-RR 2005, 962, 963).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Auf die dagegen gerichtete Berufung hat das Berufungsgericht die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin einen Betrag nebst Zinsen zu zahlen, der 391 Sonderziehungsrechten gemäß Art. 23 (richtig: Art. 22) MÜ am 21. April 2010 entspricht, abzüglich auf die Hauptforderung vorgerichtlich bereits gezahlter 510 EUR (OLG Düsseldorf, TranspR 2010, 456).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76

    Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts …

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Danach soll die Haftung des Luftfrachtführers auch auf Schadensfälle ausgedehnt werden, die nicht während der eigentlichen Luftbeförderung, wohl aber in einem Zeitraum eintreten, in dem sich das Frachtgut derart im Einwirkungsbereich des Luftfrachtführers befindet, dass dieser in der Lage ist, das Gut gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1978 - I ZR 114/76, VersR 1979, 83, 84 f.; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 177).
  • OLG Köln, 04.08.2026 - 3 U 27/25

    Paketverlust, Obhut des Luftfrachtführers, sekundäre Darlegungslast des …

    Kommt der Luftfrachtführer der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße nach, ist vom Vortrag des Anspruchstellers auszugehen, dass der Schaden während einer Oberflächenbeförderung eingetreten ist (BGH, Urteil vom 24.2.2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436, 439 = BeckRS 2011, 20653; BGH, Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11, RdTW 2013, 58; OLG KC., Urteil vom 13.04.2016 - 18 U 95/12, juris;… Pokrant, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 5. Aufl. 2024, Art. 18 MÜ Rn. 19, 29; Förster in BeckOK, Art. 18 MÜ, Stand: 01.03.2026;… Rn. 77. ff. 85).

    Rn. 50 Im dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2011, I ZR 91/10, zugrunde liegenden Fall hatte das in Verlust geratene Paket am Destinationsort KM.

    Die Obhut endet erst, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert (BGH, Urteil vom 24.02.2011, I ZR 91/10, juris Rn. 23, 24;… Koller, Transportrecht, 11. Aufl. 2023, Art. 18 MÜ, Rn 6).

    Der Umfang der Darlegungslast des Frachtführers im Rahmen des Montrealer Übereikommens ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.05.2012, I ZR 109/11 und 24.02.2011, I ZR 91/10) hinreichend geklärt.

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz …

    Die Regelung in Art. 38 Abs. 1 MÜ, der zufolge das Übereinkommen nur für die Luftbeförderung gilt, wird durch Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ eingeschränkt, wenn eine Teilstrecke vertragsgemäß mit einem Luftfahrzeug ausgeführt wird und der Zubringerdienst im Sinne des Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ rein tatsächlich dieser Luftbeförderung zugeordnet werden kann (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436 Rn. 29 = VersR 2012, 205;… Koller, Transportrecht, 7. Aufl., Art. 18 WA 1955 Rn. 13 Fn. 55;… MünchKomm.HGB/Ruhwedel, 2. Aufl., Art. 38 MÜ Rn. 2;… Reuschle, Montrealer Übereinkommen, 2. Aufl., Art. 38 Rn. 4).

    Erfolgt der Transport allerdings bei Ausführung des Luftbeförderungsvertrags zum Zwecke der Verladung, der Ablieferung oder der Umladung, so wird gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ, auf den sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der Luftfrachtführer berufen kann (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 31), bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Schaden durch ein während der Luftbeförderung eingetretenes Ereignis verursacht worden ist.

    Im Hinblick darauf, dass der Ort des Verlustes nicht feststeht, trifft die Beklagte allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 34).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2018 - 13 U 151/16

    Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens gegenüber …

    Das Montrealer Übereinkommen knüpft, anders als Art. 18 Abs. 2 WA 1955, den Haftungszeitraum nicht mehr an die Örtlichkeit des Gutes, sondern allein an die Obhutsausübung des Luftfrachtführers an (BGH, Urt. v. 24.02.2011, I ZR 91/10, juris Rn. 25;… Giemulla/Schmid/Müller-Rostin, Art. 18 MÜ Rn. 33).

    Damit fällt auch die Einlagerung des Frachtgutes in einem Warenlager des Luftfrachtführers außerhalb des Flughafens grundsätzlich in den Haftungszeitraum des Art. 18 Abs. 1, 3 MÜ (BGH, Urt. v. 24.02.2011, I ZR 91/10, juris Rn. 25).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 18 U 53/15

    Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB

    Da der Geschädigte aber im Regelfall keine Kenntnis von den Einzelheiten der Beförderung hat, trifft den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast, nach welcher der Frachtführer gehalten ist, soweit möglich und zumutbar zu den näheren Umständen des Verlusts vorzutragen, damit der Geschädigte die Möglichkeit hat, die von der Vorschrift aufgestellte Vermutung zu widerlegen (…BGH, Urt. v. 10.05.2012 - I ZR 109/11 und Urt. v. 24.02.2011 - I ZR 91/10, Juris;… Koller, in: ders., Transportrecht, 8. Aufl., Art. 18 MÜ Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2026 - 18 U 155/24

    Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers aus übergegangenem Recht …

    Kommt der Luftfrachtführer der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße nach, ist vom Vortrag des Anspruchstellers auszugehen, dass der Schaden während einer Oberflächenbeförderung eingetreten ist (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436 [439]; zu den Anforderungen s. BGH…, Urteil vom 03.03.2011 - I ZR 50/10, TranspR 2011, 220 Rn. 21; Senat, Urteil vom 13.04.2016 - I-18 U 95/12, juris;… Pokrant, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl. 2020, MÜ Art. 18 Rn. 39-42).

    Wegen der nicht hinreichend substantiierten sekundären Darlegungen zum Transportgeschehen, insbesondere soweit es die Vorgänge bei der Groundhandlingfirma betrifft, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom gegenteiligen Vortrag des Anspruchstellers auszugehen (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436 [439]).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2015 - 16 U 85/14

    Versicherungsregress wegen Verlustes einer Kameraausrüstung

    Im Übrigen endet die Obhut erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert und keine tatsächlichen und rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr besitzt (BGH, Urteil vom 24.2.2011, I ZR 91/10 = MDR 2011, 1231; Urteil vom 21.9.2000, I ZR 135/98 = BGHZ 145, 170).
  • OLG Hamburg, 20.12.2023 - 6 U 36/23

    Schadensersatzansprüche aus Luftfrachtrecht wegen des Verlusts von Gütern

    Die obhutsbegründende Einwirkungsmöglichkeit des Luftfrachtführers wird in einem solchen Fall nicht beendet, da die Lagergesellschaft dem Luftfrachtführer gegenüber zum Schutz der Güter und auf dessen Verlangen zu deren Herausgabe verpflichtet ist (BGH Urt. v. 24.2.2011 - I ZR 91/10, BeckRS 2011, 20609 Rn. 22-24, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 36 O 47/16
    Die Obhut endet erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert wie zum Beispiel durch hoheitliche Maßnahmen einer Zollbehörde und deshalb keine tatsächlichen oder rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr hat (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10; BGHZ 145, 170, 177; TranspR 1989, 121).
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   BGH, 19.10.2011 - I ZR 91/10   

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BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
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