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Rechtsprechung
   BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2460
BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R (https://dejure.org/2009,2460)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R (https://dejure.org/2009,2460)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2009 - B 2 U 7/08 R (https://dejure.org/2009,2460)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung - haftungsbegründende Kausalität - Verordnungsgeber - Beweiserleichterung - besondere Infektionsgefahr - Typisierung - Ausnahme - Hepatitis-C-Erkrankung - Zahnarzthelferin

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; Infektionserkrankung; Tatbestandsmerkmale einer Listen-Berufskrankheit; typisierende Annahme; Verordnungsgeber; haftungsbegründende Kausalität; Beweiserleichterung; besondere Infektionsgefahr; Typisierung ...

  • Judicialis

    SGB VII § 9 Abs 1 S 1; ; SGB VII § 9 Abs 1 S 2 Halbs 1; ; BKV Anl 1 Nr 3101; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 1; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3; ; SGG § 160a Abs 2 S 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit einer Zahnarzthelferin

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Infektion mit dem Hepatitis C-Virus (HCV) - keine Infektion während oder aufgrund der versicherten Tätigkeit - keine Anerkennung als BK 3101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Infektionskrankheit einer Zahnarzthelferin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 145
  • NZS 2010, 345
 
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Wird zitiert von ... (328)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Die besondere Gefahrenexposition kann sich aufgrund der Durchseuchung des Umfelds der Tätigkeit, nämlich des Personenkreises oder der Objekte, mit oder an denen zu arbeiten ist, und der Übertragungsgefährlichkeit der ausgeübten Verrichtungen ergeben, die sich nach dem Übertragungsmodus der jeweiligen Infektionskrankheit und nach der Art, der Häufigkeit und der Dauer der vom Versicherten verrichteten gefährlichen Handlungen bestimmt (vgl hierzu BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Dabei genügt nicht eine schlichte Infektionsgefahr, vielmehr setzt die BK 3101 (zT typisierend nach Tätigkeitsbereichen) eine besonders erhöhte Infektionsgefahr voraus (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII; vgl zu Begriff und Prüfung der erhöhten Infektionsgefahr: BSG vom 2.4.2009, aaO).

    Es darf also nicht ausgeschlossen sein, dass sich der Versicherte während der Dauer der Ausübung der gefährdenden Tätigkeit infiziert hat (vgl hierzu BSG vom 2.4.2009, aaO).

    Es kann dahinstehen, ob die Tätigkeit der Klägerin in der Praxis von Dr. G. tatsächlich mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden war (vgl dazu BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) und ob die Klägerin bei der Behandlung eines HCV-infizierten Patienten assistierte.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (…vgl BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, jeweils RdNr 15;… BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel, …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Bei einer zugelassenen Revision handelt es sich um eine Vollrevision mit der Folge, dass im Revisionsverfahren alle Rügen der Verletzung materiellen oder formellen Rechts erhoben werden können, auch wenn sie nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens waren (vgl BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 2;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 160 RdNr 28 mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der freien Beweiswürdigung muss im Einzelnen von dem Beteiligten, der sich darauf beruft, dargelegt werden (…stRspr vgl nur BSG vom 29.9.1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 S 73 f; BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83;… BSG SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9 jeweils mwN).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Es gibt keinen Verfahrensgrundsatz, wonach die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die in Aussicht genommene Beweiswürdigung oder die für die spätere Überzeugungsbildung des Gerichts möglicherweise leitenden Gründe oder gar den beabsichtigten Urteilsausspruch selbst hinzuweisen sind (vgl BSG Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3;… BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B; BSG Beschluss vom 6.8.2008 - B 2 U 10/07 B).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Es gibt keinen Verfahrensgrundsatz, wonach die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die in Aussicht genommene Beweiswürdigung oder die für die spätere Überzeugungsbildung des Gerichts möglicherweise leitenden Gründe oder gar den beabsichtigten Urteilsausspruch selbst hinzuweisen sind (…vgl BSG Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B; BSG Beschluss vom 6.8.2008 - B 2 U 10/07 B).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der freien Beweiswürdigung muss im Einzelnen von dem Beteiligten, der sich darauf beruft, dargelegt werden (stRspr vgl nur BSG vom 29.9.1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 S 73 f;… BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83;… BSG SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9 jeweils mwN).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Es gibt keinen Verfahrensgrundsatz, wonach die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die in Aussicht genommene Beweiswürdigung oder die für die spätere Überzeugungsbildung des Gerichts möglicherweise leitenden Gründe oder gar den beabsichtigten Urteilsausspruch selbst hinzuweisen sind (…vgl BSG Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3;… BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B; BSG Beschluss vom 6.8.2008 - B 2 U 10/07 B).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten - …

    Auszug aus BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
    Die Berücksichtigung einer solchen Stellungnahme, wie auch des von der Beklagten während des gerichtlichen Verfahrens eingeholten und die Ansicht des LSG ebenfalls stützenden Gutachtens von Prof. Dr. O., als Urkunde im Rahmen der Beweiswürdigung ist nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 415 ff der Zivilprozessordnung nicht zu beanstanden (vgl BSG vom 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - SozR 1500 § 128 Nr. 24 S 19).
  • BSG, 06.08.2008 - B 2 U 10/07 B
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte …

    Dies genügt zur Begründung dieser Rüge und führt zur Zulässigkeit der Revision insgesamt, ohne dass es weiterer Ausführungen zur materiellen Rechtslage bedarf, deren Prüfung bei zulässiger Revision von Amts wegen zu erfolgen hat (sog Vollrevision; vgl BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 12).
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …

    Eine Überprüfung durch das Revisionsgericht ist nur eingeschränkt möglich (…vgl BSG Urteile vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 70 RdNr 27, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vom 31.8.2017 - B 2 U 2/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 61 RdNr 19;… vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 RdNr 14;… vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 RdNr 28; vom 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 24;… vom 27.11.2008 - B 2 U 8/17 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 67 RdNr 13)..

    Die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) werden überschritten bei einer Nichtbeachtung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, einem Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (stRspr; vgl BSG Urteile vom 2.4.2009 - B 2 U 7/08 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 24;… vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2, juris RdNr 18;… vom 29.9.1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19, juris RdNr 25, jeweils mwN).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …

    Vielmehr sind die Grenzen der freien Beweiswürdigung nur dann überschritten, wenn sie gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze, Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wenn das Gericht das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt (stRspr, zB BSG…, Urteil vom 7.2. 2002 - B 7 AL 102/00 R, SozR 3-4100 § 128 Nr. 15; zuletzt BSG, Urteil vom 27.8. 2009 - B 13 R 101/08 R; s auch BSG, Urteil vom - 2.4. 2009 - B 2 U 7/08 R -, SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 3 RdNr 24, jeweils mwN).
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dejure.org Übersicht BSG

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7859
OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BbgOBG § 6; ; BbgOBG § 6 Abs. 2; ; BbgOBG § 6 Abs. 5; ; BbgOBG § 38 Abs. 1 lit. b; ; StHG § 1; ; BGB § 254; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34 Satz 1; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de

    Zum Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzpflicht aus Amtspflichtverletzung bei Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung; Aussetzung des Berufungsverfahrens im Sinne des § 148 Zivilprozessordnung (ZPO); Verschulden bei Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht wegen rechtswidriger Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Landkreis haftet auf Schadensersatz wegen rechtswidrig erteilter Baugenehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Baugenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 2091
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass nicht nur objektive, sondern auch subjektive Gesichtspunkte der Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens bereits in einer den Haftungstatbestand als solchen ausschließenden Weise entgegenstehen können (vgl. BGH, NZBau 2004, 103 f.).

    Wie das Landgericht auf der Grundlage der BGH-Entscheidung in NZBau 2004, 103 ff. richtig erkannt hat, vermag allein die Kenntnis davon, dass ein Nachbar Widerspruch einlegen werde, die Verlässlichkeitsgrundlage einer Baugenehmigung nicht in einem Maße zu erschüttern, das es rechtfertigen würde, allein den Bauherrn mit dem Risiko ihres Bestandes zu belasten.

  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06

    Schadensersatzpflicht eines Landkreises: Bau und Nutzung einer Gaststätte mit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Im Übrigen kommt es im Rahmen einer Haftung nach § 38 Abs. 1 lit. b OBG , der auf die Erteilung einer Baugenehmigung anwendbar ist (vgl. erkennender Senat, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: 2 U 13/06), auf ein Verschulden nicht an.
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Januar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Az.: 5 O 78/06 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.1997 - 1 L 6/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Hinsichtlich des von dem Beklagten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschiedenen Nachbarwiderspruchs vom 2. September 1994 ordnete das Verwaltungsgericht Cottbus am 21. Februar 1995 (Az.: 1 L 6/95) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.
  • OLG Rostock, 10.10.2002 - 1 U 207/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Da es der Klägerin auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 8. März 1995 nicht mehr gelang, die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Baugenehmigung wieder herzustellen, durfte sie ab dem Zeitpunkt der inhaltlichen Kenntnis des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 21. Februar 1995 - der Senat geht auf der Grundlage der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung davon aus, dass die Klägerin spätestens mit der mündlichen Baueinstellungsverfügung ausreichende Kenntnis von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erlangt hat - nicht mehr auf die Rechtsbeständigkeit der Baugenehmigung vertrauen (vgl. zu einem ähnlichen Fall des Nachbarwiderspruchs: OLG Rostock, Urteil vom 10. Oktober 2002, Az.: 1 U 207/00).
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer …

    Entsprechendes gilt, wenn das schutzwürdige Vertrauen bei dem Geschädigten nachträglich entfällt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 372; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 2 U 7/08, juris Rn. 31 f;… Staudinger/Wöstmann aaO).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-2 U 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10200
OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,10200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2008 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,10200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,10200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Dies hat der Senat zur Frage der Erhöhung der erstinstanzlich festgesetzten Sicherheitsleistung im Berufungsverfahren bereits entschieden (InstGE 9, 47 - Zahnimplantat).
  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90

    Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfleger 2004, 509;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Denn es entspricht einer - soweit ersichtlich - allgemein gebräuchlichen Praxis der Verletzungsgerichte, die Vollstreckungssicherheit, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen darüber hinausgehenden Schaden bestehen, in Höhe des Streitwertes festzusetzen (vgl. Senat, NJOZ 2007, 451, 455).
  • OLG Koblenz, 08.03.2004 - 14 W 184/04

    Rechtsmittel zur Festsetzung einer Avalprovision; Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfleger 2004, 509;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 6 U 162/99

    Anhebung der Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Soweit in der Rechtsprechung (OLG Köln, GRUR 2000, 253 - Anhebung der Sicherheitsleistung) und Literatur (…Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 718 Rn. 2) eine gegenteilige Auffassung vertreten wird, schließt sich der Senat dem aus den nachfolgenden Gründen nicht an.
  • OLG Frankfurt, 07.05.1996 - 5 U 219/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
    Dies ist zum einen der Fall, wenn sich unmittelbar vor der Vollstreckung herausstellt, dass auch die Vollstreckung den zuerkannten Zahlungsbetrag nur zu einem geringen Teil abdecken wird und die für die ursprünglich festgesetzte nach dem zuerkannten Gesamtanspruch bemessene Sicherheitsleistung zu erbringenden Kosten den im Wege der Zwangsvollstreckung erlangbaren Betrag im wesentlichen wieder aufzehren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1997, 620).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 34/16

    Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels im …

    Rn. 27 § 718 ZPO verfolgt den Zweck, eine vorinstanzlich fehlerhafte Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit vor einer zweitinstanzlichen Sachentscheidung zu korrigieren (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler m.w.N.).

    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler m.w.N.).

    Ungeachtet dessen ist für die rechtliche Beurteilung jedoch entscheidend, dass der für die richtige Bemessung der Sicherheitsleistung maßgebliche Sachverhalt nur von den Parteien beigesteuert werden kann (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Rn. 29 Entsprechendes gilt nach der Rechtsprechung des Senats (InstGE 11, 116 - Strahlregler; Teilurteil v. 08.03.2012 - I-2 U 65/11, juris), an der er festhält, auch für die Festsetzung von Teilsicherheiten, mit der die vom Landgericht für die Gesamtheit aller zu vollstreckenden Ansprüche einschließlich der Kosten festgesetzte Vollstreckungssicherheit für die einzelnen Ansprüche in Teilbeträge aufgeteilt wird.

    Die klagende Partei muss sich deshalb spätestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht darüber klar werden, ob sie im Falle eines obsiegenden auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung gerichteten Urteils sofort alle titulierten Ansprüche oder zunächst nur einzelne von ihnen vollstrecken will und, sofern letzteres nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, bereits vom Landgericht entsprechende Teilsicherheiten festsetzen lassen (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler; Teilurteil v. 08.03.2012 - I-2 U 65/11).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine Situation ergibt, aufgrund derer es für den Kläger zweckdienlich ist, nur wegen eines von mehreren zuerkannten Ansprüchen die Zwangsvollstreckung zu betreiben (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler; Teilurteil v. 08.03.2012 - I-2 U 65/11).

    Solange hingegen zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, nur wegen eines von mehreren zuerkannten Ansprüchen die Zwangsvollstreckung betreiben zu müssen oder zu wollen, ist die klagende Partei gehalten, bereits vor dem Landgericht die Aufteilung der gesamten Sicherheitsleistung in einzelne betragsmäßig zu beziffernde Teilleistungen anzuregen (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Denn die vom Landgericht gemäß § 709 Satz 1 ZPO anzuordnende Sicherheitsleistung ist im Regelfall in der Höhe des festgesetzten Streitwertes anzusetzen (vgl.Senat NJOZ 2007, 451, 454; InstGE 11, 116 - Strahlregler; Teilurteil v. 08.03.2012 - I-2 U 65/11).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 2 U 65/11

    Herabsetzung der Sicherheitsleistung hinsichtlich der vorläufigen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (NJOZ 2007, 451, 454; InstGE 11, 116 - Strahlregler) ist die Sicherheitsleistung vom Landgericht im Regelfall in der Höhe des festgesetzten Streitwertes anzusetzen, denn sowohl die Bestimmung des Streitwertes wie auch die Sicherheitsleistung richten sich nach dem Interesse der klagenden Partei an der begehrten gerichtlichen Entscheidung.

    Es entspricht hiernach gefestigter und zutreffender Praxis, dass das Landgericht, nachdem es den Streitwert für die Verletzungsklage auf 2.000.000,-- EUR festgesetzt hat, denselben Betrag als von der Klägerin zu leistende Vollstreckungssicherheit angeordnet hat (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Dies ist nur möglich, wenn sich nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung herausstellt, dass nur eine teilweise Vollstreckung erforderlich ist oder sinnvoll erscheint (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Die klagende Partei muss sich spätestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht darüber klar werden, ob sie im Falle eines obsiegenden auf Unterlassung, Rechnungslegung und/oder Vernichtung der Verletzungsgegenstände gerichteten Urteils sofort alle titulierten Ansprüche oder zunächst nur einzelne von ihnen vollstrecken will und, sofern letzteres nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, bereits vom Landgericht entsprechende Teilsicherheiten festsetzen lassen (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine Situation ergibt, aufgrund derer es für den Kläger zweckdienlich ist, nur wegen eines von mehreren zuerkannten Ansprüchen die Zwangsvollstreckung zu betreiben (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 2 U 21/12

    Nachträgliche Festsetzung von Teilsicherheiten in der Berufungsinstanz

    Für eine nachträglich beantragte Festsetzung von Teilsicherheiten bedeutet dies, dass sie nur in Betracht kommen kann, wenn sich erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung herausstellt, dass lediglich eine teilweise Vollstreckung erforderlich ist oder sinnvoll erscheint, so dass kein Anlass bestand, bereits das Landgericht, dessen Vollstreckbarkeitsentscheidung im Verfahren nach § 718 ZPO überprüft wird, mit dem Begehren auf Festsetzung von Teilsicherheiten zu befassen (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Die klagende Partei muss sich also spätestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht darüber klar werden, ob sie im Falle eines obsiegenden auf Unterlassung, Rechnungslegung und/oder Vernichtung der Verletzungsgegenstände gerichteten Urteils sofort alle titulierten Ansprüche oder zunächst nur einzelne von ihnen vollstrecken will und, sofern letzteres nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, bereits vom Landgericht entsprechende Teilsicherheiten festsetzen lassen (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine Situation ergibt, aufgrund derer es für den Kläger zweckdienlich ist, nur wegen eines von mehreren zuerkannten Ansprüchen die Zwangsvollstreckung zu betreiben (Senat, InstGE 11, 116 - Strahlregler).

  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

    Rn. 205 Ist hiervon abweichend zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008 - I-2 U 90/07, BeckRS 2008, 17095; Urteil vom 03.07.2008 - I-2 U 7/08, Rn. 12 bei juris).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18

    Schließvorrichtung 2

    Rn. 154 Ist hiervon abweichend zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008 - I-2 U 90/07, BeckRS 2008, 17095; Urteil vom 03.07.2008 - I-2 U 7/08 - Rn. 12 bei Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.04.2009 - I-2 U 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23163
OLG Düsseldorf, 09.04.2009 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2009,23163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2009 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2009,23163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2009 - I-2 U 7/08 (https://dejure.org/2009,23163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 718 ; PatG § 9
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Strahlregler zum Anschluss an eine Sanitärarmatur

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Strahlregler zum Anschluss an eine Sanitärarmatur

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 19.06.2012 - 4a O 122/11

    Strahlregler II

    vom 29.09.2011 (Anlagen ROP 6) und 23.02.2012 (Anlage ROP 7) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4a O 94/06) vom 06.12.2007 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.04.2009 (Az: I-2 U 7/08) betreffend so vollständig und richtig erteilt hat, wie sie dazu imstande war.2.

    Rn. 2 Mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.12.2007 (Az. 4a O 94/06) in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.04.2009 (Az. I-2 U 7/08) (im Folgenden: Urteil) wurde die Beklagte u.a. zur Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung verteilt:.

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Rechtsprechung
   SG Kiel, 30.11.2010 - S 2 U 7/08   

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https://dejure.org/2010,72804
SG Kiel, 30.11.2010 - S 2 U 7/08 (https://dejure.org/2010,72804)
SG Kiel, Entscheidung vom 30.11.2010 - S 2 U 7/08 (https://dejure.org/2010,72804)
SG Kiel, Entscheidung vom 30. November 2010 - S 2 U 7/08 (https://dejure.org/2010,72804)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B   

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https://dejure.org/2008,69805
BSG, 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B (https://dejure.org/2008,69805)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B (https://dejure.org/2008,69805)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2008 - B 2 U 7/08 B (https://dejure.org/2008,69805)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Cottbus - S 15 U 76/01
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 1005/05
  • BSG, 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Nichtbefolgung eines …

    Auszug aus BSG, 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B
    Dieser Ausschluss einer Rüge wegen der Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG gilt für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG entsprechend, um eine Umgehung der Ausschlussregelung zu verhindern (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 9).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …

    Auszug aus BSG, 17.03.2008 - B 2 U 7/08 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Ein- zelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
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