Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - I-2 U 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8184
OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - I-2 U 74/04 (https://dejure.org/2005,8184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2005 - I-2 U 74/04 (https://dejure.org/2005,8184)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - I-2 U 74/04 (https://dejure.org/2005,8184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • d-prax.de

    Cholesterinsenker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 S. 2 Nr. 1 § 11
    Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz angekündigter Auslieferung für die Zeit danach ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Patents durch Veröffentlichung von Werbeanzeigen für ein cholesterinsenkendes Medikament mit einem patentgeschützten Wirkstoff; Vermarktung des Arzneimittels nach Schutzrechtsablauf; Schutz von Werbeanzeigen durch die grundgesetzlich gewährleistete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußerung bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Das bereits erwähnte Urteil "Kupplung für optische Geräte" des Bundesgerichtshofs und die Entscheidungen "B.-Werbung" und "Therapeutische Äquivalenz" des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2001, 170 ff. = NJW 2001, 591 und GRUR 2001, 1058 ff. = NJW 2001, 3403 ff.) haben daran im Ergebnis nichts geändert.

    Die Werbeanzeigen gehören zwar auch in den Bereich der nach Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten, weil sie jedenfalls die Empfehlung enthalten, nach Ablauf des Klageschutzrechtes den dann auf den Markt kommenden Cholesterinsenker der Beklagten zu nutzen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2001, 3403, 3405 - Therapeutische Äquivalenz), aber die Freiheit der Meinungsäußerung wird nach Art. 5 Abs. 2 GG durch allgemeine Gesetze eingeschränkt.

    In zumindest gleichem Umfang können auch Verfassungsnormen wie Art. 5 Abs. 1 GG die Reichweite des grundrechtlich geschützten Eigentums einschränken, wobei auch in diesem Zusammenhang dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt NJW 2001, 591 - Benetton-Werbung und NJW 2001, 3403, 3404, linke Spalte unten - Therapeutische Äquivalenz) hervorgehobenen besonderen Gehalt der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden muss.

    Das Bundesverfassungsgericht betont dementsprechend in seiner bereits zitierten Entscheidung "Therapeutische Äquivalenz" (NJW 2001, 3403, 3405, rechte Spalte Abs. 3), dort sei es nur um die Bedeutung der Bereitstellung preisgünstiger Zweitanbieterpräparate und der Werbung für solche Produkte nach Ablauf der Schutzfrist für das Originalpräparat und nicht auch um die Werbung vor Fristablauf für das Funktionieren des Arzneimittelmarktes gegangen; auch das ist ein Hinweis darauf, dass auch die bloße Werbung für patentgeschützte Originalprodukte schon vor Schutzrechtsablauf anders zu beurteilen ist.

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    In diesem Zusammenhang darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der in § 9 PatG kodifizierte Schutz des geistigen Eigentums ebenfalls Verfassungsrang genießt und durch Art. 14 GG unter Schutz steht, wobei sich die das Eigentum bildenden vermögensrechtlichen Werte gerade in den Verwertungsbefugnissen des Urhebers äußern (vgl. BVerfGE 36, 281, 290/91; ferner BVerfGE 79, 1, 25; 79, 29, 40; 77, 263, 270; 49, 382, 392 - Kirchenmusik; 31, 229, 239 - Schulbuch, jeweils betr.

    Er hat sicherzustellen, dass dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner schöpferischen Leistung grundsätzlich zugeordnet sind und dessen Freiheit gewährleistet ist, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (BVerfGE 79, 1, 25; 79, 29, 40).

    Unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft kann das Individualinteresse des Urhebers indessen nicht beanspruchen; das Gemeinwohl ist sowohl Grund als auch Grenze der dem Eigentümer auflegbaren Beschränkungen (BVerfGE 81, 218, 220; 79, 1, 25; 79, 28, 40; 25, 112, 118;… Leibholz/Rinck/Hesselberger, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 190).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Das bereits erwähnte Urteil "Kupplung für optische Geräte" des Bundesgerichtshofs und die Entscheidungen "B.-Werbung" und "Therapeutische Äquivalenz" des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2001, 170 ff. = NJW 2001, 591 und GRUR 2001, 1058 ff. = NJW 2001, 3403 ff.) haben daran im Ergebnis nichts geändert.

    In zumindest gleichem Umfang können auch Verfassungsnormen wie Art. 5 Abs. 1 GG die Reichweite des grundrechtlich geschützten Eigentums einschränken, wobei auch in diesem Zusammenhang dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt NJW 2001, 591 - Benetton-Werbung und NJW 2001, 3403, 3404, linke Spalte unten - Therapeutische Äquivalenz) hervorgehobenen besonderen Gehalt der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden muss.

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    In diesem Zusammenhang darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der in § 9 PatG kodifizierte Schutz des geistigen Eigentums ebenfalls Verfassungsrang genießt und durch Art. 14 GG unter Schutz steht, wobei sich die das Eigentum bildenden vermögensrechtlichen Werte gerade in den Verwertungsbefugnissen des Urhebers äußern (vgl. BVerfGE 36, 281, 290/91; ferner BVerfGE 79, 1, 25; 79, 29, 40; 77, 263, 270; 49, 382, 392 - Kirchenmusik; 31, 229, 239 - Schulbuch, jeweils betr.

    Er hat sicherzustellen, dass dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner schöpferischen Leistung grundsätzlich zugeordnet sind und dessen Freiheit gewährleistet ist, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (BVerfGE 79, 1, 25; 79, 29, 40).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Der Freiname "S." werde in den Anzeigen nicht erwähnt, und sie enthielten auch keine verlässliche Aussage, wie sie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Kupplung für optische Geräte" (Anl. GL 3; veröffentlicht in GRUR 2003, 1031 ff.) fordere, darüber, dass das beworbene Präparat S. enthalten werde.

    Ebenso wenig kann im Fall des Anbietens in Form eines Prospektes - entsprechendes gilt für andere schriftliche Werbeunterlagen wie Zeitungsinserate - verlangt werden, dass gerade im Werbemittel die patentgemäßen Merkmale so zum Ausdruck kommen, dass ihr Vorhandensein für einen Fachmann allein aufgrund der Befassung mit diesem Werbemittel offenkundig ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1031 ff. - Kupplung für optische Geräte, Anlage GL 3, S. 9/10).

  • LG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4a O 156/03

    Beschluss auf Untersagung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln mit dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Sie hat der Beklagten durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 29. April 2003 (4a O 156/03, Anlage K 16) mit Blick auf das Ausbieten in der L.-T. u.a. untersagen lassen, Arzneimittel mit dem Wirkstoff S. anzubieten, in den Verkehr zu bringen und/oder zu diesen Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

    Soweit die Klägerin in ihrem letztgenannten Schriftsatz überdies geltend gemacht hat (Bl. 122 f.), die Beklagte habe im Verfahren Landgericht Düsseldorf 4a O 156/03 in ihrer Streitwertbeschwerde vom 22. Mai 2003 vorgetragen, die Klägerin erziele mit S. einen Umsatz von etwa 500.000 EUR täglich, von dem sie - die Beklagte - maximal 10 % an sich ziehen könne, ermöglicht auch das für sich allein keine zuverlässige Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr, weil die Beklagte während des Ausbietungszeitraums tatsächlich keine Umsätze mit dem betreffenden Generikum erzielt und das patentverletzende Anbieten stattdessen künftige Umsätze vorbereitet hat, denen die Klägerin nach dem Ablauf des Klageschutzrechts nicht mehr entgegentreten konnte.

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2003 - 2 U 53/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    In bezug auf die Werbeanzeigen in der Ärztezeitung erwirkte die Klägerin am 2. April 2003 vor dem Landgericht Düsseldorf im Verfahren 4a O 122/03 ebenfalls im Beschlusswege eine Unterlassungsverfügung; das den Verfügungsbeschluss bestätigende Urteil des Landgerichts vom 13. Mai 2003 (Anlage GL 1) war Gegenstand des vor dem Senat von der Beklagten eingeleiteten Berufungsverfahrens 2 U 53/03.

    Dass die Beklagte mit der angegriffenen Anzeigenserie einen Cholesterinspiegel-Senker mit dem Wirkstoff S. entgegen § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG angeboten hat, hat der Senat bereits in seinem im vorausgegangenen Verfügungsverfahren 2 U 53/03 am 2. Oktober 2003 verkündeten Beschluss (Anlage GL 2) im einzelnen ausgeführt.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft kann das Individualinteresse des Urhebers indessen nicht beanspruchen; das Gemeinwohl ist sowohl Grund als auch Grenze der dem Eigentümer auflegbaren Beschränkungen (BVerfGE 81, 218, 220; 79, 1, 25; 79, 28, 40; 25, 112, 118;… Leibholz/Rinck/Hesselberger, a.a.O., Art. 14 Rdnr. 190).
  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 879/10

    Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen - Ansatz von Hausbesuchen in einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Ebenso wenig kann im Fall des Anbietens in Form eines Prospektes - entsprechendes gilt für andere schriftliche Werbeunterlagen wie Zeitungsinserate - verlangt werden, dass gerade im Werbemittel die patentgemäßen Merkmale so zum Ausdruck kommen, dass ihr Vorhandensein für einen Fachmann allein aufgrund der Befassung mit diesem Werbemittel offenkundig ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1031 ff. - Kupplung für optische Geräte, Anlage GL 3, S. 9/10).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
    Solange für eine wirtschaftliche Betätigung für den Betroffenen ein angemessener Spielraum zur freien wirtschaftlichen Entfaltung von Unternehmensinitiative verbleibt, muss er es hinnehmen, dass der Gesetzgeber die unternehmerische Betätigungsfreiheit einschränkt und dabei andere Grundentscheidungen des GG verwirklicht (BVerfGE 65, 196, 210; 50, 290, 266 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Unterstützungskasse

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit; Zeitschriften; Wartezimmer; Zeitungen

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …

  • RG, 16.12.1922 - V 21/22

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • LG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4a O 122/03

    Cholesterin-Synthesehemmer

  • RG, 26.02.1891 - 290/91

    1. In welchem Zeitpunkte ist ein Transport von Branntwein, der ohne Entrichtung …

  • RG, 19.06.1918 - I 49/18

    Abschluss eines Lieferungsvertrags über eine durch Patent geschützte Sache

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04

    Patentverletzungsstreit hinsichtlich eines Kreuzlegers für Papierprodukte

    Der Fall liegt auch anders als die Entscheidung BGH, GRUR 2003, 1031 ff - Kupplung für optische Geräte - und die Senatsentscheidung vom 19. Mai 2005 - I-2 U 74/04, wo ein Produkt mit den Merkmalen der Patentansprüche im Zeitpunkt der Werbung vorlag und objektiv kein Zweifel vorlag, dass sich die Werbung auf dieses Produkt bezog.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 2 U 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,113716
LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 2 U 74/04 (https://dejure.org/2006,113716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - L 2 U 74/04 (https://dejure.org/2006,113716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - L 2 U 74/04 (https://dejure.org/2006,113716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,113716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 2 U 74/04
    Entscheidend ist somit nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BSGE 6, 267).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht