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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - I-3 U 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1613
OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - I-3 U 8/04 (https://dejure.org/2005,1613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2005 - I-3 U 8/04 (https://dejure.org/2005,1613)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2005 - I-3 U 8/04 (https://dejure.org/2005,1613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 349; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 § 437 Nr. 2 § 440
    Sachmangel eines Pkw bei Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit durch Verwendung von breiteren, jedoch zur Serienausstattung gehörenden Reifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung des Kaufs eines gebrauchten mit Mängel behafteten PKWs; Vorhandensein eines Sachmangels bei Gefahrübergang als Vertragesverletzung; Gewährung eines Nachbesserungsversuchs beim Verkauf eines mit Mängeln behafteten Fahrzeugs; Annahme eines Mangels im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Kein Rücktritt bei nicht erreichter Höchstgeschwindigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Neuwagen die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wagen fährt keine 202 km/h! - Käufer will deswegen seinen neuen Flitzer zurückgeben

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagenkauf: Abweichung von angegebener Höchstgeschwindigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3504
  • MDR 2006, 389
  • NZV 2006, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 19.02.1997 - 6 U 316/96

    Mangel eines Neuwagens bei Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2005 - 3 U 8/04
    Als erheblich ist in diesem Zusammenhang eine Abweichung anzusehen, die um mehr als 5 % von den Angaben im Prospekt zum Nachteil des Käufers abweicht (vgl. z.B. OLGR Rostock 1997, 281 - dort ging es um eine Abweichung von der in den Kraftfahrzeugpapieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit;… vgl. Reinking/Eggert Der Autokauf 7. Auflage 2000 Rdz. 416).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen …

    Dagegen wurde die Unerheblichkeit verneint bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises bzw. absolut 2.000,00 EUR (…OLG Köln, NJW 2007, a. a. O., 1696) und bei einer Abweichung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5 % von den Angaben im Verkaufsprojekt (OLG Düsseldorf, NJW 2005, 3504 (3505)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2014 - 12 O 8712/12

    Unzureichende Motorleistung als Sachmangel

    Es gilt hier nichts anderes als bei Herstellerangaben zur Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, NJW 2005, 3504).
  • LG Köln, 14.02.2017 - 21 O 465/15

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Vorliegens eines Mangels des Fahrzeugs durch …

    Ein zum Vertragsrücktritt berechtigender wesentlicher Mangel des Fahrzeugs liegt jedenfalls dann vor, wenn die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 % von der dem Käufer vorher mitgeteilten abweicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. September 2005 - I-3 U 8/04 -, juris).
  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als …

    Bereits bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696) und bei einer Abweichung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 5 % von den Angaben im Verkaufsprojekt (OLG Düsseldorf, NJW 2005, 3504, 3505) wurde aber Unerheblichkeit verneint.
  • OLG Rostock, 08.12.2010 - 3 W 155/10

    Rechtsstellung des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten …

    Dies gilt auch für die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld ein Grundpfandrecht an seinem Grundstück bestellt, im Verhältnis zum persönlichen Schuldner (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Bremen, Beschl. v. 26.04.2005, 4 U 9/05, NJW 2005, 3504; OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2002, 10 UF 216/01, FamRZ 2003, 97; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.1989, 1 U 167/89, WM 1991, 1161; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], Vorbem. zu §§ 1113 ff Rn. 37; Staudinger/Martinek, BGB [2006], § 670 Rn. 8, 34; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., Einf.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4588
OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frachtvertrag über Paketsendungen; Haftung bei Verlust; Änderung des Sorgfaltsmaßstabes; Unterlassene Wertdeklaration als Mitverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Gelingt ihm dies nicht, spricht - wie auch hier - die Vermutung für ein im Hinblick auf die Schadenswahrscheinlichkeit bewusstes Verhalten (BGH NJW 2003, 3626 ff.; OLG Köln, Transportrecht 2001, 1445, 1446).

    Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versender sich in einen beachtlichen Selbstwiderspruch begebe, wenn er die Sache aufgebe, obwohl er wisse, dass der Frachtführer die Haftung hierfür ablehne (vgl. BGH NJW 2003, 3626 [3629]).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.10.2002 (TransportR 2003, 156 ff.) - dem der Senat folgt - klargestellt, dass der Tatrichter nicht gehindert ist, sich die Überzeugung von der Richtigkeit der Behauptung auf andere Weise zu verschaffen.
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des …

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
    Darüber hinaus ist dem Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich seiner Entscheidung vom 14.01.2004 (Urt. v. 14.01.2004 - 3 U 148/03, UG S. 13 f.) auch dahingehend zu folgen, dass bei anderen als brief- oder briefähnlichen Sendungen - wie im Streitfall - eine Abweichung von den Regelungen der §§ …
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