Rechtsprechung
| VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Unterkostenangebot: Voraussetzungen für einen Angebotsausschluss (bejaht wegen fehlender plausibler Erklärungen)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss von Unterangeboten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterangebote: Wann sind sie auszuschließen? (IBR 2003, 1018)
Papierfundstellen
- IBR 2003, 1018
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- OLG Köln, 29.04.1997 - 20 U 124/96
Unangemessene Preise im billigsten Angebot
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale (wir stehen zu dem Preis, der Preis ist angemessen, widersprüchliche Angaben usw.) oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht, das Angebot in der vierte Wertungsstufe nicht mit einzubeziehen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118;… Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000 1/SVK/86-00) Nachweise können aber auch anhand der konkreten Kalkulation des Angebotes, mit Hilfe des EFB-Preise (prinzipielle Kostenansätze) erfolgen.Niedrige Einzelpositionen können zwar dann gerechtfertigt sein, wenn der Bieter darlegt, dass er an anderer Stelle seiner Kalkulation dafür einen Ausgleichsfaktor hat (Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 29.04.1997 - 20 U 124/96 -, BauR 1998, S. 118; Vergabeüberwachungsausschuss Brandenburg, Beschl. v. 28.08.1997 - VÜA 12/96 -, WuW 98, 112; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 07.07.2000 1/SVK/43II-00).
- OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99
Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Als Begründung führte die Beigeladene aus, dass · der Antrag der AST aufgrund fehlender Passivlegitimation der Bundesrepublik Deutschland als unzulässig zu verwerfen sei; · die AST darlegen und beweisen möge, dass sie die Information hinsichtlich der Unauskömmlichkeit des Teiles Straßenbau im Angebot der Beigeladenen, auf die sich ihr Antrag wesentlich stütze, zu einem Zeitpunkt erhalten habe, der die erstmalige Rüge vom 10.09.2002 nicht als unzulässig erscheinen lasse, sollte die AST bereits Mitte August 2002 Hinweise auf die Herkunft und Struktur des Preisvorteiles des Angebotes der Beigeladenen erhalten haben, wäre die erstmals am 10.09.2002 erhobene Rüge bereits verfristet und der Nachprüfungsantrag bereits daher als unzulässig zu verwerfen; · sie dem Begehr der AST auf Akteneinsicht entgegentrete, es darauf hinzuweisen sei, dass die AST ihr Angebot in ihrem Nachprüfungsantrag als Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 111 GWB qualifiziert habe, nichts anderes für das Angebot der Beigeladenen gelte; · die AST und die Beigeladene im Wettbewerb stünden, sich bei einer Kenntnis der Preisstruktur und der Kalkulation die Wettbewerbsposition der Beigeladenen bei künftigen Verfahren verschlechtern würde, weshalb die Akteneinsicht zu versagen sei; · nach allgemeiner Rechtsauffassung Akteneinsicht bei einem offensichtlich unzulässigen Nachprüfungsantrag, wie im vorliegenden Sachverhalt, von vornherein nicht in Betracht komme; · hier der Bestimmung des § 25 Nr. 3, 2 Nr. 1 VOB/A eine bieterschützende Wirkung i. S. d. § 97 Abs. 7 GWB nicht zukomme, eine drittschützende Wirkung des § 25 Nr. 3 VOB/A in dem Sinne, dass sich die AST auf die Verletzung der Vorschrift berufen könne, nicht ersichtlich sei;· § 25 Nr. 3 VOB/A in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor Unterkostenangeboten diene, es aber nicht Sinn der Vorschrift sei, den Bietern auskömmliche Preise zu garantieren; · es dem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt sei, sog. Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung und Wertung zur Erkenntnis gelange, dass der Bieter ordnungsgemäß werde leisten können, es durchaus Motive für einen Bieter geben könne, bei einem bestimmten Einzelauftrag davon abzusehen, einen sog. auskömmlichen Preis zu verlangen, vielmehr es als Verstoß gegen europäisches Richtlinienrecht zu bewerten sei, wenn öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet würden, nur auskömmliche oder kostendeckende Preise zu akzeptieren; · der öffentliche Auftraggeber zwar verpflichtet sei, ,,wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltsweisen" oder ,,ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb zu bekämpfen (§ 2 Nr. 1 VOB/A), wenn vom Auftraggeber Unterkostenangebote nicht nur aus Selbstschutz, sondern mit Blick auf die aus § 2 Nr. 1 VOB/A resultierende Verpflichtung zu unterbunden seien, müsse man auch der Vorschrift des § 25 Nr. 3 VOB/A bieterschützenden Charakter zumessen; · nach diesen Voraussetzungen die AST keinen Anspruch habe, dass das Angebot der Beigeladenen ausgeschlossen werde, da sie nicht dargelegt habe und auch nicht erkennbar sei, dass die Beigeladene ihr niedriges Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben habe, auch sei, da die VST die Beigeladene als geeignet beurteilt habe, nicht anzunehmen, dass diese bei Durchführung des Auftrages in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werde; · auch das EG-Recht gebiete, gegen wettbewerbsbeschränkende Praktiken in Form einer Marktverdrängung vorzugehen und den Bietern ein entsprechender Anspruch einzuräumen sei, ein weitergehender Anspruch auf Ausschluss von Niedrigangeboten lasse sich entgegen der Auffassung der AST weder dem Wettbewerbsprinzip noch den Vorschriften der EG-Vergaberichtlinien entnehmen; · die EG-Vergaberichtlinien nicht den Schutz der Bieter vor niedrigen Angeboten der Konkurrenz bezwecken würde, ein Ausschluss ohnehin nur in Betracht komme, wenn ein Bieter seine zweifelhaften Preise nicht begründen könne, selbst dann sich aus diesen Regelungen keine Verpflichtung zum Ausschluss entnehmen lasse, dieser stehe im Ermessen des Auftraggebers stehe; · aus diesen Gründen sich ein Anspruch der AST auf Ausschluss nicht herleiten lasse, im übrigen entgegen der Auffassung der AST im Angebot der Beigeladenen nicht von einem unangemessen niedrigen Preis i. S. d. § 25 Nr. 3 VOB/A ausgegangen werden könne, die VST nicht verpflichtet gewesen sei von der Beigeladene schriftlich Aufklärung über die Preise zu verlangen; · entsprechend der Auffassung des Thüringer OLG in seinem Beschluss vom 22.12.21999 (6 Verg 3/99) bei einer Abweichung um ca. 20 % in der Regel keine Voraussetzung gegeben sei, von einem offenbaren Missverhältnis auszugehen; · auch daher eine Verletzung des § 25 Nr. 3 VOB/A nicht ersichtlich und eine weitere Aufklärung folglich nicht geboten gewesen sei; · die von der AST in Bezug genommenen Regelungen des HVA B-StB, Teil 2.4, Nr. 43 bis 47 in Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte für die VST keine normativ verbindliche Wirkung entfalten würden, sondern ausschließlich die Regelungen der §§ 97 ff. GWB, der VgV und des Abschnittes 2 der VOB/A, die wiederum im Lichte der EG- Vergaberichtlinien auszulegen seien, danach im Angebot der Beigeladenen weder von einem unangemessen niedrigen Preis noch von einer entsprechenden Prüfungspflicht der VST ausgegangen werden könne; · für eine Annahme, dass die Beigeladene den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen könne, jegliche Anhaltspunkte fehlen würden, diese nicht spekuliert habe, weshalb sich keine Besorgnis einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung ergebe, für diese Auffassung der AST objektive Anhaltspunkte nicht ersichtlich seien; · die Beigeladene zum einen bezüglich ihrer Kalkulation keine widersprüchlichen bzw. missverständlichen Angaben gemacht habe, zum anderen von vornherein keine Verpflichtung bestanden habe, die Beigeladene aufzufordern, Angaben über ihre Kalkulation zu machen, dies schon deshalb nicht, weil sie kein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis abgegeben habe; · Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausführung durch die Beigeladene nicht vorhanden seien, insbesondere, weil ihre Eignung nicht in Frage stehe, die AST hier auch nichts vorgetragen habe, auch von daher sie keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausführung haben könne; · der Nachprüfungsantrag unzulässig, zumindest aber unbegründet sei; · die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Beigeladene notwendig gewesen sei, da ihr die Beurteilung der Erfolgsaussichten allein nicht möglich gewesen sei, zudem die AST umfangreiche Rechtsprechung herangezogen habe, mit der sich die Beigeladene ohne anwaltlichen Beistand nicht angemessen habe auseinandersetzen können, sie auch nicht über eine Rechtsabteilung verfüge, auch von daher die Hinzuziehung notwendig sei.Somit war selbst nach Rechtsmeinungen, die mehr als zehn Prozent Abstand der Angebotsgesamtsummen zueinander fordern (10-15 %, VK Bund, Beschl. v. 15.11.2000, VK 2-34-00, Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, V 47, 15-20 %, OLG Jena, Beschl. v. 22.12.1999, 6 Verg 3/99, Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, VII 2.16.2, mindestens 20 %, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.1.2000, Verg 3/99, Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, VII 2.10.2) vorliegend ein aufklärungsbedürftiges Missverhältnis gegeben, was die Vergabestelle auch zu Recht erkannt hat, da diese die Notwendigkeit der Angebotsaufklärung in preislicher Hinsicht als erforderlich ansah, Erklärungen nachforderte und ein Bietergespräch dazu führte.
- OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten …
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Wann liegt die Vermutung für das Vorliegen eines Angebotes mit unangemessen niedrigem Preis vor? Ein Angebote mit unangemessen niedrigem Preis liegt dann vor, wenn zwischen der angebotenen Leistung und dem dafür verlangten Preis ein auffallendes Missverhältnis besteht und wenn das grobe Abweichen vom angemessenen Preis sofort ins Auge fällt, ohne dass es einer genauen Prüfung im Einzelfall bedarf (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, ZVgR 1999, 157, 158), der geforderte Preis seiner Tiefe nach vom üblichen Preis (§ 632 Abs. 2 BGB) eklatant abweicht.
- OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99
Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
(vgl. Beschl. VK Thüringen v. 09.08.1999 Az: 216-4003.230-001/99-HBN, bestätigt durch Beschl. des Thüringer OLG 6 Verg 1/99). - OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Rechtsverstöße, die der AST infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder von ihr nicht als solche erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut im Gegensatz zur Rechtslage bei § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000, Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000, 5 Verg 1/00). - OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 5 Verg 1/00
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Rechtsverstöße, die der AST infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder von ihr nicht als solche erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut im Gegensatz zur Rechtslage bei § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000, Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000, 5 Verg 1/00). - VK Sachsen, 15.08.2002 - 1/SVK/075-02
Auftraggeber: Auch juristische Personen des Privatrechts?
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe diejenigen der Bekanntmachung zur Anwendung zu kommen haben (vgl. auch Entscheidung VK Sachsen vom 15.08.2002- 1/SVK/075-02). - VK Sachsen, 08.08.2000 - 1/SVK/69-00
Ausschreibung zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Daher muss es auch für die weiteren Teilnehmer die Möglichkeit geben, dies im Nachprüfungsverfahren zu beanstanden, insbesondere, wenn es sich um denjenigen Bieter handelt, der an zweiter Stelle liegt (VK Sachsen, Beschl. v. 10.08.2000 - 1/SVK/69-00, VK Thüringen 216-4002.20-002/00-SLF im Anschluss OLG Thüringen, Verg 2/99). - VK Sachsen, 13.10.2000 - 1/SVK/86-00
Kein Zuschlag auf Unterangebote: Wen schützt diese Vorschrift?
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale (wir stehen zu dem Preis, der Preis ist angemessen, widersprüchliche Angaben usw.) oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, ist der Nachweis des Vorliegens eines angemessenen Angebotspreises nicht erbracht, das Angebot in der vierte Wertungsstufe nicht mit einzubeziehen (OLG Köln, Urteil v. 29.04.1997, 20 U 124/96, BauR 1998, 118; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl. S. 192, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 13.10.2000 1/SVK/86-00) Nachweise können aber auch anhand der konkreten Kalkulation des Angebotes, mit Hilfe des EFB-Preise (prinzipielle Kostenansätze) erfolgen. - BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79
Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung
Auszug aus VK Thüringen, 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S
Ingenstau/Korbion führen in Rn. 62 zu § 25 aus, dass die Vorschrift in erster Linie dazu diene, spätere Schäden beim Auftraggeber zu vermeiden und keinesfalls den unauskömmlich bietenden Bieter zu schützen (so auch BGH, Urt. v. 04.10.1979, NJW 1980, S. 180). - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
- OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?
- BGH, 21.10.1976 - VII ZR 327/74
Offenbares Mißverhältnis zwischen Preisen und Leistung
- VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03
Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!
Insoweit ist eine mindestens laienhaft rechtliche Bewertung durch den Bieter anzustellen (OLG Düsseldorf v. 22.08.2000, Az.: Verg 9/00; VK Düsseldorf v. 13.06.2001, Az.: Verg 2/01; VK Thüringen v. 28.11.2002, Az.: 216-4002.20-057/02-EF-S).Darüber hinaus mag zweifelhaft sein, ob Pressemitteilungen überhaupt ausreichend sein können, um Tatsachenkenntnisse hinsichtlich des Rügeerfordernisses zu begründen (so wohl VK Düsseldorf v. 07.07.2000, Az.: VK 12/2000 - L; anders VK Thüringen v. 28.11.2002, Az.: 216-4002.20-057/02-EF-S, die meint, "die Kenntnis von einem möglichen Vergabeverstoß kann nur auf direkter Aussage der Vergabestelle gegenüber der Antragstellerin beruhen, z.B. Festlegung in einem Bietergespräch, Informationen aus dem Bietergespräch, Vorinformationen gemäß § 13 VgV).
- VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07
Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß
Dies bedeutet, dass in einem Fall der Nichtübereinstimmung von Kriterien für die Zuschlagserteilung laut Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe diejenigen der Bekanntmachung zur Anwendung zu kommen haben (VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.07.2005 - Az.: VK-SH 14/05; 1. VK Sachsen, B. v. 17.06.2005 - Az.: 1/SVK/058-05; VK Thüringen, B. v. 28.11.2002 - Az.: 216-4002.20-057/02-EF-S). - VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06
Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"
Zwar sollen nach einer Ansicht auch andere Bieter (und damit der Wettbewerb) geschützt werden, die auskömmliche Preise ermittelt und eingereicht haben (…vgl. Dähne, a.a.O., Rn. 52 zu § 25 VOB/A;… Franke / Grünhagen, a.a.O., Rn. 505 zu § 25 VOB/A), so dass Dritte gemäß § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch darauf haben sollen, dass auf Angebote, deren Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, der Zuschlag nicht erteilt wird (…vgl. Stickler in: Reidt / Stickler / Glahs, Rn. 44 zu § 97 GWB;… Noch in: Müller-Wrede, VOL/A-Kommentar, 1. Aufl., Rn. 135 f zu § 25 VOL/A; VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005, VK 7/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2003, 1 Verg 2/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002, 216-4002.20-057/02-EF-S, IBR 2003, 1018 nur online; VK Sachsen, Beschluss vom 01.10.2002, 1/SVK/084-02, IBR 2002, 687; OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, 13 Verg 22/03 [Ls.]; Beschluss vom 30.04.1999, 13 Verg 1/99, IBR 2000, 206; OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999, 6 Verg 3/99).
- VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren
1.2 Hinsichtlich des weiteren in der Folge durchgeführten Vergabeverfahrens, welches dann auch zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht worden ist, wird zur Darstellung des Sachverhaltes, auf die bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer mit Beschluss vom 28. November 2002 (Az. 216-4002.20-057/02-EF-S) Bezug genommen und insoweit ihr Inhalt auch zum Inhalt und Gegenstand dieser Entscheidung gemacht.1.3 Mit dem, zwischenzeitlich bestandskräftigen, Beschluss vom 28. November 2002 (Az. 216-4002.20-057/02-EF-S) hatte die Vergabekammer mit dem Tenor ihrer Entscheidung in der Hauptsache u. a. die nachfolgenden Feststellungen getroffen und Verpflichtungen ausgesprochen :.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 6/05
Ausschreibung des Bauvorhabens "Ortsumfahrung Crivitz"; Nichtberücksichtigung von …
Ein direkter Vergleich von "Angebotssumme" Hauptangebot mit einem Nebenangebot zur Beurteilung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist nicht möglich, führt zu keinem verwertbaren Ergebnis (VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002, Az.: 216-4002.20-057/02-EF-S). - VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 19/03
Angebot mit einem unangemessen hohen Preis
Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises sind dabei z.B. die Kostenberechnungen der Vergabestelle, die Angebotssummen der anderen Bieter oder der Preisspiegel (VK Thüringen, Beschl. v. 28.11.2002, Az. 216-4002.20-057/02-EF-S). - VK Sachsen, 26.01.2005 - 1/SVK/159-05
Beweis der Unterschrift
Von den Vergabekammern, so auch von der hier entscheidenden Vergabekammer Sachsen, wird die Grenze zum Unterangebot allgemein bei 10% Unterschied zum Nächstplatzierten angenommen (Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 12.04.2002 - 1/SVK/024-02, Beschluss vom 01.10.2002 - 1/SVK/084-02, VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 VK 7/05
Ausschreibung eines Straßenbauvorhabens; Aussicht auf Berücksichtigung eines …
Ein direkter Vergleich von "Angebotssumme" Hauptangebot mit einem Nebenangebot zur Beurteilung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist nicht möglich, führt zu keinem verwertbaren Ergebnis (VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002, Az.: 216-4002.20-057/02-EF-S). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2006 - 3 VK 7/06
Anspruch des Bieters auf Erteilung des Zuschlages ohne Berücksichtigung eines …
Ein direkter Vergleich von "Angebotssumme" Hauptangebot mit einem Nebenangebot zur Beurteilung der Angemesssenheit eines Angebotspreises ist nicht möglich, führt zu keinem verwertbaren Ergebnis (VK Thüringen, Beschluss vom 28. Nov. 2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S -).
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