Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von außergerichtlichen Kosten nach Zurücknahme des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer; Ausschreibung eines Auftrages; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung der Vergabekammer; Erfordernis einer zurückweisenden Entscheidung
- oeffentliche-auftraege.de
Kostenentscheidung der Vergabekammer: selbständig anfechtbar
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen bei Klagerücknahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erstattung von Beigeladenenkosten
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Vergaberecht: Zurückgenommene Nachprüfungsanträge stellen Siege dar, die die siegreichen Behörden teuer zu stehen kommen.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Bund, 22.11.2004 - VK 1-204/04
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 103/04
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 838
- NZBau 2006, 196
- IBR 2006, 113
- VergabeR 2006, 73
Wird zitiert von ... (109) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- VK Südbayern, 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19
Über eine Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen genügen nicht den …
Die Antragstellerin trifft insoweit die hälftige Kostenlast, weil sie durch die Stellung des Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005, Az.: X ZB 22/05). - OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …
Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).Da sich die Beigeladene zu 1 gemäß § 120 Abs. 2 GWB vor dem Beschwerdegericht durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste, gehören dessen Gebühren zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten, ohne dass es hierzu eines besonderen Ausspruches bedarf (…BGHZ 158 a. a. O.. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).
Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05
Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …
Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (Sen.Beschl. v. 25.10.2005 - X ZB 22/05 u. X ZB 26/05, noch nicht veröffentlicht).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06
Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!
Rn. 32 Dem Ausbleiben einer Kostenerstattung ist in Fällen der vorliegenden Art allerdings das OLG Dresden entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 16.11.2006 - WVerg 15/06), indem es angenommen hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 = VergabeR 2006, 73) folge nicht, dass eine bereits ergangene Entscheidung der Vergabekammer einschließlich der darin enthaltenen Kostenregelung im Fall einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Weiteres wirkungslos werde.Diese Auffassung widerspricht jedoch dem weiteren, nicht veröffentlichten und vom OLG Dresden ersichtlich (so das Zitat NZBau 2006, 196) nicht herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 15/05), in dem er gerade auch in einem Fall wie dem des OLG Dresden (Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz) eine Erstattung von im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen verneint hat.
- BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08
Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
Das kann aus den in den Senatsbeschlüssen vom 25. Oktober 2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 - Aufwendungen des Antragsgegners; X ZB 24/05, 25/05 und 26/05 - Aufwendungen des Beigeladenen) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.) näher ausgeführten Gründen auch nicht als planwidrige Lücke des Gesetzes angesehen werden. - OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Bestimmungen der § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO und § 173 VwGO sind im Verwaltungsverfahren nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.12.2003 - X ZB 14/03 - a.a.O.; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05 - NZBau 2006, 196 - juris-Ausdruck Rn. 12 sowie die am selben Tag ergangenen Beschlüsse des X. Zivilsenats in den Parallelsachen X ZB 15, 24, 25 und 26/05; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.09.1991 - 19 BZ 90.30695 - a.a.O.;… OLG Dresden, a.a.O., Stelkens/Schmitz, a.a.O., § 22 Rn. 71).Die nach einer solchen Entscheidung der Vergabekammer erklärte Rücknahme des Nachprüfungsantrags führt nach Auffassung des Senats nicht dazu, dass das - auf Grund einer das Begehren des Antragstellers zurückweisenden Entscheidung der Vergabekammer zu bejahende (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, a.a.O.) - Unterliegen des Antragstellers im Sinne des § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB nachträglich entfällt (…vgl. auch OLG Dresden a.a.O.).
- OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11
Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren …
Ein Unterliegen ist danach nur gegeben, wenn im Nachprüfungsverfahren eine Entscheidung getroffen wird, die das sachliche Begehren des Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005, X ZB 22/05 und X ZB 26/05 - VergabeR 2006, 73 in Abgrenzung zur Rücknahme des Nachprüfungsantrags). - VK Thüringen, 15.05.2006 - 360-4002.20-006/06-ESA-S
Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Zustimmung aller Beteiligten
Dieser Anspruch wird durch die neueste Rechtsprechung des BGH nicht berührt (Beschl. vom 25.10.2005, X ZB 22/05).Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05) existiert auch mit den Regelungsinhalten des § 80 ThürVwVfG allerdings keine Rechtsgrundlage dafür, die eine Erstattungspflicht der Kosten der BEI im Falle einer Rücknahme des Nachprüfungsantrages begründen könnte.
Auch eine entsprechende Anwendung der Kostenvorschriften der ZPO (§§ 91 Abs. 1, 91a Abs. 1 ZPO) oder der VwGO (§§ 155 Abs. 2, 161 Abs. 2 VwGO) kommt nach Auffassung des BGH (Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05), wie oben bereits ausgeführt, nicht in Betracht.
- OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Sie begründete die Beschwerde damit, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 entschieden habe, dass nach Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten von Antragsgegner und Beigeladenem nicht erfolge.Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.
- VK Baden-Württemberg, 04.04.2007 - 1 VK 16/07
Antragsrücknahme: Keine Auslagenerstattung für Antragsgegner
Rn. 10 Dies folgt aus § 128 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, wonach zur Zahlung der Kosten derjenige verpflichtet ist, der eine Amtshandlung veranlasst (BGH vom 9.12.2003, NZBau 2004, 285; BGH vom 25.10.2005, VergR 2006, 73).(BGH vom 25.10.2005, X ZB 22/05).
Rn. 22 In seiner Entscheidung vom 25.10.2005, X ZB 22/05 macht der BGH hingegen hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber entsprechend der Rechtsprechung zu § 80 VwVfG des Bundes mit der Regelung in § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB festlegen wollte, dass eine Auslagenerstattung nur im Fall der Entscheidung in der Sache in Betracht kommt.
- OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06
Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung …
- OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung
- VK Baden-Württemberg, 30.06.2009 - 1 VK 18/09
Antragsrücknahme: Keine Auslagenerstattung für Antragsgegner
- OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05
Kostentragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags in Vergabesache
- OLG Düsseldorf, 07.05.2007 - Verg 7/07
Erstattungsfähige Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren
- VK Sachsen, 28.07.2008 - 1/SVK/037-08
Auschluss wegen fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs
- OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 21/07
Kostenfolgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Südbayern, 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?
- VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07
Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?
- OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 51/06
Keine Auslagenerstattung des Antragsgegners bei Rücknahme des …
- VK Sachsen, 21.04.2008 - 1/SVK/021-08
Ausnahmen zum Verbot der Änderung oder Ergänzung des LV
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09
Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
- VK Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 1 VK 5/09
Erledigung wird nicht von Amts wegen geprüft
- VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
- OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06
Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des …
- VK Hessen, 11.12.2006 - 69d-VK-60/06
Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung
- VK Münster, 13.03.2008 - VK 1/08
- VK Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 1 VK 57/07
Kosten des Vergabeverfahrens
- VK Thüringen, 15.10.2008 - 250-4002.20-4513/2008-013-SM
Notwendiger Inhalt der Information nach § 13 VgV
- VK Nordbayern, 01.06.2006 - 21.VK-3194-19/06
Teilnahme von Architekten an einem Wettbewerb für Tragwerksplanung; Bewertung der …
- VK Nordbayern, 22.03.2006 - 21.VK-3194-08/06
Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch die Rücknahme des …
- OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des …
- VK Thüringen, 02.02.2007 - 360-4002.20-4968/2006-046-WE
Erstattung der Auslagen bei Antragsrücknahme (Thüringen)
- VK Thüringen, 04.03.2009 - 250-4003.20-5545/2008-032-GRZ
- VK Thüringen, 06.06.2008 - 250-4002.20-1494/2008-022-EF
- VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-34-05/15
Wann kann ein Mitbewerber gegen ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorgehen?
- VK Thüringen, 16.06.2008 - 250-4002.20-1465/2008-012-SLF
Antragsrücknahme und Auslagenerstattung (Thüringen)
- VK Thüringen, 16.03.2007 - 360-4002.20-733/2007-003-IK
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattung der außergerichtlichen …
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine …
- VK Hessen, 17.10.2007 - 69d-VK-43/07
Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!
- OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des …
- VK Bund, 16.03.2009 - VK 3-37/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
Normen: ZPO 269 III
- VK Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 1 VK 74/06
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?
- VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08
Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen
- VK Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 1 VK 72/06
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?
- OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - Verg 87/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei streitiger Rechtsprechung
- OLG Brandenburg, 08.01.2008 - Verg W 10/07
Geregeltes Vergabeverfahren: Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung …
- OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07
Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 1 VK 73/06
Offenkundiges Missverhältnis von Preis und Leistung?
- OLG München, 10.08.2010 - Verg 7/10
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …
- VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a
- OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 48/12
Kosten- und Auslagenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 VK LVwA 1/06
Vergütung des Anwalts
- VK Südbayern, 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09
Verletzung der Rügeobliegenheit
- OLG Düsseldorf, 18.02.2013 - Verg 39/12
Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - 1 VK LVwA 19/09
- VK Hessen, 24.04.2008 - 69d-VK-11/08
Antragsteller (§ 115 Abs. 3 GWB) trägt auch Kosten des Gegners
- VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-40/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 1 VK LVwA 39/06
Angemessene Vergütung des Rechtsanwalts
- OLG Schleswig, 16.07.2009 - 1 Verg 1/09
Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Nordbayern, 24.04.2012 - 21.VK-3194-05/12
Kostentragung bei Antragsrücknahme?
- OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- OLG Rostock, 09.07.2007 - 17 Verg 2/07
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- VK Nordbayern, 05.02.2013 - 21.VK-3194-34/12
Nebenangebote: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig!
- VK Nordbayern, 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10
Kosten des Verfahrens
- VK Baden-Württemberg, 16.07.2010 - 1 VK 33/10
Wer muss die Kosten nach Erledigung tragen?
- VK Berlin, 20.05.2010 - VK-B2-3/10
Rücknahme Nachprüfungsantrag: Wer trägt Kosten?
- VK Bund, 29.09.2009 - VK 3-166/09
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- VK Münster, 25.09.2008 - VK 16/08
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung
- VK Münster, 03.09.2008 - VK 11/08
Keine Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme
- VK Münster, 13.08.2008 - VK 15/08
- VK Münster, 15.07.2008 - VK 9/08
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2007 - 3 VK 10/07
Entscheidung über die Kosten eines Nachprüfungsverfahrens nach Antragsrücknahme; …
- VK Sachsen-Anhalt, 16.10.2006 - 1 VK LVwA 14/06
Keine Kostenerstattung für Antragsgegner bei Antragsrücknahme
- VK Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - VK 21/06
Europaweite Ausschreibung des Auftrags "Transport und Verwertung von ca. 20.000 …
- VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
Ausschluss eines Anbieters wegen mangelnden Nachweises seiner Leistungsfähigkeit; …
- VK Münster, 20.06.2006 - VK 6/06
Europaweite Ausschreibung der Lieferung von Schulbüchern in einem offenen …
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 3 VK 13/05
Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines …
- VK Baden-Württemberg, 17.01.2011 - 1 VK 75/10
Erledigung nach Abhilfe durch Vergabestelle: Kostenentscheidung
- VK Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - VK 1-41/09
Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Münster, 15.05.2008 - VK 7/08
- VK Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - VK 2 LVwA LSA-31/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Münster, 01.03.2006 - VK 1/06
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- VK Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 1 VK 10/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme bei …
- VK Münster, 04.09.2008 - VK 13/08
Erhebliche Gebührenreduzierung bei Erledigung
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2007 - 3 VK 1/07
Antrag auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Einstellung eines …
- VK Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 1 VK LVwA 7/06
Rücknahme von Nachprüfungsantrag: Keine Kostenerstattung
- VK Baden-Württemberg, 12.04.2006 - 1 VK 12/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - VK 43/05
Kostenerstattung bei Erledigung des Vergabekammerverfahrens wegen der Rücknahme …
- VK Münster, 14.08.2008 - VK 10/08
- VK Münster, 23.04.2008 - VK 5/08
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Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
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GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung außergerichtlicher Kosten des Antragsgegners bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Anforderungen an ein Unterliegen vor der Vergabekammer; Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung anderer Kostenvorschriften
- VERIS
- ra.de
- rechtsportal.de
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Bund, 30.03.2005 - VK 1-17/05
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Papierfundstellen
- IBR 2006, 113
- ZfBR 2006, 187
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187). - OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.
- OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
Abänderung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer
c) Die Antragstellerin kann nicht mit der Einwendung durchdringen, dass die Kostenentscheidung im Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2004 im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (X ZB 26/05; ZfBR 2006, 187) unrichtig und daher rechtswidrig sei.Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 25. Oktober 2005 (a.a.O.), also nach Erlass des Beschlusses der Vergabekammer vom 21. Dezember 2004, entschieden, dass eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners vor der Vergabekammer nicht stattfinde, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknehme.
- VK Saarland, 26.09.2007 - 3 VK 06/07
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme
Das gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie weitere Fundstellennachweise bei Praxiskommentar zum Vergaberecht, Rudolf Weyand, 2. Aufl., § 128, Rdnr. 2858 ff.) sowohl für den Fall, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat, als auch gleichermaßen für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so auch: BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie die weiteren Rspr.-Nachweise bei Weyand a.a.O. Rdnr. 2859).
- VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
§ 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05) dar.Mit dieser Entscheidung stellt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf, das durch Vorlagebeschluss dies BGH- Entscheidungen initiiert hatte (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 103/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 17/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 18/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 20/05).
- BayObLG, 11.06.2026 - Verg 2/26
Dienstleistungskonzession, Bereichsausnahme, Nachprüfungsverfahren, …
Die Beschwerde ist auch statthaft, da Nebenentscheidungen nach § 171 Abs. 1 Satz 1 GWB selbständig anfechtbar sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005, X ZB 26/05, juris Rn. 7; BayObLG…, Beschluss vom 6. Juni 2023, Verg 8/23 e, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 13). - VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08
Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2005 X ZB 26/05 behandelt ausdrücklich lediglich § 80 VerwVfG des Bundes.Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2005 X ZB 26/05 behandelt ausdrücklich lediglich § 80 VerwVfG des Bundes.
- OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Dass das Gesetz für den Fall der Rücknahme des Nachprüfungsantrages eine solche Erstattung nicht vorsieht, stellt aus den in den Beschlüssen des BGH vom 25.10.2005 (X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05 und X ZB 26/05 - jeweils zitiert nach juris) aufgeführten Gründen eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die durch eine entsprechende Anwendung etwa der §§ 91 ff. ZPO ausgefüllt werden könnte, nicht dar. - OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des …
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187). - OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 1 Verg 1/08
Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 - X ZB 26/05 - behandelt ausdrücklich lediglich § 80 VerwVfG des Bundes. - BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22
Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
Normen: ZPO 269 III
- OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07
Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei …
- OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07
Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
- OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Verfahren vor der Vergabekammer in Rheinland-Pfalz: Auslagenerstattung nach …
- VK Saarland, 13.03.2010 - 1 VK 01/10
1. Bezüglich der Aufwendungen, die durch die notwendige Beauftragung eines …
- BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen
- OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 48/12
Kosten- und Auslagenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Münster, 09.09.2009 - VK 7/09
Aufhebung einer Kammerentscheidung
- VK Südbayern, 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09
Verletzung der Rügeobliegenheit
- OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 20/10
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
- OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Düsseldorf, 02.03.2006 - VK-06/06
Kostenlast bei Antragsrücknahme: Auch Mit-Veranlasser zahlt
- OLG Schleswig, 16.07.2009 - 1 Verg 1/09
Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Bund, 03.07.2006 - VK 2-41/06
Maßnahme "Konzeption und Durchführung"
- VK Düsseldorf, 02.03.2006 - VK-6/06
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kosten der Vergabekammer bei …
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22
Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09
- VK Düsseldorf, 20.10.2008 - VK-42/08
Antragsrücknahme: Billigkeitsentscheidung zur Gebührenhöhe
- VK Bund, 29.09.2006 - VK 2-97/04
Berufsvorbereitende Maßnahmen
- VK Münster, 09.09.2009 - VK 7/09K
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Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GWB § 116 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § ... 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VwVfG § 80; ; VwVfG § 155 Abs. 2; ; VwVfG § 162 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren; Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten des Beigeladenen
- VERIS
- ra.de
- rechtsportal.de
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Bund, 03.03.2005 - VK 3-10/05
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 17/05
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Papierfundstellen
- IBR 2006, 113
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08
Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
Das kann aus den in den Senatsbeschlüssen vom 25. Oktober 2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 - Aufwendungen des Antragsgegners; X ZB 24/05, 25/05 und 26/05 - Aufwendungen des Beigeladenen) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.) näher ausgeführten Gründen auch nicht als planwidrige Lücke des Gesetzes angesehen werden. - OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187). - OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09
Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
Danach hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - der Streitfall hat sich vor dem entsprechenden Stichtag zugetragen - zu gelten, dass auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller - gleichviel, ob diese im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren oder im Beschwerdeverfahren erklärt worden ist - die dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005 - X ZB 15/05; X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05; X ZB 26/05; Beschl. v. 24.3.2009 - X ZB 29/08 und Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03).
- VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
§ 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05) dar.Mit dieser Entscheidung stellt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf, das durch Vorlagebeschluss dies BGH- Entscheidungen initiiert hatte (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 103/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 17/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 18/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 20/05).
- OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Dass das Gesetz für den Fall der Rücknahme des Nachprüfungsantrages eine solche Erstattung nicht vorsieht, stellt aus den in den Beschlüssen des BGH vom 25.10.2005 (X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05 und X ZB 26/05 - jeweils zitiert nach juris) aufgeführten Gründen eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die durch eine entsprechende Anwendung etwa der §§ 91 ff. ZPO ausgefüllt werden könnte, nicht dar. - OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine …
Auch kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05 bis X ZB 26/05, berufen. - OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des …
Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.). - VK Bund, 16.03.2009 - VK 3-37/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07
Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Kostenschuldner ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003 , X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414, 415; BGH, Beschl. v. 25.10.2005, X ZB 15/05, NZBau 2006, 392; X ZB 22/05, VergabeR 2006, 73; X ZB 24/05 bis X ZB 26/05). - VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a
- VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
- VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-40/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
- VK Bund, 24.01.2011 - VK 2-143/10
Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- VK Bund, 24.08.2010 - VK 3-78/10
Studie zur Vakuumversiegelungstherapie
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- VK Bund, 29.09.2009 - VK 3-166/09
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09
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Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GWB § 116 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § ... 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VwVfG § 80; ; VwGO § 155 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren; Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten des Beigeladenen
- VERIS
- ra.de
- rechtsportal.de
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Detmold, 17.03.2005 - VK.1-22/04
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 18/05
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 393 (Ls.)
- IBR 2006, 113
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187). - VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07
Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)
Eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Klagerücknahme (§ 269 Abs. 3 Satz 2 und § 155 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluss des BGH v. 25. Oktober 2005, X ZB 25/05). - VK Saarland, 26.09.2007 - 3 VK 06/07
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme
Das gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie weitere Fundstellennachweise bei Praxiskommentar zum Vergaberecht, Rudolf Weyand, 2. Aufl., § 128, Rdnr. 2858 ff.) sowohl für den Fall, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat, als auch gleichermaßen für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so auch: BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie die weiteren Rspr.-Nachweise bei Weyand a.a.O. Rdnr. 2859).
- OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09
Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
Danach hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - der Streitfall hat sich vor dem entsprechenden Stichtag zugetragen - zu gelten, dass auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller - gleichviel, ob diese im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren oder im Beschwerdeverfahren erklärt worden ist - die dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005 - X ZB 15/05; X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05; X ZB 26/05; Beschl. v. 24.3.2009 - X ZB 29/08 und Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03). - VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
§ 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05) dar.Mit dieser Entscheidung stellt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf, das durch Vorlagebeschluss dies BGH- Entscheidungen initiiert hatte (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 103/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 17/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 18/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 20/05).
- OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Dass das Gesetz für den Fall der Rücknahme des Nachprüfungsantrages eine solche Erstattung nicht vorsieht, stellt aus den in den Beschlüssen des BGH vom 25.10.2005 (X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05 und X ZB 26/05 - jeweils zitiert nach juris) aufgeführten Gründen eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die durch eine entsprechende Anwendung etwa der §§ 91 ff. ZPO ausgefüllt werden könnte, nicht dar. - VK Düsseldorf, 05.01.2006 - VK-52/05
Kosten des Beigeladenen bei übereinstimmender Erledigung
Ein Unterliegen ist aber nur gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist (vgl. BGH, X ZB 25/05, vom 25.10.2005).Ein Unterliegen ist aber nur gegeben, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das sachliche Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist (vgl. BGH, X ZB 25/05, vom 25.10.2005).
- VK Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - VK-SH 25/09
"Zahlung von Tariflöhnen": Zulässiges Zuschlagskriterium?
(BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03; vgl. auch Beschluss vom 25.10.2005 — X ZB 25/05). - VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05, IBR 2006, 113, VergabeR 2006, 73). - VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05, X ZB 25/05 und X ZB 26/05, IBR 2006, 113, VergabeR 2006, 73). - VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Nachprüfungsantrag für erledigt erklärt: Kostentragung?
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09
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