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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,128
BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05 (https://dejure.org/2005,128)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten nach Zurücknahme des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer; Ausschreibung eines Auftrages; Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung der Vergabekammer; Erfordernis einer zurückweisenden Entscheidung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kostenentscheidung der Vergabekammer: selbständig anfechtbar

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
    Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen bei Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 4 S. 2
    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erstattung von Beigeladenenkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Zurückgenommene Nachprüfungsanträge stellen Siege dar, die die siegreichen Behörden teuer zu stehen kommen.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 838
  • NZBau 2006, 196
  • IBR 2006, 113
  • VergabeR 2006, 73
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
    Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
  • VK Südbayern, 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

    Über eine Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen genügen nicht den …

    Die Antragstellerin trifft insoweit die hälftige Kostenlast, weil sie durch die Stellung des Nachprüfungsantrags das Verfahren in Gang gesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005, Az.: X ZB 22/05).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …

    Dies gilt auch für die Kosten Beigeladener (BGHZ 158, 43, 59. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Da sich die Beigeladene zu 1 gemäß § 120 Abs. 2 GWB vor dem Beschwerdegericht durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen musste, gehören dessen Gebühren zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren notwendigen Kosten, ohne dass es hierzu eines besonderen Ausspruches bedarf (…BGHZ 158 a. a. O.. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 a. a. O.).

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Auftraggeber oder der Beigeladenen zu 1 im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - X ZB 22/05, VergR 2006, 73 ff., zitiert nach Juris Tz 11 und X ZB 15/05 NZBau 2006, 392 f.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …

    Hingegen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners oder der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer nicht statt (Sen.Beschl. v. 25.10.2005 - X ZB 22/05 u. X ZB 26/05, noch nicht veröffentlicht).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,762
BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05 (https://dejure.org/2005,762)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - X ZB 26/05 (https://dejure.org/2005,762)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 (https://dejure.org/2005,762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 113
  • ZfBR 2006, 187
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
    Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
    Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187).
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

    Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 ­ X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.

  • OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05

    Abänderung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer

    c) Die Antragstellerin kann nicht mit der Einwendung durchdringen, dass die Kostenentscheidung im Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2004 im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (X ZB 26/05; ZfBR 2006, 187) unrichtig und daher rechtswidrig sei.

    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 25. Oktober 2005 (a.a.O.), also nach Erlass des Beschlusses der Vergabekammer vom 21. Dezember 2004, entschieden, dass eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners vor der Vergabekammer nicht stattfinde, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknehme.

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2289
BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,2289)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - X ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,2289)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,2289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    GWB § 116 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § ... 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VwVfG § 80; ; VwVfG § 155 Abs. 2; ; VwVfG § 162 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren; Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten des Beigeladenen

  • VERIS
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 4 S. 2
    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
    Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05
    Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Das kann aus den in den Senatsbeschlüssen vom 25. Oktober 2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 - Aufwendungen des Antragsgegners; X ZB 24/05, 25/05 und 26/05 - Aufwendungen des Beigeladenen) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.) näher ausgeführten Gründen auch nicht als planwidrige Lücke des Gesetzes angesehen werden.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09

    Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

    Danach hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - der Streitfall hat sich vor dem entsprechenden Stichtag zugetragen - zu gelten, dass auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller - gleichviel, ob diese im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren oder im Beschwerdeverfahren erklärt worden ist - die dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005 - X ZB 15/05; X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05; X ZB 26/05; Beschl. v. 24.3.2009 - X ZB 29/08 und Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2303
BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05 (https://dejure.org/2005,2303)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - X ZB 25/05 (https://dejure.org/2005,2303)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 (https://dejure.org/2005,2303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    GWB § 116 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § ... 128 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; VwVfG § 80; ; VwGO § 155 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei im Vergabenachprüfungsverfahren; Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten des Beigeladenen

  • VERIS
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 4 S. 2
    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 393 (Ls.)
  • IBR 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).

    Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
    Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
    Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04

    "Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 25/05
    Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187).
  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Klagerücknahme (§ 269 Abs. 3 Satz 2 und § 155 Abs. 2 VwGO) kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluss des BGH v. 25. Oktober 2005, X ZB 25/05).
  • VK Saarland, 26.09.2007 - 3 VK 06/07

    Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme

    Das gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, B. v. 25.10.2005 ­ Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 ­ Az.: X ZB 25/05;… sowie weitere Fundstellennachweise bei Praxiskommentar zum Vergaberecht, Rudolf Weyand, 2. Aufl., § 128, Rdnr. 2858 ff.) sowohl für den Fall, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat, als auch gleichermaßen für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.

    Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so auch: BGH, B. v. 25.10.2005 ­ Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 ­ Az.: X ZB 25/05;… sowie die weiteren Rspr.-Nachweise bei Weyand a.a.O. Rdnr. 2859).

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