Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 234 Abs. 1; ; ZPO § 236; ; ZPO § 286; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 831 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 847 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Keine Befangenheit bei vorheriger Tätigkeit im Schlichtungsverfahren! (IBR 2009, 744)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.12.2006 - 12 O 158/06
- OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
- BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07 (1)
Papierfundstellen
- IBR 2009, 744
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es nicht unbedingt der Einholung eines Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen bedarf, sondern das Gericht sich auch damit begnügen kann, wenn ihm dies zweckmäßiger erscheint, den in dem vorangegangenen Verfahren tätigen Sachverständigen zu einer Beantwortung der weiteren Fragen heranzuziehen (vgl. BGH VersR 2002, 911; BGH VersR 1995, 481, 482;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 10). - BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93
Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es nicht unbedingt der Einholung eines Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen bedarf, sondern das Gericht sich auch damit begnügen kann, wenn ihm dies zweckmäßiger erscheint, den in dem vorangegangenen Verfahren tätigen Sachverständigen zu einer Beantwortung der weiteren Fragen heranzuziehen (vgl. BGH VersR 2002, 911; BGH VersR 1995, 481, 482;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 10). - BGH, 17.04.1984 - VI ZR 220/82
Rechtliches Gehör bei mündlicher Erstattung eines Gutachtens im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 12 U 33/07
Zwar ist grundsätzlich bei einem nur mündlich erstatteten Gutachten den Parteien ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ggf. die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn das mündlich erstattete Gutachten detailliert angegriffen wird (vgl. BGH NJW 1984, 1823).
- OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 8 W 28/10
Keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Vorbefassung
Auch die Vorbefassung in einem Gutachter- und Schlichtungsverfahren wird daher in Literatur und Rechtsprechung nicht als Befangenheitsgrund gewertet (vgl. OLG Braunschweig MDR 1990, 730 = MedR 1990, 356; OLG Brandenburg IBR 2009, 744;… Jessnitzer-Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., 6. Kap., Rn 203;… Laufs-Katzenmeier, Arztrecht, 6. Aufl., Kap. XII, Rn 19;… Enders in: Festschrift Egon Schneider, S. 429).
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