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BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 23 Abs 3 S 2 RVG, § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Idealverein - IWW
§ 522 Abs. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 3 ZPO, § 21 BGB, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 139 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Streitwerts bei einem Streit über die Mitgliedschaft in einem Verein; Wertfestsetzung der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an einer Abänderung des ihn belastenden Urteils bei einem Streit um die Ausschließung aus einem Verein; Klage auf ...
- Anwaltsblatt
§ 3 ZPO, § 23 RVG
Wert für nichtvermögensrechtliche Streitigkeit in der Regel 5.000 Euro - rewis.io
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Idealverein
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Streitwerts bei einem Streit über die Mitgliedschaft in einem Verein; Wertfestsetzung der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an einer Abänderung des ihn belastenden Urteils bei einem Streit um die Ausschließung aus einem Verein; Klage auf ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 3 ZPO, § 23 RVG
Wert für nichtvermögensrechtliche Streitigkeit in der Regel 5.000 Euro - anwaltverein.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Wert nichtvermögensrechtlicher Streitigkeit beträgt i.d.R. 5.000 EUR
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Wert für durchschnittliche nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten beträgt in der Regel 5.000
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss eines Mitglieds aus einem Idealverein
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 3 ZPO, § 23 RVG
Wert für nichtvermögensrechtliche Streitigkeit in der Regel 5.000 Euro - anwaltverein.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Wert nichtvermögensrechtlicher Streitigkeit beträgt i.d.R. 5.000 EUR
Verfahrensgang
- AG Kiel, 27.11.2013 - 110 C 121/12
- LG Kiel, 21.02.2014 - 7 S 109/13
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Papierfundstellen
- WM 2016, 96
- AnwBl 2016, 176
- AnwBl Online 2016, 117
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09
Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
b) Wie das Berufungsgericht im Grundsatz ebenfalls richtig erkannt hat, richtet sich bei einem Streit um die Ausschließung aus einem Verein der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an einer Abänderung des ihn belastenden Urteils (BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92, ZIP 1992, 918 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 9).Neben dem immateriellen Interesse sind mit der Mitgliedschaft verbundene, wenn auch gegenüber dem immateriellen Interesse untergeordnete finanzielle Vorteile am Fortbestand der Mitgliedschaft bei der Bemessung der Beschwer zu berücksichtigen (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Vereine";… Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 3200 "Mitgliedschaft in einem nichtwirtschaftlichen Verein"; OLG Frankfurt, JurBüro 2003, 644; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 8, 9).
Mangels genügender Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden Wert auszugehen, den der Gesetzgeber für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Gesetzesfassung mit 4.000 EUR, ab diesem Zeitpunkt mit 5.000 EUR vorgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 juris Rn. 9;… Beschluss vom 5. November 2013 - II ZR 220/11, juris Rn. 1;… aA wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 126).
- BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10
Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Zwar kann die Bemessung der Beschwer durch das Berufungsgericht im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht von dem ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn es für die Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 4 mwN).Vielmehr hat es im Rahmen der ihm von Amts wegen obliegenden Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO den Wert des Beschwerdegegenstandes unter Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nach eigenem freien Ermessen festzusetzen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219; Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, WM 2011, 1335 Rn. 4 mwN).
- BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5;… Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4;… Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4).
- BGH, 05.11.2013 - II ZR 220/11
Streitwert im Zusammenhang mit Streit über die Ausschließung aus einem Verband
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Mangels genügender Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesse ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden Wert auszugehen, den der Gesetzgeber für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Gesetzesfassung mit 4.000 EUR, ab diesem Zeitpunkt mit 5.000 EUR vorgegeben hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 juris Rn. 9; Beschluss vom 5. November 2013 - II ZR 220/11, juris Rn. 1;… aA wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 126). - BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12
Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Dem Kläger stand es grundsätzlich frei, in der Berufungsbegründung zur Darlegung einer 600 EUR übersteigenden Beschwer weitere Tatsachen vorzutragen und seinen in der ersten Instanz gehaltenen Vortrag zu ergänzen (BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615 Rn. 8; Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 9;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 511 Rn. 39). - BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5;… Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4). - BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4;… Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4). - BGH, 26.10.2010 - VI ZB 74/08
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Berücksichtigung ergänzenden Parteivortrags …
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Dem Kläger stand es grundsätzlich frei, in der Berufungsbegründung zur Darlegung einer 600 EUR übersteigenden Beschwer weitere Tatsachen vorzutragen und seinen in der ersten Instanz gehaltenen Vortrag zu ergänzen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, NJW 2011, 615 Rn. 8;… Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 9;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 511 Rn. 39). - BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Ausschließung aus einem Verein
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Anders verhält es sich, wenn das Mitglied mit der Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses ganz oder jedenfalls im Wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 8 f.;… vgl. auch Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 3200). - BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht
Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
b) Wie das Berufungsgericht im Grundsatz ebenfalls richtig erkannt hat, richtet sich bei einem Streit um die Ausschließung aus einem Verein der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an einer Abänderung des ihn belastenden Urteils (BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92, ZIP 1992, 918 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 9). - BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04
Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das …
- OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 9 W 13/03
- LG Hamburg, 04.09.2020 - 324 S 9/19
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82 …
Schon der Regelstreitwert einer durchschnittlichen nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit liege bei EUR 5.000,-- (BGH Beschl. v. 17.11.2015 - II ZB 8/14, BeckRS 2015, 20307, beck-online). - OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20
Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")
Ausgangspunkt für die Bemessung ist in entsprechender Anwendung der §§ 52 Abs. 2 GKG, 36 Abs. 3 GNotKG und 23 Abs. 3 Satz 2 RVG der jeweils benannte Regelwert in Höhe von 5.000,00 EUR, der im Einzelfall erhöht oder vermindert werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.04.2018 - 4 W 296/18, juris- Rn. 2; Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 8/14, juris- Rn. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 19.1.2019 - 4 W 1074/18 -, juris- Rn.3). - OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19
Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken
Liegen keine besonderen Bemessungsumstände vor, ist entsprechend § 52 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 S. 2 RVG von 5.000,00 EUR auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, juris-Rn. 13).
- BGH, 15.02.2024 - V ZB 54/23 Die Kläger machen insoweit geltend, dass die Beschwer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit bei nicht ausreichenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach dem Auffangwert von 5.000 EUR bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 13 mwN).
- BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16
Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener …
aa) Die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes kann allerdings vom Senat nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat, die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (…Senatsurteile vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 14;… vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 17. November 2017 - V ZR 217/16, juris Rn. 5;… vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 9; jeweils mwN). - LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf …
In der hier vorliegenden nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit bestimmt sich der Wert der Beschwer der Rechtsmittelklägerin nach § 3 ZPO, wobei alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Umfang der Sache und ihre Bedeutung für die Rechtsmittelklägerin zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14 -, juris [Rn 13]). - LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
SCRAPING - Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von …
Im Grundsatz kann in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit und mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse von einem Wert von 5.000 ? ausgegangen werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14 -, Rn. 13, juris). - BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der zeitlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit und mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse von einem Wert von 5.000 EUR auszugehen (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, WM 2016, 96 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund
Bei der Bemessung der Beschwer des Rechtsmittelklägers ist zu berücksichtigen, dass die Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Idealverein in der Regel in erster Linie als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen ist, für die sich die Bemessung des Streitwertes im Rahmen des dem Berufungsgericht gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens nach den aus § 23 Abs. 3 S. 2 RVG zu entnehmenden Vorgaben des Gesetzgebers an einem deutlich über 600, 00 EUR liegenden Wert zu orientieren hat (BGH, Beschluss vom 17.11.2015, II ZB 8/14, Rn. 9 ff., zit. nach juris). - KG, 15.11.2023 - 10 W 184/23
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Äußerung "Deutschland zahlte in den …
Bei einer nicht-vermögensrechtlichen Streitigkeit und mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse ist in Anlehnung an § 23 Absatz 3 Satz 2 RVG von einem Wert von 5.000,00 EUR auszugehen (siehe nur BGH, Beschluss vom 28. Januar 2021 - III ZR 162/20, Randnummer 9; BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, Randnummer 11; BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 8/14, Randnummer 13). - OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19
Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags
- OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Sachliche Zuständigkeit eines angerufenen Gerichts; Keine Präklusion verspäteter …
- AG Berlin-Charlottenburg, 06.03.2023 - 234 C 156/22
- LG Lübeck, 07.12.2023 - 15 O 73/23
Ein immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO liegt immer dann vor, wenn …
- LG Potsdam, 15.08.2022 - 8 O 160/21
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung desDachverbands der …
- OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 105/20
Feststellung der Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen; Wirkung eines …
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …
- BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20
Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne …
- BGH, 17.12.2020 - III ZR 76/20
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d. …
- BGH, 05.05.2020 - II ZB 22/19
Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Berufung wegen Nichterreichens der …
- OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der …
- BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20
Erreichen des Revisionswerts für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen …
- BGH, 19.04.2016 - II ZB 29/14
Bemessung des Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung …
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
- LAG Hessen, 11.11.2022 - 12 Ta 417/22
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit; Auskunftsanspruch nach Art. 15 …
- OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20
Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines …
- BGH, 17.12.2020 - III ZR 60/20
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d. …
- BGH, 17.12.2020 - III ZR 114/20
Streit um die Löschung eines Beitrags auf einer Social Media-Plattform sowie die …
- BGH, 21.05.2019 - II ZB 17/18
Der Auskunftsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten - und die Beschwer
- OLG München, 28.02.2023 - 38 U 5632/22
Prämienanpassung in der Krankenversicherung - Streitwertberechnung bei …
- OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
- BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21
Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei …
- OLG München, 01.03.2023 - 38 U 7394/22
Streitwert einer Stufenklage bei Streit um Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in …
- BGH, 28.06.2022 - XI ZR 554/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer einer landgerichtlichen Feststellung …
- BGH, 17.01.2023 - II ZB 9/22
Bemessung des gemäß §§ 2 , 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzenden …
- OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22
Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und …
- OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden …
- AG Bonn, 14.02.2022 - 118 C 10/21
- OLG Köln, 03.08.2023 - 15 W 72/23
- AG Waldbröl, 12.01.2023 - 3 C 100/22
- KG, 14.11.2023 - 10 W 185/23
Verfügungsantrag zurückgewiesen: Beschwerde unterliegt Anwaltszwang!
- LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21
Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren
- OLG Stuttgart, 06.02.2023 - 4 W 103/22
Beschwerdeverfahren eines Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen bezüglich der …
- BayObLG, 02.12.2021 - 101 AR 163/21
Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, solange lediglich ein Gericht seine …
- KG, 07.06.2023 - 10 W 2/23
Strafverteidiger
- KG, 27.03.2023 - 10 W 30/23
Streitwert eines Verfahrens auf Löschung von Äußerungen in einem sozialen …
- KG, 06.07.2023 - 10 W 62/23
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die …
- KG, 20.04.2023 - 10 W 69/23
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