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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2011 - II B 145/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7106
BFH, 23.08.2011 - II B 145/10 (https://dejure.org/2011,7106)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2011 - II B 145/10 (https://dejure.org/2011,7106)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2011 - II B 145/10 (https://dejure.org/2011,7106)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO

  • openjur.de

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 94a, GrEStG § 2 Abs 3 S 1, BewG § 2 Abs 1 S 4, MRK Art 6 Abs 1
    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 94a FGO, § 2 Abs 3 S 1 GrEStG, § 2 Abs 1 S 4 BewG 1991, Art 6 Abs 1 MRK
    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Klärungsbedürftigkeit der "wirtschaftlichen Einheit" mehrerer Grundstücke im Sinne des GrEStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; GrEStG § 2 Abs. 3 S. 1
    Annahme einer wirtschaftlichen Einheit bei Nutzung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke i.R.d. Ermittlung der Gewerbesteuer als grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlichen genutzten Grundstücken bestimmt sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen und nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" nicht klärungsbedürftig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des Grunderwerbsteuergesetzes

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.05.2006 - II R 17/05

    GrESt: wirtschaftliche Einheit bei Wohnanlage

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    NV: Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die "wirtschaftliche Einheit" i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff ist, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen, nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, m.w.N.).

    Für die Zuordnung des jeweiligen Sachverhalts zum Typus der wirtschaftlichen Einheit sind jedoch auch im Grunderwerbsteuerrecht die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes) maßgebend, wobei den objektiven Merkmalen ggf. der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, m.w.N.).

    Mehrere Grundstücke gehören zu einer wirtschaftlichen Einheit, wenn sie zu einem einheitlichen Zweck zusammengefasst sind, der sich äußerlich in einer entsprechenden einheitlichen Ausgestaltung niederschlägt, durch welche die selbständige Funktion des einzelnen Grundstücks nach der Verkehrsauffassung aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2124).

    Im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2124, m.w.N.) hat allein die --von der Klägerin behauptete-- "gewisse Breitenwirkung" des Streitfalls nicht zur Folge, dass das Ermessen des FG nach § 94a FGO dahin reduziert gewesen ist, trotz des geringen Streitwerts eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Diese Regelung findet im Steuerprozess keine Anwendung (vgl. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Juli 2001 44759/98, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3453, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 2005, 234;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 33/05, BFH/NV 2007, 1466).
  • BFH, 23.01.1985 - II R 35/82

    Gesamthand - Wirtschaftliche Einheit - Komplex verschiedener Grundstücke - …

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Dabei hat der subjektive Wille eine wesentliche Bedeutung, der allerdings nicht im Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen darf (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1983 III R 40/82, BFHE 139, 201, BStBl II 1983, 752, und vom 23. Januar 1985 II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe nur auf die räumliche Entfernung zwischen den einzelnen Flurstücken des Verkäufers und die räumliche Entfernung zur Hofstelle abgestellt, macht sie eine fehlerhafte Anwendung der vom BFH entwickelten Rechtsgrundsätze geltend, die nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts führt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39;… vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, ist zu begründen, weshalb gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu dieser Rechtsfrage erforderlich sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.1983 - III R 40/82

    Befinden sich auf einem Grundstück sowohl das Wohngebäude des Betriebsinhabers …

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Dabei hat der subjektive Wille eine wesentliche Bedeutung, der allerdings nicht im Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen darf (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juni 1983 III R 40/82, BFHE 139, 201, BStBl II 1983, 752, und vom 23. Januar 1985 II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336).
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - …

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe nur auf die räumliche Entfernung zwischen den einzelnen Flurstücken des Verkäufers und die räumliche Entfernung zur Hofstelle abgestellt, macht sie eine fehlerhafte Anwendung der vom BFH entwickelten Rechtsgrundsätze geltend, die nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts führt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2007 - X B 33/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Diese Regelung findet im Steuerprozess keine Anwendung (vgl. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Juli 2001 44759/98, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3453, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 2005, 234; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 33/05, BFH/NV 2007, 1466).
  • EGMR, 13.01.2005 - 62023/00
    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
    Diese Regelung findet im Steuerprozess keine Anwendung (vgl. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 12. Juli 2001 44759/98, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3453, und vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 2005, 234;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 33/05, BFH/NV 2007, 1466).
  • FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16

    Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der …

    Die Entscheidung über die Aufhebung der Einzelbewertung wegen wirtschaftlicher Einheit wirft keine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. Beschlüsse BFH vom 23.08.2011 II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109;… vom 19.05.2009 II B 133/08, BFH/NV 2009, 1608).
  • BFH, 28.07.2022 - II B 98/21

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser …

    Rn. 4 Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270;… vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.

    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 GrEStG ist mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit in § 2 BewG nicht identisch (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2109, Rz 5).

  • FG München, 04.07.2012 - 4 K 2555/09

    Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum - Anwendungsbereich …

    Rn. 33 Nach ständiger höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt BFH-Beschluss vom 23. August 2011 II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109) ist die "wirtschaftliche Einheit" i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen, nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt.
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