Rechtsprechung
| BFH, 24.11.2000 - II B 44/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 51 Abs. 2; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Zusammenveranlagung von Ehegatten - Vermögensteuer - Zurechnung von Vermögenswerten - Treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte - Beweis des Treuhandverhältnisses - Besorgnis der Befangenheit - Inhaber von Vermögenswerten - Dienstliche Äußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BFH, 07.09.1994 - II B 70/94
Grundgesetzliche Gewährleistung des Rechts auf Gehör - Parteiliche und …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Besorgnis zur Befangenheit besteht deshalb dann, wenn ein Beteiligter berechtigten Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus seiner inneren Einstellung heraus sich bei seiner Entscheidung nicht von sachgerechten Gründen leiten lassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414).Aus dem mit dieser Regelung verfolgten Zweck, die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu erweitern (…vgl. Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 61), folgt aber, dass es einer dienstlichen Äußerung nicht bedarf, wenn der Sachverhalt, auf den das Gesuch gestützt wird, feststeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308, und in BFH/NV 1995, 414).
- BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren - …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Da sich diese Regelung auf die Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren beschränkt, folgt daraus, dass der Gesetzgeber in der Mitwirkung eines Richters an einem früheren gleich gelagerten gerichtlichen Verfahren keinen Umstand gesehen hat, der Anlass zur Besorgnis gibt, der Richter werde seiner Pflicht zu unbefangener Entscheidung nicht genügen (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1992 I B 66/91, BFH/NV 1993, 104; ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 109/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 298, zu der § 51 FGO entsprechenden Regelung in § 54 der Verwaltungsgerichtsordnung). - BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Das wird im Allgemeinen bei einer unrichtigen Rechtsauffassung nicht zutreffen, es sei denn, dass sie eine unsachliche Behandlung der Streitsache zur Folge hätte (BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 12. März 1971 III B 54/70, BFHE 101, 352, BStBl II 1971, 333, und vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656).
- BFH, 14.01.1971 - V B 67/69
Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Das wird im Allgemeinen bei einer unrichtigen Rechtsauffassung nicht zutreffen, es sei denn, dass sie eine unsachliche Behandlung der Streitsache zur Folge hätte (BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 12. März 1971 III B 54/70, BFHE 101, 352, BStBl II 1971, 333, …und vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656). - BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Aus dem mit dieser Regelung verfolgten Zweck, die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu erweitern (…vgl. Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 61), folgt aber, dass es einer dienstlichen Äußerung nicht bedarf, wenn der Sachverhalt, auf den das Gesuch gestützt wird, feststeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308, und in BFH/NV 1995, 414). - BFH, 26.02.1992 - I B 66/91
Ablehnungsantrag gegen einen Richter wegen Befangenheit weil ein Richter schon in …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Da sich diese Regelung auf die Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren beschränkt, folgt daraus, dass der Gesetzgeber in der Mitwirkung eines Richters an einem früheren gleich gelagerten gerichtlichen Verfahren keinen Umstand gesehen hat, der Anlass zur Besorgnis gibt, der Richter werde seiner Pflicht zu unbefangener Entscheidung nicht genügen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1992 I B 66/91, BFH/NV 1993, 104; ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1976 VI C 109/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 298, zu der § 51 FGO entsprechenden Regelung in § 54 der Verwaltungsgerichtsordnung). - BFH, 12.03.1971 - III B 54/70
Aussetzung der Vollziehung - Antrag des Klägers - Sachlich unbegründet - Gericht …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Das wird im Allgemeinen bei einer unrichtigen Rechtsauffassung nicht zutreffen, es sei denn, dass sie eine unsachliche Behandlung der Streitsache zur Folge hätte (BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243; vom 12. März 1971 III B 54/70, BFHE 101, 352, BStBl II 1971, 333, …und vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656). - BFH, 20.09.1966 - VI B 8/66
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass diese Mitwirkung eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit schon deshalb nicht zu begründen vermag, weil bei einem Kollegialgericht wegen des Beratungsgeheimnisses nicht feststellbar ist, welche Auffassung der einzelne Richter bei der früheren Entscheidung vertreten hat (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1966 VI B 8/66, BFHE 86, 789, BStBl III 1966, 652, …und vom 16. September 1985 VI B 2/85, BFH/NV 1987, 248). - BFH, 16.09.1985 - VI B 2/85
Ablehnung und Ausschließung von Gerichtspersonen im finanzgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass diese Mitwirkung eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit schon deshalb nicht zu begründen vermag, weil bei einem Kollegialgericht wegen des Beratungsgeheimnisses nicht feststellbar ist, welche Auffassung der einzelne Richter bei der früheren Entscheidung vertreten hat (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1966 VI B 8/66, BFHE 86, 789, BStBl III 1966, 652, und vom 16. September 1985 VI B 2/85, BFH/NV 1987, 248).
- BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21
Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags
Einer dienstlichen Äußerung bedarf es nach der Rechtsprechung des BFH indes nicht, wenn der Sachverhalt, auf den das Ablehnungsgesuch gestützt wird, feststeht (vgl. nur BFH-Beschluss vom 24.11.2000 - II B 44/00, BFH/NV 2001, 621). - BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei …
- BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren …
- BFH, 22.10.2021 - IX B 16/21
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2021 IX B 15/21 - …
Einer dienstlichen Äußerung bedarf es nach der Rechtsprechung des BFH indes nicht, wenn der Sachverhalt, auf den das Ablehnungsgesuch gestützt wird, feststeht (vgl. nur BFH-Beschluss vom 24.11.2000 - II B 44/00, BFH/NV 2001, 621). - BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23
Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers
Einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters zu einem Ablehnungsgesuch bedarf es nicht, wenn der Sachverhalt, auf den das Ablehnungsgesuch gestützt wird, feststeht (BFH-Beschluss vom 24.11.2000 - II B 44/00, BFH/NV 2001, 621, unter II. am Ende [Rz 12], m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2017, 189). - BFH, 06.04.2001 - IX B 118/00
Besorgnis der Befangenheit; Richterablehnung
Dies ergibt sich bei Entscheidungen von Kollegialgerichten schon daraus, dass wegen des Beratungsgeheimnisses (vgl. § 43 des Deutschen Richtergesetzes) nicht feststellbar ist, welche Rechtsauffassung die mitwirkenden Richter vertreten haben (BFH-Beschluss vom 24. November 2000 II B 44/00, BFH/NV 2001, 621, m.w.N.). - BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 59/05 B
Besorgnis der Befangenheit bei der Mitwirkung eines Mitglieds des …
Er schließt auch nicht die Mitwirkung solcher Personen aus, die an früheren zu Ungunsten des Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen beteiligt waren, auch dann nicht, wenn ein früheres Verfahren eine gleichliegende Sache betraf (BFH BFH/NV 2001, 621, 622 zum inhaltsgleichen Tatbestand des § 51 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung >FGO< iVm § 42 Abs. 2 ZPO ). - FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14
Streit um steuerliche Belastung aus einer Taekwondo Schule
Rn. 24 cc) Einer dienstlichen Äußerung der als befangen abgelehnten Berichterstatterin zum Ablehnungsgesuch hat es nicht bedurft, da der Sachverhalt, auf den die Klägerin ihr Ablehnungsgesuch gestützt hat, feststeht bzw. sich aus den Akten ergibt und die von der Klägerin geltend gemachten Gründe zur Ablehnung offensichtlich nicht geeignet sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2000 II B 44/00, BFH/NV 2001, 621).
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