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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2437
BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71 (https://dejure.org/1971,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1971 - II B 48.71 (https://dejure.org/1971,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1971 - II B 48.71 (https://dejure.org/1971,2437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Weihnachtszuwendung eines Beamten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung eines Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Gesetzliche Anforderungen an die Beschwerdeschrift - ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß nämlich schon die "Beschwerdeschrift" den vorbezeichneten gesetzlichen Anforderungen genügen; deswegen können nur die Beschwerdegründe beachtlich sein, die innerhalb der für die Einlegung der Beschwerde vorgesehenen Frist geltend gemacht worden sind (ebenso u.a. schon BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966, 1331]).

    Im Rahmen der Darlegungspflicht zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt werden, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).

    Dafür genügt auch nicht der Hinweis, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht - etwa wegen zahlreicher Parallelfälle - eine über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 19.04.1966 - III B 80.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß nämlich schon die "Beschwerdeschrift" den vorbezeichneten gesetzlichen Anforderungen genügen; deswegen können nur die Beschwerdegründe beachtlich sein, die innerhalb der für die Einlegung der Beschwerde vorgesehenen Frist geltend gemacht worden sind (ebenso u.a. schon BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966, 1331]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nicht dargelegt werden; dies auch dann nicht, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 12 und Art. 3 GG - anführt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG II B 80.74 -) Entsprechendes gilt, soweit die vorliegende Beschwerdebegründung ihren sachlich-rechtlichen Angriffen gegen die Begründung des Berufungsurteils die formelhaften Wendungen vorausschickt, es sei "die nachstehend noch mehr zu umreißende Rechtsfrage" zu beantworten, und es bestehe ein abstraktes Interesse der Gesamtheit an der Klärung der "nachstehend näher darzulegenden Rechtsfrage".
  • BVerwG, 24.03.1980 - 6 CB 106.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Es ist anerkannt, daß auch die angebliche Verletzung eines Grundrechts durch eine gerichtliche Entscheidung der Rechtssache nicht schon deswegen grundsätzliche Bedeutung verleiht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Dezember 1971 - BVerwG 2 B 48.71 -, vom 20. Januar 1972 - BVerwG 6 B 35.71 - [RiA 1972, 78] und vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 B 69.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unterschied zwischen den …

    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch nicht dadurch dargelegt werden, daß die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier zu Art. 3 und Art. 12 GG - anstellt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG 2 B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG 2 B 80.74 -).
  • BVerwG, 17.03.1980 - 2 B 11.80

    Herabsetzung der Altergrenze für Beamte des gehobenen Justizvollzugsdienstes auf …

    Mit solchen Angriffen kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch dann nicht dargelegt werden, wenn zur Begründung verfassungsrechtliche Erwägungen angestellt werden (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG 2 B 48.71 - und vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 12.06.1975 - II B 80.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit solchem Vorbringen - sei es auch unter Heranziehung verfassungsrechtlicher Grundsätze - kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt werden (u.a. Beschluß des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 -).
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