Rechtsprechung
| BFH, 22.01.2004 - II B 80/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO 1977 § 41; ; AO 1977 § ... 173 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts; Beurteilung strafbarer Handlungen durch das Finanzgericht; Anwendung strafverfahrensrechtlicher Grundsätze
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 13 K 166/96
- BFH, 22.01.2004 - II B 80/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.03.1998 - V R 54/97
Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BFH, 22.01.2004 - II B 80/02
Auch soweit es wie im Streitfall darum geht, dass sich das FG im Rahmen eines Steuerprozesses eine Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer strafbaren Handlung bilden muss, sind die Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bzw. Gewissheit höchstrichterlich geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 54/97, BFHE 185, 351, BStBl II 1998, 466, m.w.N.). - BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils
Auszug aus BFH, 22.01.2004 - II B 80/02
Sollte der Vortrag des Klägers, einer revisionsgerichtlichen Entscheidung über die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage bedürfe es auch aus Gründen des Vertrauens in die Rechtsprechung, dahin zu verstehen sein, dass er den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO geltend machen will, wäre gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen gewesen, dass und weshalb nach Ansicht des Klägers die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597). - BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99
Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 22.01.2004 - II B 80/02
Soweit mit dem Geltendmachen dieses Zulassungsgrundes nicht lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall gerügt, sondern die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus für grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gehalten wird, fehlen nämlich Ausführungen dazu, weshalb diese Frage noch klärungsbedürftig sein soll (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760). - BFH, 24.03.1987 - VII R 155/85
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Steuerhaftungsbescheides - …
Auszug aus BFH, 22.01.2004 - II B 80/02
Erforderlich ist zwar nicht eine objektive Gewissheit, aber --sofern nicht gesetzliche Beweiserleichterungen bestehen-- mehr als nur ein überwiegender Grad von Wahrscheinlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1987 VII R 155/85, BFH/NV 1987, 560, unter 2. b).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 59.08
Bestimmtheit eines Anschlussbeitragsbescheides; Anforderungen an die …
Die richtige Bezeichnung der Art der Schuldnerschaft (alleiniger Schuldner oder Gesamtschuldner) ist für die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung unbeachtlich (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - II B 80/02 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 10.11.2011 - 5 L 288/11
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
Die richtige Bezeichnung der Art der Schuldnerschaft (alleiniger Schuldner oder Gesamtschuldner) ist für die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung unbeachtlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2009, - OVG 9 S 59.08 -, juris, unter Hinweis auf: BFH, Beschluss vom 22. Januar 2004, - II B 80/02).
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