Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1963 - I 686/62
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.11.1962 - VI C 94.60
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 BBG verdrängt eine zwischen dem Beamten und der von ihm geschiedenen früheren Ehefrau getroffene Unterhaltsvereinbarung die gesetzliche Unterhaltsregelung (u.a. vgl. BVerwGE 12, 278 [279/280] und Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [DVBl. 1963 S. 553] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [ZBR 1962 S. 292]), und zwar nach der Rechtsprechung des - ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten - VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn der kraft Gesetzes geschuldete Unterhalt nicht höher, sondern niedriger als der vereinbarte ist (Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156, 61 - [DÖD 1965 S. 96]).Den schon angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.6.0 - und vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - ist zu entnehmen, daß als bloßes "Provisorium" eine Vereinbarung allein dann zu verstehen ist, wenn sie bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht wie andere Unterhaltsvereinbarungen der Möglichkeit nur der Abänderung unterliegt, sondern ohne weiteres ihre Wirksamkeit verlieren soll.
- BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht
Auszug aus BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Schließlich ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, daß Vereinbarungen, die über den Streitgegenstand hinausgehen, Gegenstand eines Prozeßvergleichs sein können, wenn sie einen integrierenden Bestandteil des Vergleichs darstellen, d.h. unmittelbar dem Zweck dienen, den eigentlichen Streit zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - V ZR 29.60 - [MDR 1961 S. 842]). - BVerwG, 27.06.1961 - VI C 151.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 BBG verdrängt eine zwischen dem Beamten und der von ihm geschiedenen früheren Ehefrau getroffene Unterhaltsvereinbarung die gesetzliche Unterhaltsregelung (u.a. vgl. BVerwGE 12, 278 [279/280] und Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [DVBl. 1963 S. 553] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [ZBR 1962 S. 292]), und zwar nach der Rechtsprechung des - ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten - VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn der kraft Gesetzes geschuldete Unterhalt nicht höher, sondern niedriger als der vereinbarte ist (Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156, 61 - [DÖD 1965 S. 96]). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 199.60
Auszug aus BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 BBG verdrängt eine zwischen dem Beamten und der von ihm geschiedenen früheren Ehefrau getroffene Unterhaltsvereinbarung die gesetzliche Unterhaltsregelung (u.a. vgl. BVerwGE 12, 278 [279/280] und Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [DVBl. 1963 S. 553] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [ZBR 1962 S. 292]), und zwar nach der Rechtsprechung des - ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten - VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn der kraft Gesetzes geschuldete Unterhalt nicht höher, sondern niedriger als der vereinbarte ist (Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156, 61 - [DÖD 1965 S. 96]). - BVerwG, 06.05.1964 - VI C 156.61
Zusammentreffen von Unterhaltsbeiträgen mit anderen Versorgungsbezügen - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 BBG verdrängt eine zwischen dem Beamten und der von ihm geschiedenen früheren Ehefrau getroffene Unterhaltsvereinbarung die gesetzliche Unterhaltsregelung (u.a. vgl. BVerwGE 12, 278 [279/280] und Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [DVBl. 1963 S. 553] und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [ZBR 1962 S. 292]), und zwar nach der Rechtsprechung des - ebenfalls mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten - VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn der kraft Gesetzes geschuldete Unterhalt nicht höher, sondern niedriger als der vereinbarte ist (Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VI C 156, 61 - [DÖD 1965 S. 96]).
- BVerwG, 27.06.1967 - II B 22.67
Unterhaltsbeitrag der geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten - Anspruch …
Die Abänderung der durch ein Gerichtsurteil bestimmten Unterhaltsverpflichtung kann aber nur durch Erhebung der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) bewirkt werden (vgl. BVerwGE 12, 280 [282 f.]; Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 199.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 6]); und auf die wesentliche Änderung der einer Unterhaltsvereinbarung zugrunde gelegten Verhältnisse kann sich die geschiedene Ehefrau dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sie in Kenntnis dieser Änderung die bestehende Vereinbarung hingenommen und von der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erhöhung der Unterhaltsleistungen bis zum Tode des Beamten abgesehen hat (vgl. Urteil vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 8]; Urteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]; BVerwGE 23, 231 [234]).Im Urteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 - (Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 16) ist aber weiter ausgeführt worden, daß die frühere Ehefrau vom Staat nicht mehr als von dem verstorbenen Beamten verlangen könne, wenn sie mit Rücksicht auf dessen schlechten Gesundheitszustand von der Geltendmachung des Erhöhungsanspruchs abgesehen habe.
Denn daß die geschiedene Ehefrau in dem angegebenen Urteil an der bis zum Tode des Beamten bestehenden Unterhaltsverpflichtung festgehalten worden ist, deren Erhöhung sie von diesem mit Rücksicht auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlangt hatte, schließt nicht aus, daß sie - wie in dem Urteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 - dann auch entschieden worden ist - sich an der früheren Unterhaltsregelung auch dann festhalten lassen muß, wenn sie die Erhöhung aus menschlichen Gründen wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Beamten nicht verlangt hatte.
- BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …
So wurde in demUrteil vom 30. September 1965 - BVerwG 2 C 100.63 - (Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 16) anläßlich der Nachprüfung des einer geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten zu gewährenden Unterhaltsbeitrags ausgeführt, "daß Art. 6 Abs. 4 GG nicht die ganze Lebensdauer einer Frau, die einmal Mutter geworden ist, erfaßt". - BVerwG, 10.02.1966 - II C 77.63
Rechtsmittel
In den bisher von ihm entschiedenen Fällen, denen eine Unterhaltsvereinbarung zugrunde lag, kam die Abänderungsmöglichkeit der geschiedenen Ehefrau nur deshalb nicht zugute, weil sich die maßgebenden Verhältnisse im konkreten Falle bis zum Tode des Mannes nicht wesentlich geändert hatten (vgl. BVerwGE 12, 278 [280]) oder weil die geschiedene Ehefrau in Kenntnis der Änderung bewußt (…vgl. Urteil vom 26. November 1962 a.a.O. S. 20; Urteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 -), "auf Grund ihrer freien Entscheidung" (Urteil vom 22. April 1964 - BVerwG VI C 171.60 -), von der Geltendmachung des Abänderungsanspruchs zu Lebzeiten des Mannes abgesehen hatte.
- BVerwG, 02.07.1970 - II C 22.68
Erhöhung einer Witwenrente - Gewährung einer Unterhaltsbetrages
Dabei hat es übersehen, daß bei der Anwendung des § 116 Abs. 2 LBG - ebenso wie bei der Anwendung des § 125 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes - die gesetzliche Unterhaltsregelung des § 58 Abs. 1 EheG durch eine vertragliche Regelung der Unterhaltsverpflichtung, also auch - wie hier - durch einen Unterhaltsvergleich, verdrängt wird (vgl. BVerwGE 12, 278 [279]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 -, vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 -, vom 10. Februar 1966 - BVerwG II C 77.63 - und vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI C 86.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nrn. 8, 16, 17 und 22]). - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 110.67 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden, daß sie aus menschlich anerkennenswerten Gründen, nämlich im Hinblick auf den schlechten Gesundheitszustand ihres früheren Ehemannes, zu dessen Lebzeiten von der Erhebung einer Abänderungsklage abgesehen hatte (vgl. BVerwGE 12, 280 [283] Urteil vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 27. Juni 1967 - BVerwG II B 22.67 - und vom 16. Oktober 1970 - BVerwG VI B 40.70 -).
- BVerwG, 16.10.1970 - VI B 40.70
Unterhaltsbeitrag für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Beamten - …
Auf die wesentliche Änderung der einer Unterhaltsvereinbarung zugrundegelegten Verhältnisse ("Geschäftsgrundlage") kann sich die geschiedene Ehefrau aber dann nicht mit Erfolg berufen, wenn sie in Kenntnis dieser Änderung die bestehende Vereinbarung hingenommen und von der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erhöhung der Unterhaltsleistungen bis zum Tode des Beamten abgesehen hat (vgl. Urteile vom 26. November 1962 - BVerwG VI C 94.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 8] und vom 30. September 1965 - BVerwG II C 100.63 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 16] und BVerwGE 23, 231 [234]). - BVerwG, 28.06.1982 - 2 B 22.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtgewährung …
Aus diesem Grunde bedarf es auch keiner Entscheidung, ob und inwieweit Art. 6 Abs. 4 GG auf eine Adoptivmutter anwendbar ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 32, 273 [277]; 47, 1 [20]; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. September 1965 - BVerwG 2 C 100.63 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 16], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]; BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] [83 f.]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".