Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,202
BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58 (https://dejure.org/1960,202)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1960 - II C 41.58 (https://dejure.org/1960,202)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1960 - II C 41.58 (https://dejure.org/1960,202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf günstigere Einzelmaßnahmen für seine Dienstleistung im Rahmen der Reichsverwaltung - Vertrauensschutz vor Gesetzesänderung. - Einseitige Rücknahme einer den Kläger begünstigenden Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
    In dieser Entscheidung ist auch bereits dargelegt, daß dieser Rechtswirkung Art. 33 Abs. 5 GG nicht entgegensteht, weil diese Vorschrift anders als Art. 129 der Weimarer Reichsverfassung nicht die wohlerworbenen Rechte der Beamten gewährleis und schon deswegen Gesetzesänderungen gestattet, die zur Folge haben, daß die Versorgung eines Beamten ungünstiger wird (so auch BVerfG, Beschluß vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1.52, 46.52 -, NJW 1958 S. 1229).
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
    Der Gleichheitssatz schränkt den dem Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum nur insoweit ein, als er einer unterschiedlichen gesetzlichen Regelung entgegensteht, der ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß diese Regelung sich als willkürlich erweist (BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 134 [143] c.cit.).
  • BVerwG, 18.11.1958 - II C 230.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß auch ein nachträglicher Übertritt aus dem Personenkreis des § 63 G 131 in denjenigen des § 62 G 131 mit der Wirkung möglich ist, daß der Betroffene die Vergünstigungen aus § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 G 131 für die Folgezeit verliert (BVerwG, Urteil vom 18. November 1958 - BVerwG II C 230.57 -, NDBZ 1959 S. 108; Buchholz 234, § 62 Nr. 5).
  • BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
    Der Gleichheitssatz schränkt den dem Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum nur insoweit ein, als er einer unterschiedlichen gesetzlichen Regelung entgegensteht, der ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß diese Regelung sich als willkürlich erweist (BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 134 [143] c.cit.).
  • BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58
    Andererseits stellt die Nichtübernahme des in § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 G 131 enthaltenen Vorbehalts günstigeren Landesrechts und günstigerer Einzelmaßnahmen sich im Ergebnis als eine Rücksichtnahme auf die unter den Nachwirkungen des Zusammenbruchs stehende allgemeine staatliche und wirtschaftliche Lage des Bundes dar, die als sachlich einleuchtendes Motiv einer unterschiedlichen gesetzlichen Behandlung in der Rechtsprechung bereits anerkannt ist (BVerwGE 7, 45 [47].).
  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 59.60

    Rechtsmittel

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schränkt den dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Art. 131 GG eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [176]; 3, 58 [134] und 7, 305 [315]) nur insofern ein, als er einer unterschiedlichen Regelung entgegensteht, der ein vernünftiger Sinn nicht abgewonnen werden kann, so daß die Regelung sich als willkürlich erweist (vgl. BVerwGE 7, 45 [47]; 11, 184 [186] mit weiteren Hinweisen).

    Eine derartige schematische Gleichbehandlung ist dem Gesetz zu Art. 131 GG nicht nur in den §§ 18 a und 18 b, sondern auch in zahlreichen anderen Regelungen fremd (vgl. z.B. BVerwGE 11, 184 zur unterschiedlichen Behandlung der Personenkreise der §§ 62 und 63 G 131).

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz sind zudem grundsätzlich unanwendbar, wenn die Änderung eines Verwaltungsaktes durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften veranlaßt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 - undvom 24. April 1961 - BVerwG VI C 180.58 - [RiA 1961 S. 332; JR 1961 S. 471, 473]).
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 30.61
    Zuzustimmen ist zwar der Auffassung der Beklagten, daß gegenüber einer Gesetzesänderung der Gedanke des Vertrauensschutzes grundsätzlich versagen muß (vgl. das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 -, insoweit in Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 15 nicht mitabgedruckt).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - …

    Das Risiko einer solchen Gesetzesänderung und der sich daraus ergebenden Folgen trägt der Versorgungsberechtigte (im Ergebnis ebenso BVerwGE 21, 119 [122] unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 - und vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 180.58 - [RiA 1961 S. 332; JR 1961 S. 471, 473]).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der ruhegehaltfähigen Anrechnung von …

    Abgesehen hiervon hat gerade eine Änderung des § 115 Abs. 2 BBG zu dem mit der Klage angegriffenen Bescheid vom 21. Oktober 1958 geführt; und die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte sind grundsätzlich unanwendbar, wenn die Rücknahme darauf beruht, daß der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt hat (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 und vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 180.58 -).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 57.60

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Festsetzung des Übernahme- und Abgabepreises nach § 8 des hier maßgebenden Getreidegesetzes vom 4. November 1950 (BGBl. S. 721) ergeben, dem öffentlichen Recht an (vgl. BVerwGE 3, 205; 6, 244 [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 11, 187 [BVerwG 27.10.1960 - II C 41/58]und 16, 176).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 94.60

    Festsetzung des Übernahmepreises und Abgabepreises für türkischen Weizen - …

    des Abgabepreises und des sich daraus errechneten Abschöpfungsbetrages nach § 8 des Getreidegesetzes vom 4. November 1950 (BGBl. S. 721) in der Fassung vom 24. November 1951 (BGBl. I S. 901) ergeben, dem öffentlichen Recht angehören (vgl. BVerwGE 3, 205; 6, 244 [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 11, 187 [BVerwG 27.10.1960 - II C 41/58].
  • BVerwG, 15.08.1962 - II C 121.60

    Entschädigung von nach dem Zweiten Weltkrieg verdrängten (vertriebenen) …

    Der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung liegt mithin eine sachlich gerechtfertigte Erwägung zugrunde, so daß sie nicht als willkürlich bezeichnet werden kann und deshalb mit Art. 3 GG vereinbar ist (vgl. BVerwGE 11, 184 [186] mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1959 - BVerwG II C 362.57 - und BVerwGE 6, 134 [143] c. cit.).
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 103.60

    Einschränkung der Doppelversorgung von Beamten - Anrechnung von Dienstjahren als …

    Die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts, auf die sich die Beklagte beruft, verdient zwar insoweit Zustimmung, als gegenüber einer Gesetzesänderung der Gedanke des Vertrauensschutzes grundsätzlich versagen muß (vgl. das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 -, insoweit in Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 15 nicht mitabgedruckt).
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 119.60

    Belastende Rechtsfolgen im Rahmen der Berücksichtigung von Vordienstzeiten auf …

    Die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts, auf die sich die Beklagte beruft, verdient zwar insoweit Zustimmung, als gegenüber einer Gesetzesänderung der Gedanke des Vertrauensschutzes grundsätzlich versagen muß (vgl. das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27- Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 -, insoweit in Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 15 nicht mitabgedruckt).
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 60.61

    Berücksichtigung sämtlicher Vordienstzeiten im Rahmen der Festsetzung der …

  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 159.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 143.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 105.60

    Belastende Rechtsfolgen im Rahmen der Berücksichtigung von Vordienstzeiten auf …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht