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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1046
BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,1046)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Das angefochtene Urteil steht in voller Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 87 Abs. 2 BBG - hier anwendbar über § 29 Abs. 1 Satz 1 G 131 (F. 1953)- und zur Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. hierzu insbesondere BVerwGE 24, 92 ff. und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil des Senats vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).

    Die Anwendbarkeit des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB in Fällen der vorliegenden Art hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht (zuletzt das bereits oben zitierte Urteil BVerwG II C 119.64).

    Überdies können die Grundsätze von Treu und Glauben einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung mit Erfolg nur entgegengehalten werden, wenn besondere Umstände diesen Anspruch als einen Sonderfall treuwidrigen Verhaltens erscheinen lassen; denn schon die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sind gerade durch die Grundsätze von Treu und Glauben geprägt (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 -, Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 - und das bereits angeführte Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Das angefochtene Urteil steht in voller Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 87 Abs. 2 BBG - hier anwendbar über § 29 Abs. 1 Satz 1 G 131 (F. 1953)- und zur Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. hierzu insbesondere BVerwGE 24, 92 ff. und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil des Senats vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).

    Schon daraus ergibt sich - ohne daß hier auf die §§ 275, 279 BGB und darauf einzugehen ist, daß Geldschulden Gattungsschulden sind -, daß der Kläger die an ihn von dem Beklagten ohne Rechtsgrund geleisteten Bezüge nicht aus eigenem Entschluß mit befreiender Wirkung so verwenden durfte, als seien sie ihm endgültig überlassen worden (vgl. BVerwGE 24, 92 [102]).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Soweit die einzelnen Bescheide des Beklagten über die Festsetzung und Auszahlung der Übergangsbezüge des Klägers für den genannten Zeitraum einen selbständigen Rechtsgrund gebildet hätten (zu vgl. BVerwGE 8, 261 ff. [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]), sei dieser Rechtsgrund durch spätere Aufhebung dieser Bescheide entfallen.

    Mit dieser Rechtsprechung steht u.a. die von der Revision angegriffene Rechtsansicht des Berufungsgerichts im Einklang, daß auch die dem Kläger erteilten - später zurückgenommenen -Bescheide über die Festsetzung und das Ruhen des Übergangsgehalts einen selbständigen Rechtsgrund für die dem Kläger gewährten Zahlungen darstellten (so u.a. bereits BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [266/267]).

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Angesichts dieses Verhaltens des Klägers widerspreche es nicht Treu und Glauben und der Interessenlage der Parteien, worauf bei der Ermessensentscheidung der Behörde über einen etwaigen Erlaß der Rückforderung gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. IS. 551) - BBG -in erster Linie abzustellen sei, (zu vgl. BVerwGE 11, 283 ff.) wenn der Beklagte die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers nicht zum Anlaß genommen habe, von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen, zumal anzunehmen sei, daß der Beklagte diesen Verhältnissen durch Bewilligung von Ratenzahlungen Rechnung tragen werde.
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Die Berechtigung der Gewährung von Vertrauensschutz hat das Bundesverwaltungsgericht bisher in vergleichbaren Fällen stets verneint (vgl. das eingangs erwähnte Urteil BVerwG II C .119.64; ferner BVerwGE 21, 119 [122]; Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides - …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Die Berechtigung der Gewährung von Vertrauensschutz hat das Bundesverwaltungsgericht bisher in vergleichbaren Fällen stets verneint (vgl. das eingangs erwähnte Urteil BVerwG II C .119.64; ferner BVerwGE 21, 119 [122]; Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 -).
  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 18.63

    Anspruch auf eine Ausgleichszulage - Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Überdies können die Grundsätze von Treu und Glauben einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung mit Erfolg nur entgegengehalten werden, wenn besondere Umstände diesen Anspruch als einen Sonderfall treuwidrigen Verhaltens erscheinen lassen; denn schon die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sind gerade durch die Grundsätze von Treu und Glauben geprägt (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 -, Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 - und das bereits angeführte Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).
  • BVerwG, 08.09.1966 - VI B 23.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung einer zu …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - II C 51.63
    Überdies können die Grundsätze von Treu und Glauben einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung mit Erfolg nur entgegengehalten werden, wenn besondere Umstände diesen Anspruch als einen Sonderfall treuwidrigen Verhaltens erscheinen lassen; denn schon die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sind gerade durch die Grundsätze von Treu und Glauben geprägt (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1966 - BVerwG VI B 23.66 -, Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 18.63 - und das bereits angeführte Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 -).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel …

    Diese Betrachtungsweise steht mit der durch BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] eingeleiteten und seither ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Einklang (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG II C 51.63 -).
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   BVerwG, 20.07.1967 - II C 51.63   

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BVerwG, 20.07.1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,4919)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,4919)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1967 - II C 51.63 (https://dejure.org/1967,4919)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1967 - II C 51.63
    Denn der erkennende Senat hat unter Aufgabe der in dieser Entscheidung vertretenen Auffassung durch Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - (BVerwGE 24, 92 [104/105]) entschieden, daß der nach § 87 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zur Rückzahlung zuviel gezahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge verpflichtete Beamte oder Versorgungsempfänger dem Dienstherrn nicht nur die ihm unmittelbar zugeflossenen Nettobeträge, sondern auch die Beträge der von dem Dienstherrn für ihn abgeführten Lohnsteuer zu erstatten hat.
  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 41.61
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1967 - II C 51.63
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1965 - BVerwG II C 41.61 - (ZBR 1966 S. 24) geht fehl.
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