Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1968 - II C 98.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.10.1963 - OS I 119/61
- BVerwG, 26.11.1968 - II C 98.63
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
Beamtenrecht - Nebentätigkeit Hochschullehrer - Genehmigungsbedürftigkeit
Die hiernach nicht zu genehmigende Konkurrenz zur Einrichtung des Dienstherrn, der der Kläger angehört, liegt entscheidend anders als der Fall der Konkurrenz zur gleichfalls privaten Nebentätigkeit anderer Hochschullehrer, auch etwa des Institutsdirektors (vgl. auch dazu Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.63 - ). - VGH Hessen, 22.06.1999 - 1 TG 1524/99
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf: Zusammentreffen mehrerer …
In den Fällen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund der Tatbestände des § 31 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBG entspricht dies gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1965 -- II C 58.64 --, BVerwGE 21, 50, 55 ff.; vom 28. November 1980 -- 2 C 27.78 --, BVerwGE 61, 200, 208 sowie vom 9. Juni 1981 -- 2 C 24.79 --, BVerwGE 62, 280, 286; OVG Rh-Pf., Beschluß vom 12. März 1968 -- 2 B 2/68 --, ZBR 1969, 296; OVG NW, Urteil vom 29. Februar 1972 -- VI A 327/71 --, ZBR 1973, 206, 207; VGH BW, Urteil vom 19. September 1978 -- IV 747/78 --, DÖD 1979, 80;… vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Auflage, Rdnr. 137, Seite 84). - BVerwG, 18.03.1993 - 2 C 40.91
Nebentätigkeit eines Professors
Die Durchführung gerichtlicher Obduktionen stellt für den Leiter des Zentrums für Rechtsmedizin eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S. des § 80 Abs. 1 Ziff. 2 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26) dar, denn es handelt sich bei ihr um eine mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit (vgl. hierzu Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.63 - ;… Fürst, GKÖD, Bd. I, K § 66 Rn. 26;… Plog/Wiedow/Beck/ Lerahöfer, BBG, § 66 Rn. 19).
- BVerwG, 19.02.1988 - 9 C 145.86
Zustimmung des Bundesbeauftragten für die Erledigungserklärung als …
Denn eine Übereinstimmung der Parteien über eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache kann auch darin angenommen werden, wenn eine Partei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und der Gegner nicht widerspricht (Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 26). - OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90
Genehmigung; Private Nebentätigkeit; Universitätsprofessor; Selbständige …
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß die beamtenrechtliche Priviligierung der Gutachtertätigkeit gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBG nicht auf den durch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG geschützten engeren Bereich wissenschaftlicher Gutachtertätigkeit beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1968 - II C 98.63 - = Buchholz 421.2 Allgemeines Hochschulrecht Nr. 25). - BVerwG, 08.10.1984 - 4 CB 38.84
Fehlende Äußerung als stillschweigende Zustimmung zu einer Erledigungserklärung - …
Daß der Beklagte sich nicht geäußert und insbesondere der Erledigungserklärung nicht widersprochen hat, wertet der Senat als stillschweigende Zustimmung des Beklagten zu der Erledigungserklärung (vgl. Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 1 C 32.67 - mit Hinweis auf das Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG 2 C 98.63 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 26 [Leitsatz]). - BVerwG, 13.11.1972 - VII B 52.66
Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Zulässigkeit und …
Zur Annahme der Übereinstimmung der Beteiligten mit der Erledigung genügt es aber, daß der Gegner der Erledigungserklärung nicht widerspricht (Beschluß vom 12. September 1967 - BVerwG III C 20.66 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 20]; Urteil vom 26. November 1968 - BVerwG II C 98.63 [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 26]). - BVerwG, 05.08.1971 - I C 32.67
Durchführung einer Versammlung durch Anhänger einer verbotenen Partei - …
Da die Übereinstimmung der Parteien über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache schon dann anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und der Beklagte nicht widerspricht (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1968 - BVerwG II C 98.63 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 26 (Leitsatz)] mit Hinweis auf Klinger, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage, Anm. D 2 c zu § 107), ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 und § 141 VwGO einzustellen und sind die Vorentscheidungen für unwirksam zu erklären. - BVerwG, 29.07.1969 - II C 27.68
Versorgungsansprüche eines Beamten - Einstellung eines Verfahrens wegen …
Die Beklagte hat zwar keine ausdrückliche Erledigungserklärung abgegeben, derjenigen der Klägerin aber auch nicht widersprochen; darin ist ihre Zustimmung zu der Erledigungserklärung der Klägerin zu erblicken (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 1968 - BVerwG II C 98.63 - mit Hinweis auf Klinger, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage, Anm. D 2 c zu § 107).
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