Rechtsprechung
| BFH, 31.05.1989 - II R 110/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
ErbStG 1959 §§ 13, 21; ErbStG 1974 §§ 14, 25, 27; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 559, § 564
- Wolters Kluwer
Anzuwendendes Recht - Erbfälle - Reform des Erbschaftsteuerrechts - Verfassungsmäßigkeit - Vorerwerb - Zusammenrechnung - Steuerfestsetzung - Mehrfacherwerb - Vermächtnis - Rentenverpflichtung - Revision - Zurückverweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
- BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89
Papierfundstellen
- BFHE 156, 566
- BB 1989, 1479
- BStBl II 1989, 733
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Eine derartige nachträgliche Änderung der Rechtsfolgen bedarf wegen des zu beachtenden Rechtsstaatsprinzips besonderer Rechtfertigung (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257 f.).Der erkennende Senat hält es nicht für vertretbar, verfassungsrechtlich danach zu unterscheiden, ob bei einem Gesetzesbeschluß des Bundestages mit der Zustimmung des Bundesrates sicher zu rechnen ist (wie z.B. in dem Fall BVerfGE 72, 200), oder ob es zu Meinungsunterschieden zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen kommen wird.
Auf den Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses des Bundestages als maßgebenden Zeitpunkt für den Wegfall des Vertrauensschutzes abzustellen, ist ein verfassungsrechtlicher Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen der Bürger und des Staates (vgl. BVerfGE 72, 200, 261).
Ob die Einbeziehung der noch unter das alte Recht fallenden Vorerwerbe verfassungsrechtlich als tatbestandliche Rückanknüpfung zu beurteilen ist (vgl. hierzu BVerfGE 72, 200, 242), ist nach Auffassung des erkennenden Senats deshalb zweifelhaft, weil die Zusammenrechnungsvorschrift des § 14 ErbStG 1974 im Grundsatz mit der vorangegangenen Vorschrift des § 13 ErbStG 1959 identisch ist und somit bereits im Zeitpunkt der Vorerwerbe feststand, daß eine spätere Zusammenrechnung stattfinden wird, wenn weitere Erwerbe innerhalb des Zehnjahreszeitraumes folgen sollten.
Denn selbst bei Bejahung ist nicht ersichtlich, daß durch die Rückanknüpfung Grundrechte berührt werden könnten (BVerfGE 72, 200, 242).
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
c) Daß die anteilige Rentenverpflichtung gegenüber der Mutter des Klägers nicht abzugsfähig ist, ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut und dem Wortsinn des § 25 Abs. 1 ErbStG 1974 in der früheren Fassung, und zwar auch dann, wenn die Vorschrift im Sinne der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20. Dezember 1974 (BStBl I 1975, 42) ausgelegt wird (vgl. hierzu den Beschluß des BVerfG vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 und andere, BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608, 612 rechte Spalte). - BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Er braucht insbesondere nicht zu erörtern, ob sein Vorlagebeschluß vom 18. Dezember 1972 II R 87-89/70 (BFHE 108, 393, BStBl II 1973, 329) Anlaß für eine rückwirkende Gesetzesänderung im Hinblick auf die baldige Anwendung der neuen Einheitswerte hätte sein dürfen.
- BFH, 05.03.1968 - II R 36/67
Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Eine solche Rüge ist ausreichend, da sie zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mangels ausreichender Feststellungen führen kann (vgl. das Senatsurteil vom 5. März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610). - BFH, 02.09.1987 - II B 103/87
- Nichtzulassungsbeschwerde bei Beschwer beider Beteiligter - Steuervergünstigung …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Auf die Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat die Revision durch Beschluß vom 2. September 1987 II B 103/87 (BFHE 150, 445, BStBl II 1987, 785) zugelassen. - BFH, 20.02.1980 - II R 90/77
Zusammenrechnung mehrerer Vermögensanfälle - Mehrfacherwerb - Bestimmung der …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Die vorstehende Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 20. Februar 1980 II R 90/77 (BFHE 130, 176, BStBl II 1980, 414). - BFH, 30.03.1977 - II R 98/76
Schenkung an eine Person der Steuerklasse II - Keine Übersteigung der Erhöhung …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Eine einschränkende Auslegung war z.B. erforderlich, um die Steuerpflichtigen bei der Zusammenrechnung mit Vorerwerben aus der Zeit vor dem 1. Januar 1974 in den Genuß der höheren Freibeträge zu bringen, wie sie durch das neue Recht eingeführt worden sind (vgl. das Senatsurteil vom 30. März 1977 II R 98/76, BFHE 122, 330, BStBl II 1977, 664, und den Senatsbeschluß vom 18. September 1985 II B 30/85, BFHE 144, 456, BStBl II 1985, 710). - BFH, 18.09.1985 - II B 30/85
Zusammenrechnung - Erhöhter Freibetrag - Steuerwert eines Vorerwerbs
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Eine einschränkende Auslegung war z.B. erforderlich, um die Steuerpflichtigen bei der Zusammenrechnung mit Vorerwerben aus der Zeit vor dem 1. Januar 1974 in den Genuß der höheren Freibeträge zu bringen, wie sie durch das neue Recht eingeführt worden sind (vgl. das Senatsurteil vom 30. März 1977 II R 98/76, BFHE 122, 330, BStBl II 1977, 664, und den Senatsbeschluß vom 18. September 1985 II B 30/85, BFHE 144, 456, BStBl II 1985, 710). - BFH, 30.01.1970 - IV 2/65
Auswirkung der Klärung der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nach …
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Denn die Zulassung wirkt zugunsten aller Beteiligter (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1970 IV 2/65, BFHE 98, 326, BStBl II 1970, 383). - BFH, 18.02.1987 - II R 154/83
Steuerabzug - Früherer Erwerb - Gesetzesänderung
Auszug aus BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Darüber hinaus hat der Senat z.B. den Abzug der nach früherem Recht zu zahlenden höheren Steuer zugelassen, um zu verhindern, daß bei einem späteren Erwerb auf einen Vorerwerb eine Anhebung entfiel, in deren Höhe bereits nach früherem Recht eine Steuer entrichtet worden war (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1987 II R 154/83, BFHE 146, 69, BStBl II 1987, 717).
- BFH, 08.05.2019 - II R 18/16
Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 - II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733; vom 17. April 1991 - II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522, und in BFHE 262, 448, Rz 27). - BFH, 15.01.1998 - IV R 8/97
Gewerbesteuerpflicht eines Besitzunternehmens
Der Senat kann der Klägerin nicht mehr zusprechen, als sie begehrt hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733). - BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14
Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von …
Rn. 14 1. Die Revision (auch) der Klägerin ist statthaft, denn die Zulassung der Revision --hier durch den erkennenden Senat-- wirkt zugunsten aller Beteiligter (z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733, m.w.N.).
- BFH, 05.05.2004 - II R 45/01
Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück
Die Tatsache, dass § 12 Abs. 3 ErbStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl 1, 2049, BStBl I 1996, 1523) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes für die Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer ab Januar 1996 (für die Grunderwerbsteuer ab Januar 1997) erst im Dezember 1996 in Kraft getreten, aber bereits auf Erwerbe anzuwenden sind, für die die Erbschaftsteuer nach dem 31. Dezember 1995 entstanden ist (Art. 32 Abs. 1 bzw. Art. 2 Nr. 14 JStG 1997), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur rückwirkenden Geltung des Erbschaftsteuergesetzes 1974: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Juni 1978 2 BvR 704/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1978, 498). - BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Berücksichtigung früherer Erwerbe
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522). - BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag - …
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den (jeweils) letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733 zu 2. b, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522).Eine zuvor tatsächlich falsch (zu hoch oder zu niedrig oder überhaupt nicht) festgesetzte Steuer ist nicht maßgeblich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522), sondern die fiktiv zu berechnende richtige Steuer, wobei für die Berechnung das zur Zeit des letzten Erwerbs geltende Recht anzuwenden ist (BFH-Urteil in BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733).
- BFH, 17.04.1991 - II R 121/88
Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht …
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den (jeweils) letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (s. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733 zu 2 b der Urteilsgründe).Bei der Ermittlung der Steuer für den letzten Erwerb ist vielmehr die Steuer abzuziehen, "welche für die früheren Erwerbe zur Zeit des letzten zu erheben gewesen wäre" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG 1974), also die richtig berechnete Steuer, wobei für die Berechnung das Recht zur Zeit des letzten Erwerbs maßgebend ist (BFH-Urteil in BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733).
- FG Köln, 19.07.2005 - 9 K 1884/05
Strafbefreiend erklärte Vorschenkung
Die rechnerische Erhöhung der Steuer auf die Vorerwerbe ist somit lediglich Teil der Steuer auf den letzten Erwerb, um dessen Besteuerung allein es geht (BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BStBl. II 1989, 733, und Kapp / Ebeling, a.a.O., § 14 Rz. 9).Die rechnerische Erhöhung der Steuer auf die Vorerwerbe ist somit lediglich Teil der Steuer auf den letzten Erwerb (BFH in BStBl. II 1989, 733).
- FG Niedersachsen, 25.08.2021 - 3 K 112/19
Berücksichtigung der Vorschenkungen mit geringeren Werten bei einer Veranlagung …
Für die Berechnung ist das Recht zur Zeit des letzten Erwerbs maßgebend ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522 und vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733). - BFH, 10.12.2009 - V R 13/08
Zur Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen - Bindung an Revisionsantrag - …
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 9 K 21/00
Berücksichtigung eines aufgrund der niedrigeren Freibeträge des ErbStG 1974 höher …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.1999 - 9 K 194/98
Zusammenrechnung der Schenkungen der letzten zehn Jahre
- BFH, 18.03.2005 - II R 19/02
Gesellschaftsvertrag: fehlende Beurkundung; Formmangel
- BFH, 21.02.1990 - II R 27/87
Teilwertvermutung - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Molkereizuschüsse - …
- FG Niedersachsen, 22.06.2000 - 3 K 114/98
Anspruch auf nachträgliche Herabsetzung der für den früheren Erwerb festgesetzten …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97
Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch …
- FG Schleswig-Holstein, 20.12.2004 - 3 K 218/02
Berechnung der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer bei Belastung des …
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 450/99
Berechnung der fiktiven Abzugssteuer bei der Anrechnung früherer Erwerbe nach § …
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