Rechtsprechung
| BFH, 03.06.1992 - II R 113/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,31831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.06.1992 - II R 112/89
Sinn und Zweck der Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 03.06.1992 - II R 113/89
Parallelentscheidung: BFH, 3.6.1992, II R 112/89, NV.
- BFH, 03.06.1992 - II R 112/89
Sinn und Zweck der Urteilsbegründung
Anmerkung: Ein übereinstimmendes Urteil ist am selben Tage in dem Verfahren II R 113/89 ergangen. - BFH, 17.11.1992 - X ER-P-15/92
Abweichen des Großen Senats von der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichte …
Auch für den Fall, daß die Urteilsformel gemäß § 104 Abs. 2 FGO (§ 116 Abs. 2 VwGO) nicht sogleich verkündet, sondern der Geschäftsstelle übergeben wird, sind gemäß § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO (§ 117 Abs. 4 VwGO) nach allgemeiner Ansicht, der sich der Senat anschließt, Tatbestand und Entscheidungsgründe "alsbald" abzufassen und der Geschäftsstelle zu übergeben (Gräber / von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 104 Anm.10 mit Nachweisen auch zur VwGO; neuerdings BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 II R 112/89 BFH/NV 1993, 35 und II R 113/89, nicht veröffentlicht - NV -).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.