Rechtsprechung
| BFH, 30.06.2010 - II R 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl
- openjur.de
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen; Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl
- Bundesfinanzhof
AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 370 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, GrStG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b, FGO § 96 Abs 1 S 1
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl - rechtsinformationen.bund.de
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl - rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 118 Abs 2 FGO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Bezugnahme des FG auf tatsächliche Feststellungen in einem Strafbefehl - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen
- datenbank.nwb.de
Änderung eines Einheitswertbescheids nach § 173 Abs.1 Nr. 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.01.2009 - 1 K 285/08
- BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
Zur näheren Begründung wird auf die Gründe unter II. 3. des Senatsurteils II R 12/09 (BFHE 230, 93) vom heutigen Tage Bezug genommen. - BFH, 13.07.1994 - I R 112/93
Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von …
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824;… vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.). - BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07
Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824;… vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91
Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer
Auszug aus BFH, 30.06.2010 - II R 20/09
Das FG kann sich --wie im Streitfall geschehen-- solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824; vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198, jeweils m.w.N.).
- FG Hamburg, 29.03.2017 - 3 K 183/15
Abgabenordnung: Haftung eines Kommanditisten als faktischer Geschäftsführer der …
Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594;… BFH-Beschlüsse vom 12.01.2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762;… vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387). - FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13
Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem …
Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30.06.2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 07.03.2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594;… BFH-Beschluss vom 01.10.2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387). - FG Sachsen, 17.12.2024 - 4 K 1187/13
Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Unangemessenheit des Kaufpreises bei der Einfuhr …
Es ist grundsätzlich jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Feststellungen zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen hiergegen erhoben und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (BFH-Urteile vom 30. Juni 2010 II R 20/09, BFH/NV 2010, 2003; vom 7. März 2006 X R 8/05, BStBl II 2007, 594;… BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2016 VII B 148/15, BFH/NV 2016, 762;… vom 1. Oktober 2012 V B 9/12, BFH/NV 2013, 387, FG Hamburg-Urteil vom 29. März 2017 3 K 183/15, juris).
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