Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 12.06.2012 - II R 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20623
BFH, 12.06.2012 - II R 39/11 (https://dejure.org/2012,20623)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2012 - II R 39/11 (https://dejure.org/2012,20623)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - II R 39/11 (https://dejure.org/2012,20623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 119 Nr 3, KraftStG § 3 Nr 4, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Nr 3 FGO, § 3 Nr 4 KraftStG, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO
    Steuerbefreiung für ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendeten Kraftfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de

    Ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge nach § 3 Nr. 4 KraftStG steuerbefreit; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht im Bezug auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte; Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendete Kraftfahrzeuge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 11 Das FG war insoweit auch nicht verpflichtet, mit den Beteiligten die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523; vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 10 Eine Überraschungsentscheidung kann zwar vorliegen, wenn das FG im Widerspruch zu seiner vorherigen eindeutigen Äußerung, der Klage werde stattgegeben, die Klage ohne weiteren Hinweis abweist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2008 IX R 14/07, BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte braucht das Gericht zumindest dann nicht hinzuweisen, wenn ein Beteiligter --wie hier-- fachkundig vertreten ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947;… vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 11 Das FG war insoweit auch nicht verpflichtet, mit den Beteiligten die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523;… vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1989 - VII R 110/86

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreites Fahrzeug - Zweckfremde Benutzung - …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 14 a) Das in § 3 Nr. 4 KraftStG aufgestellte Erfordernis einer ausschließlichen Verwendung des Fahrzeugs zur Reinigung von Straßen verlangt, dass das Fahrzeug tatsächlich nur zu dem begünstigten Zweck verwendet wird (BFH-Urteile vom 2. August 1972 II R 43/71, BFHE 106, 565, BStBl II 1972, 867; vom 12. Mai 1965 II 59/62 U, BFHE 82, 492, BStBl III 1965, 425) und auch keine anderweitige "Mit"-benutzung vorliegt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BFHE 157, 451, BStBl II 1989, 907).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Auf naheliegende tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte braucht das Gericht zumindest dann nicht hinzuweisen, wenn ein Beteiligter --wie hier-- fachkundig vertreten ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 12.05.1965 - II 59/62 U

    Verwendung eines Lastkraftwagens einer Gebietskörperschaft ausschliesslich zum …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 14 a) Das in § 3 Nr. 4 KraftStG aufgestellte Erfordernis einer ausschließlichen Verwendung des Fahrzeugs zur Reinigung von Straßen verlangt, dass das Fahrzeug tatsächlich nur zu dem begünstigten Zweck verwendet wird (BFH-Urteile vom 2. August 1972 II R 43/71, BFHE 106, 565, BStBl II 1972, 867; vom 12. Mai 1965 II 59/62 U, BFHE 82, 492, BStBl III 1965, 425) und auch keine anderweitige "Mit"-benutzung vorliegt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BFHE 157, 451, BStBl II 1989, 907).
  • BFH, 02.08.1972 - II R 43/71

    Handelsüblicher Personenkraftwagen - Dienste des Wegebaus - Halten zur …

    Auszug aus BFH, 12.06.2012 - II R 39/11
    Rn. 14 a) Das in § 3 Nr. 4 KraftStG aufgestellte Erfordernis einer ausschließlichen Verwendung des Fahrzeugs zur Reinigung von Straßen verlangt, dass das Fahrzeug tatsächlich nur zu dem begünstigten Zweck verwendet wird (BFH-Urteile vom 2. August 1972 II R 43/71, BFHE 106, 565, BStBl II 1972, 867; vom 12. Mai 1965 II 59/62 U, BFHE 82, 492, BStBl III 1965, 425) und auch keine anderweitige "Mit"-benutzung vorliegt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BFHE 157, 451, BStBl II 1989, 907).
  • BFH, 22.04.2026 - II R 27/24

    Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg

    Rn. 89 aa) Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.06.2012 - II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664;… BFH-Beschlüsse vom 09.11.2011 - II B 105/10, BFH/NV 2012, 254, …und vom 16.11.2009 - V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • BFH, 22.04.2026 - II R 26/24

    Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg

    Rn. 93 aa) Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.06.2012 - II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664;… BFH-Beschlüsse vom 09.11.2011 - II B 105/10, BFH/NV 2012, 254, …und vom 16.11.2009 - V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • FG Nürnberg, 21.03.2019 - 6 K 130/18

    Voraussetzungen einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Grundsätzlich schadet jede Benutzung für anderweitige, nicht begünstigte Verwendungen (…vgl. Strodthoff, KraftStG, § 3 Rz. 24; BFH-Urteile vom 12.06.2012 II R 40/11, BStBl II 2012, 797; und II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664); eine Bagatellgrenze existiert nicht.
  • FG Nürnberg, 21.02.2019 - 6 K 130/18

    Kraftfahrzeugsteuer

    Grundsätzlich schadet jede Benutzung für anderweitige, nicht begünstigte Verwendungen (…vgl. Strodthoff, KraftStG , § 3 Rz. 24; BFH-Urteile vom 12.06.2012 II R 40/11, BStBl II 2012, 797 ; und II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664 ); eine Bagatellgrenze existiert nicht.
  • FG Münster, 13.05.2020 - 6 K 574/19

    Kfz-Steuer - Dient ein Fahrzeug auch dann noch ausschließlich der …

    Rn. 40 Dem Steuerpflichtigen obliegt es insoweit, eine "ausschließliche Verwendung" seines Fahrzeugs zu den in § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG genannten Zwecken darzulegen und nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2012 II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664, und Urteil des FG Münster vom 25.01.2018 6 K 159/17 Kfz, DStRK 2018, 147, juris).

    Rn. 41 Aus dem Umstand, dass ein Fahrzeug auch im Rahmen einer anderweitigen Mitbenutzung für bestimmte Einsätze bereitgehalten wird, ergibt sich keine ausschließliche Verwendung für diese bestimmten Zwecke (vgl. BFH in BFH/NV 2012, 1664: zur Mitbenutzung für Fahrten zwischen Wohnung und weiteren Arbeitsorten der Fahrzeugführer, und BFH-Urteil vom 17.12.1991 VII R 55/90, BFH/NV 1992, 632: Beförderung von leeren Toilettenkabinen im Rahmen einer Abfallbeseitigung).

  • FG Nürnberg, 30.11.2017 - 6 K 821/17

    Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Rn. 100 So hat der BFH zur Frage, ob das Halten eines Fahrzeugs zur Straßenreinigung (§ 3 Nr. 4 KraftStG) begünstigt ist, ausgeführt (BFH-Urteile vom 12.06.2012 II R 40/11, BStBl II 2012, 797, II R 41/11 (juris) und II R 39/11, BFH/NV 2012, 1664), das in § 3 Nr. 4 KraftStG aufgestellte Erfordernis einer "ausschließlichen" Verwendung des Fahrzeugs zur Reinigung von Straßen verlange, dass das Fahrzeug tatsächlich nur zu dem begünstigten Zweck verwendet wird (unter Verweis auf BFH-Urteile vom 02.08.1972 II R 43/71, BStBl II 1972, 867, und vom 12.05.1965 II 59/62 U, BStBl III 1965, 425) und auch keine anderweitige "Mitbenutzung" vorliegt (BFH-Urteil vom 23.05.1989 VII R 110/86, BStBl II 1989, 907).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht