Rechtsprechung
| BFH, 30.01.2002 - II R 52/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ErbStG § 30 Abs. 1; ; ErbStG § ... 30 Abs. 2; ; ErbStG § 30 Abs. 4; ; ErbStG § 1; ; ErbStG § 30 Abs. 3; ; ErbStG 1974 § 30 Abs. 1; ; AO 1977 § 153; ; AO 1977 § 235 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ErbStDV § 7
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachlassgericht - Testament - Alleinerbe - Erwerb von Todes wegen - Erbschaftsteuererklärung - Selbstanzeige - Finanzamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht des Erwerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
ErbSt-Hinterziehung - Anzeige- und Erklärungspflichten des Erben
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 30, 31 ErbStG
Erbschaftsteuer; Anzeige- und Erklärungspflichten des Erwerbers bei amtlicher Eröffnung einer letztwilligen Verfügung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
ErbSt-Hinterziehung - Anzeige- und Erklärungspflichten des Erben
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 2662/95
- BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.10.1996 - II R 43/96
Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer …
Auszug aus BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96 (BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73) hierzu ausgeführt, dass der Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG 1974 auch dann Genüge getan sei, wenn die Anzeige nicht alle in Abs. 4 aufgeführten Angaben enthalte.Vielmehr ist es nach der derzeitigen Rechtslage Aufgabe der Finanzverwaltung, durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung den Steueranspruch zu sichern (Urteil in BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73).
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
Auszug aus BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Voraussetzung für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen ist, dass eine vollendete Steuerhinterziehung vorliegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2000 II R 25/99, BFHE 191, 240, BStBl II 2000, 378, unter II. 3. a). - BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00
Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften
Auszug aus BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Dies setzt --wie schon das FG zutreffend erkannt hat-- die Erfüllung des objektiven und des subjektiven Straftatbestandes des § 370 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. den blankettausfüllenden materiell-rechtlichen Steuernormen (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) sowie das Fehlen von Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen voraus (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 VIII B 77/00, BFHE 193, 63, BStBl II 2001, 16). - BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung
Auszug aus BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Gemäß § 31 Abs. 1 ErbStG hat der Erbe nur auf Verlangen der Behörde eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341). - FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 2662/95
Hinterziehungszinsen; Steuerhinterziehung; Erbschaftsteuer; Anzeigepflicht; …
Auszug aus BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Das FA beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. März 1999 18 K 2662/95 AO aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
Rn. 72 Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).
Das Finanzamt hat die weiteren Angaben im Wege einer Steuererklärung zu erfragen (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).
Rn. 83 Besteht weder eine Anzeigepflicht noch eine Erklärungspflicht und sind auch gegenüber der Finanzbehörde (oder einer anderen Behörde, die steuerlich erhebliche Entscheidungen trifft) über steuerlich erhebliche Tatsachen keine Angaben gemacht worden, kommt auch eine Anzeigepflicht oder Richtigstellungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).
- FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917 ).Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917 ).
Das Finanzamt hat die weiteren Angaben im Wege einer Steuererklärung zu erfragen (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917 ).
Besteht weder eine Anzeigepflicht noch eine Erklärungspflicht und sind auch gegenüber der Finanzbehörde (oder einer anderen Behörde, die steuerlich erhebliche Entscheidungen trifft) über steuerlich erhebliche Tatsachen keine Angaben gemacht worden, kommt auch eine Anzeigepflicht oder Richtigstellungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917 ).
- BFH, 09.04.2025 - II R 39/21
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung
Aus dem Senatsurteil vom 30.01.2002 - II R 52/99 (BFH/NV 2002, 917) ergibt sich insoweit nichts anderes.
- BFH, 27.04.2022 - II R 17/20
Lauf der Festsetzungsfrist bei Erbeinsetzung
Es reicht aus, wenn der Erbe in der Lage ist, den Erblasser und den Erwerber namentlich zu bezeichnen und den Rechtsgrund für den Erwerb mitzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 16.10.1996 - II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73, und vom 30.01.2002 - II R 52/99, BFH/NV 2002, 917, unter II.3.a). - BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des …
Für den Steuerpflichtigen abgegeben im Sinne von § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind auch die Angaben über den Steuerpflichtigen betreffende steuerlich erhebliche Tatsachen im Rahmen der Anzeige eines Notars, die der Notar aufgrund ihn selbst treffender gesetzlicher Pflichten, z. B. aus § 18 GrEStG, dem Finanzamt mitteilt (vgl. auch BGH wistra 2008, 22, 25 sowie BFH/NV 2002, 917, 918). - FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02
Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts
Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienender Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH, Urteile vom 20.03.2002 III R 53/99, BStBl. II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl. II 2001, 414). - FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04
Festsetzung der Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags …
Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienenden Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (…vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2006 II R 74/04, BFH/NV 2006, 1663, vom 20.03.2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl II 2001, 414;… BFH-Beschluss vom 14.11.2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305). - FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Wasserbett als außergewöhnliche Belastung; …
Überdies ergibt sich aus dem vorliegenden Attest nicht, dass die Aufwendungen den Umständen nach notwendig i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG waren und von dem bisherigen Bett des Klägers eine gesundheitsschädliche Wirkung - durch allergenisierende Stoffe- ausgegangen ist, die die Anschaffung eines neuen Bettes medizinisch indizierte (vgl. zum Austausch belasteter Möbel BFH-Urteil vom 23.5.2002 II R 52/99, BStBl II 2002, 592).
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