Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen durch satzungsändernden Mehrheitsbeschluss; Pflicht eines Genossen, nach der Auflösung der Gesellschaft weitere Geschäftsanteile zu übernehmen; Grenzen der Befugnis der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2595
- MDR 1978, 1001
- DB 1978, 1777
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- RG, 05.07.1929 - II 627/28
Besteht ein Schadensersatzanspruch von Genossenschaften mit beschränkter …
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
2. Wie sich aus § 7 a Abs. 2 Satz 1 und § 15 b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 GenG n. F. ergibt und auch in der hier umstrittenen Satzungsbestimmung zum Ausdruck gekommen ist ("hat ... zu erwerben"), tritt auch bei satzungsmäßiger Beteiligungspflicht der Erwerb weiterer Geschäftsanteile nicht von selbst, sondern erst aufgrund einer - notfalls durch Urteil erzwingbaren (RGZ 125, 196, 202) - Beitrittserklärung, der Zulassung und der Anmeldung des Beitritts durch den Vorstand und der Eintragung in die Liste der Genossen ein (…Müller aaO § 7 a Anm. 37).Sie begründet zwar keine mehrfache Mitgliedschaft, erweitert aber die vermögensmäßige Beteiligung mit den dazu gehörigen Rechten und Pflichten (RGZ 125, 196, 201).
Mit Recht hat des halb das Reichsgericht die Auffassung vertreten, im Liquidationsstadium sei eine Erweiterung der genossenschaftlichen Beteiligung nicht mehr zu fordern (RGZ 125, 196, 200 ff; 117, 116, 119 ff;… ebenso Müller aaO § 7 a Anm. 37;… Lang/Weidmüller aaO § 87 Anm. 1; unklar ders. § 105 Anm. 3).
- RG, 07.05.1910 - I 232/09
Genossenschaft.; Konkurs.; Geschäftsanteil.
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Der Geschäftsanteil eines Genossen als der Höchstbetrag, bis zu dem er sich mit Einlagen beteiligen kann ( § 7 GenG), und die Einzahlungen auf ihn sind ihrer Rechtsnatur und Zweckbestimmung nach auf einen lebenden Geschäftsbetrieb bezogen (RGZ 73, 410 ff).Statt dessen kann nach § 87 a n. F. die Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit zur Deckung eines Fehlbetrages die Einforderung auch solcher Einzahlungen auf den Geschäftsanteil beschließen, die im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht fällig und deshalb zunächst nicht mehr geschuldet waren (vgl. RGZ 73, 410, 412;… Meyer/ Meulenbergh aaO § 87 Anm. 3).
- BGH, 19.04.1971 - II ZB 3/70
Pflichtbeteiligung auf mehrere Genossenschaftsanteile
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
mehrere Anteile einen Beschluß nach § 16 Abs. 2 GenG a. F. als ausreichend angesehen (BGHZ 56, 106).Allerdings findet die Befugnis der Generalversammlung, den Genossen durch Mehrheitsbeschluß erhöhte Pflichten aufzuerlegen, grundsätzlich dort ihre Grenze, wo ein Mitglied über das bei seinem Eintritt voraussehbare Maß hinaus belastet werden soll (BGHZ 56, 106, 108).
- BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74
Rückwirkende Beseitigung einer Beitrittserklärung nach Eintragung in die Liste …
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Wie die Revision aber zutreffend ausführt, wird ein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand nicht schon dadurch geschaffen, daß die im Genossenschaftsregister ein getragene Satzung eine Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen vorschreibt, sondern erst mit der Eintragung der zusätzlichen Beteiligungen in die Liste der Genossen (§ 15 b Abs. 3 GenG n. F.); erst diese bildet zusammen mit dem Statut die entscheidende Vertrauensgrundlage für die Gläubiger (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 11.3. 76 - II ZR 127/74, MDR 1976, 737 = WM 1976, 475). - BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Sie dienen in erster Linie dazu, die Genossenschaft mit flüssigen Mitteln auszustatten (BGHZ 15, 66, 70) und können für die Bildung von Geschäftsguthaben und die Verteilung von Gewinn und Verlust (§ 19 GenG) oder eines Liquidationserlöses (§ 91 GenG) von Bedeutung sein. - BFH, 08.03.1963 - III 58/60 U
Bestehen einer wirtschaftlichen Last vor Eintragung des Satzungsbeschlusses in …
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Denn das schließt eine interne Bindung schon vor der Eintragung nicht aus (vgl. BFH, Urt. v. 8.3. 63 - III 58/60 U, NJW 1963, 1520). - RG, 20.05.1927 - II 445/26
Genossenschaft
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Mit Recht hat des halb das Reichsgericht die Auffassung vertreten, im Liquidationsstadium sei eine Erweiterung der genossenschaftlichen Beteiligung nicht mehr zu fordern (RGZ 125, 196, 200 ff; 117, 116, 119 ff;… ebenso Müller aaO § 7 a Anm. 37;… Lang/Weidmüller aaO § 87 Anm. 1; unklar ders. § 105 Anm. 3). - RG, 21.01.1916 - II 385/15
Genossenschaft m. b. H. Aufrechnung gegen Nachschüsse
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Nach überwiegender Meinung gilt § 105 Abs. 5 GenG, der eine Aufrechnung gegen Nachschüsse, die nach der Schlußverteilung zu leisten sind, begrenzt zuläßt, nicht für die nach § 106 GenG eingeforderten Vorschüsse, weil diese nach dem Zweck des Gesetzes der Konkursmasse unverkürzt zufließen sollen (RGZ 88, 47 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung;… Parisius/Crüger/Crecelius/Citron, GenG, 12. Aufl. § 105 Anm. 25;… Lang/Weidmüller aaO § 105 Anm. 8;… Mentzel/Kuhn, KO 8. Aufl. § 55 Anm. 14). - RG, 31.03.1933 - II 346/32
1. An welche Voraussetzungen ist die Wirksamkeit der von einer Genossenschaft mit …
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Es kann daher dahingestellt bleiben, inwieweit die Kläger, vor allem diejenigen, die der Satzungsänderung entsprechende Erklärungen abgegeben haben, eine Fehlerhaftigkeit des im Genossenschaftsregister eingetragenen und mit einer förmlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bislang von niemand bekämpften Beschlusses überhaupt noch geltend machen könnten (…vgl, Müller aaO § 7 a Anm. 35;… Lang/Weidmüller, GenG 30. Aufl. § 16 Anm. 10, § 97 Anm. 3; RGZ 140, 197, 205; 124, 182, 192). - RG, 23.04.1929 - II 377/28
1. Kann in der Stellung eines Antrags gemäß § 717 Abs. 2 ZPO. die Erhebung einer …
Auszug aus BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77
Es kann daher dahingestellt bleiben, inwieweit die Kläger, vor allem diejenigen, die der Satzungsänderung entsprechende Erklärungen abgegeben haben, eine Fehlerhaftigkeit des im Genossenschaftsregister eingetragenen und mit einer förmlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bislang von niemand bekämpften Beschlusses überhaupt noch geltend machen könnten (…vgl, Müller aaO § 7 a Anm. 35;… Lang/Weidmüller, GenG 30. Aufl. § 16 Anm. 10, § 97 Anm. 3; RGZ 140, 197, 205; 124, 182, 192).
- BGH, 01.12.2003 - II ZR 216/01
Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft für …
Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft - insofern ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zutreffend - können weitere Geschäftsanteile von den Mitgliedern nicht übernommen werden (Sen.Urt. v. 15. Juni 1978 - II ZR 87/77, BB 1978, 1134; RGZ 50, 127, 130; RGZ 117, 116, 119; RGZ 125, 196, 200; OLG Oldenburg WM 1992, 1105, 1107 f.;… zustimmend Beuthien aaO, § 7 a Rdn. 6;… Schaffland in Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland aaO, § 7 a Rdn. 31;… Müller, GenG 2. Aufl. § 7 a Rdn. 37); entsprechend kann auch eine bis dahin nicht bestehende Einzahlungspflicht nicht mehr begründet werden. - OLG Oldenburg, 31.03.1992 - 5 U 132/91
Ausscheiden, Pflichtbeteiligung, Geschäftsguthaben, Mitgliedschaft, Ende, …
Der Anspruch auf Pflichteinzahlung des noch offenen Teils der gezeichneten Pflichtbeteiligung kann sich aber nur an ein betreibendes Mitglied der Genossenschaft richten und endet in jedem Fall mit der Mitgliedschaft (vgl. BGH BB 1978, 1134, 1136;… Müller, Genossenschaftsgesetz, 2. Aufl., 1991, § 7 Rn. 16;… Meyer/Meulenbergh/Beuthien, Genossenschaftsgesetz, 12. Aufl., Nachtrag 1986, § 7 Rn. 8;… Lang/Weidmüller, Genossenschaftsgesetz, 32. Aufl., § 7 Rn. 41).Die Pflichterhöhung darf insbesondere nicht völlig außerhalb der nach Art und Zuschnitt zu erwartenden und einem Genossen zumutbaren Größenordnung liegen (BGH BB 78, 1134, 1135 m.w.N.).
Sie hält sich in höchstrichterlich anerkanntem Rahmen (BGHZ 27, 305; BGH LM § 16 GenG, Nr. 2; BGH BB 78, 1134 - Erhöhung um das 5-fache der Anteile).
- OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 7 U 193/21
Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung einer Genossenschaft
Gleiches gilt für die Erweiterung der Beteiligung durch Erwerb weiterer Geschäftsanteile (BGH, Urteil vom 15.06.1978 - II ZR 13/77, NJW 1978, 2595, juris Rn. 28 f.; RGZ 117, 116 (120)).Die Übernahme neuer Anteile begründet Bindungen für den Übernehmer, ohne dass die Gesellschaft in der Lage ist, dem Erwerber eine seiner Beteiligung entsprechende wirtschaftliche und rechtliche Stellung zu verschaffen (BGH…, Urteil vom 01.12.2003 - II ZR 216/01, WM 2004, 488, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 15.06.1978, aaO, juris Rn. 29).
- LG Hamburg, 16.10.2020 - 322 O 162/20
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf offene Beträge aus übernommenen …
Rn. 20 Insoweit der Kläger geltend macht, die Insolvenzeröffnung (und die damit durch § 48 der Satzung bewirkte Auflösung und die damit gemäß § 4 der Satzung bewirkte Beendigung der Mitgliedschaft) lasse den Anspruch gemäß der Rechtsprechung (RGZ 73, 410; BGH NJW 1978, 2595) auf die offenen Beiträge entfallen, steht dem für die vorliegende Fallgestaltung die neuere Rechtsprechung des BGH entgegen (BGH NJW-RR 2009, 1262). - AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur …
Rn. 93 gegen die eingeforderten Vorschüsse ist unzulässig, BGH Entscheidung vom 15.06.1978 - II ZR 13/77, NJW 1978, 2595 sowie Beuthien, a.a.O. § 106 GenG Rn 2. Diese sollen zunächst ungekürzt der Insolvenzmasse zufließen. - LG Karlsruhe, 28.04.2022 - 1 O 249/21
Auslegung einer vorformulierten Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft …
Rn. 61 Demgegenüber ist die Begründung einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Zeichnung und Zulassung weiterer Geschäftsanteile in der Zukunft unter im Voraus bestimmten Bedingungen rechtlich unbedenklich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1978 - II ZR 13/77 -, Rn. 19, 21 juris;… BGH, Versäumnisurteil vom 01. Dezember 2003 - II ZR 216/01 -, Rn. 7 ff., juris - jeweils zu Zeichnungspflichten aufgrund der Satzung).Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren war es der Genossenschaft nicht mehr möglich, den Kläger mit weiteren Geschäftsanteilen zuzulassen, sodass auch eine im Vorgriff darauf schuldrechtlich vereinbarte Einzahlungspflicht entfiel (vgl. ausführlich BGH, Urteil vom 15. Juni 1978 - II ZR 13/77 -, Rn. 28, juris;… BGH, Versäumnisurteil vom 01. Dezember 2003 - II ZR 216/01 -, Rn. 21, juris; heute wohl über § 326 Abs. 1 BGB zu begründen).
- BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Die sog. Pflichteinzahlungen sollen die Genossenschaft mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausstatten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb --DB-- 1978, 1777, unter 3. b). - BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
Eigenheimzulage: Verlustabschreibung auf Geschäftsanteile eines Genossen
Denn nach dem BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04 (…BFH/NV 2006, 1065) knüpft der Begriff der "geleisteten Einlage" in § 17 Satz 3 EigZulG an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an, der sicherstellt, dass die Genossenschaft durch die satzungsgemäß bestimmten sog. Pflichteinzahlungen der Genossen mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausgestattet wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb 1978, 1777, unter 3. b). - OLG Dresden, 10.03.2022 - 13 U 2405/21 Anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.06.1978 (II ZR 13/77).
- FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der …
Die sog. Pflichteinzahlungen sollen die Genossenschaft mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausstatten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb -DB-- 1978, 1777, unter 3. b). - OLG Hamburg, 15.10.1982 - 14 U 156/82
- OLG Celle, 08.11.1982 - 1 W 19/82
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