Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 30, 31, 32 a
In die Gesellschaft eintretender Zedent einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten Darlehensforderung kann gegen Kaufpreisforderung für Darlehen nicht mit eigener Forderung aufrechnen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umqualifizierung einer Darlehensforderung zu funktionalem Eigenkapital; Abtretung an einen Dritten; Abhängigkeit der Darlehensforderung von einer Kaufpreisforderung; Möglichkeit der Aufrechnung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 32a
Abtretung einer kapitalersetzenden Darlehensforderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 30 § 31 § 32a
Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten Darlehensforderung eines Gesellschafters an einen Dritten; Verwendung der Kaufpreisforderung gegen diesen zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenkapitalersetzender Kaufpreis
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG §§ 30, 31, 32a
Keine Aufrechnung des Gesellschafters mit einer Kaufpreisforderung aus der Abtretung einer kapitalersetzenden Darlehensforderung mit Übertragung der Geschäftsanteile - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Umgehung der Eigenkapitalersatzregeln durch Verkauf der Geschäftsanteile und Abtretung der Darlehensforderung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.02.2003 - 42 O 161/96
- OLG Köln, 17.03.2005 - 18 U 169/03
- BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 391
- ZIP 2006, 2272
- MDR 2007, 346
- NZI 2007, 41
- NZI 2007, 64
- WM 2007, 20
- BB 2006, 2710
- DB 2006, 2680
- NZG 2007, 29
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Verrechnungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Wegen der Unstatthaftigkeit der Aufrechnung hätte auch nicht die Möglichkeit bestanden, durch einen dreiseitigen Vertrag (BGHZ 94, 132, 134 ff.) die eigenkapitalersetzende Darlehensforderung des Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin mit der Forderung der Gemeinschuldnerin gegen die W. GmbH als mit dem Beklagten verbundenen Unternehmen zu verrechnen (BGHZ 15, 52, 60). - BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02
Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten …
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Noch zutreffend hat das Berufungsgericht auf der Grundlage dieses Sachverhalts angenommen, dass der Beklagte für eine etwaige Rückzahlung dieses eigenkapitalersetzenden Darlehens an die W. GmbH einzustehen hätte (Sen.Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, ZIP 2005, 660 f.), weil diese ein mit ihm verbundenes Unternehmen, die Sachlage also so zu betrachten ist, als sei an ihn selbst geleistet worden. - BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87
Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Da die Gesellschaft den eigenkapitalersetzenden Charakter eines Darlehens gemäß § 404 BGB auch einem Zessionar entgegenhalten kann (BGHZ 104, 33, 43), wäre in diesem Fall eine Aufrechnung durch die W. GmbH gegen die Forderung der Gemeinschuldnerin an § 390 Satz 1 BGB gescheitert (…Sen.Urt. v. 21. September 1982 - II ZR 104/80, NJW 1982, 383, 385).
- BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen; …
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Da die Gesellschaft den eigenkapitalersetzenden Charakter eines Darlehens gemäß § 404 BGB auch einem Zessionar entgegenhalten kann (BGHZ 104, 33, 43), wäre in diesem Fall eine Aufrechnung durch die W. GmbH gegen die Forderung der Gemeinschuldnerin an § 390 Satz 1 BGB gescheitert (Sen.Urt. v. 21. September 1982 - II ZR 104/80, NJW 1982, 383, 385). - BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80
Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden …
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Ferner hätte der Beklagte nicht als Drittzahler (§ 267 BGB) durch Aufrechnung mit seinem einredebehafteten Darlehen die Verbindlichkeiten der W. GmbH gegenüber der Gemeinschuldnerin zum Erlöschen bringen können (BGHZ 81, 365, 368). - BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53
Aufrechnung gegen und mit Einlageforderung
Auszug aus BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Wegen der Unstatthaftigkeit der Aufrechnung hätte auch nicht die Möglichkeit bestanden, durch einen dreiseitigen Vertrag (BGHZ 94, 132, 134 ff.) die eigenkapitalersetzende Darlehensforderung des Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin mit der Forderung der Gemeinschuldnerin gegen die W. GmbH als mit dem Beklagten verbundenen Unternehmen zu verrechnen (BGHZ 15, 52, 60).
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten …
Rn. 31 aa) Infolge der den Gesellschafter treffenden Finanzierungsfolgenverantwortung dürfen die Rechtsfolgen des zwingenden § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht durch die Wahl einer bestimmten rechtlichen Konstruktion aufgeweicht oder unterlaufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, WM 2005, 747, 748; Urteil vom 26. Juni 2006 - II ZR 133/05, WM 2007, 20 Rn. 10;… vom 11. Januar 2011 - II ZR 157/09, WM 2011, 314 Rn. 24; Thole, ZinsO 2012, 661, 665). - BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
Insolvenzanfechtung in der Insolvenz einer GmbH: Anfechtbarkeit der von der …
Rn. 34 Mit weiterem Urteil vom 26. Juni 2006 (II ZR 133/05, ZIP 2006, 2272) ging der Bundesgerichtshof von einer unzulässigen Einlagenrückgewähr an den beklagten früheren Alleingesellschafter einer Gesellschaft (der späteren Gemeinschuldnerin) aus, der seinen Gesellschaftsanteil und seine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung unter gleichzeitiger Abtretung der Forderung an einen Dritten verkauft hatte. - BGH, 11.01.2011 - II ZR 157/09
GmbH: Versuchte Umgehung der Folgen der Eigenkapitalersatzregeln durch Abtretung …
Diese Folgen der Eigenkapitalersatzregeln können nicht zu Lasten der Gesellschaft durch eine der Abtretung im wirtschaftlichen Ergebnis gleich kommende, abweichende vertragliche Gestaltung mittels Schuldübernahme und Begründung einer neuen Forderung gegen die Gesellschaft umgangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2006 - II ZR 133/05, ZIP 2006, 2272 Rn. 8 f.).
- OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
Insolvenzanfechtung: Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung von …
Nach dem bis zu dem Inkrafttreten des MoMiG geltenden Recht war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalersetzend nicht durch eine Abtretung verloren geht, vielmehr der eigenkapitalersetzende Charakter eines Darlehens auch nach Abtretung der Rückzahlungsforderung des Gesellschafters dem Zessionar nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (…vgl. BGH, ZIP 2011, 328, juris Rz. 24; BGH ZIP 2006, 2272, juris Rz. 9; BGH, ZIP 2006, 578, juris Rz.12;… BGH NJW 1988, 1841, juris Rz. 11). - OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 53/06
Sozietätsvertrag: Wirksamkeit einer festen Laufzeit von 30 Jahren; Angemessenheit …
Allerdings entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, dass eine Vertragsdauer von drei Jahren zuzüglich einer Kündigungsfrist von einem Jahr, insgesamt also von vier Jahren ohne weiteres und ohne dass es einer weiteren Prüfung im Einzelfall bedarf, angemessen ist und auch eine längere Dauer noch zulässig sein kann (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLGReport 1999, 39), was von der Würdigung der Umstände im Einzelfall abhängt (…OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. auch Goette DStR 2007, 36). - FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken
ee) Bei seinem gegen die "Drei-Objekt-Grenze" außerdem erhobenen Einwand, es sei fraglich, ob der Beweis des ersten Anscheins im Steuerrecht überhaupt zulässig sei, übersieht der Kläger, dass die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung und Verkauf nach der Rechtsprechung des BFH nur indizielle Bedeutung für die Feststellung der inneren Tatsache der Veräußerungsabsicht haben (vgl. z.B. BFH, Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 38; Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 34 m.w.N.; Vogelgesang, BB 2004, 183, 186 f.; zum Unterschied zwischen Indiz- und Anscheinsbeweis siehe z.B. Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38 ff.; kritisch differenzierend Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 142, 148, nach dessen Auffassung die "Drei-Objekt-Grenze" zwar nicht den Schluss auf eine Veräußerungsabsicht, wohl aber den Schluss auf eine "Umschichtungstätigkeit" und damit einen "Qualitätssprung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit" zulässt).Diese Form der mittelbaren Beweisführung ist Teil der dem Finanzgericht obliegenden Sachverhaltsfeststellung i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, [...] Rz 25 ff.; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142 , BStBl II 1997, 650 ; Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38; Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 151).
- BGH, 09.10.2008 - IX ZR 134/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung einer …
b) Abgesehen hiervon liegt dem Streitfall kein Sachverhalt zugrunde, der im Kern mit demjenigen zu vergleichen ist, der Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2006 (II ZR 133/05, ZIP 2006, 2272 m. Anm. Gehrlein BB 2006, 2711) war. - OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 30/08
Fristlose Kündigung eines Sozietätsvertrages zwischen einem Steuerberater und …
Allerdings gilt diese Einschränkung einer an sich als zulässig angesehenen Eingehung einer 30-jährigen Bindung nicht schlechthin, vielmehr ist nach den Verhältnissen der jeweiligen Gesellschaft und aufgrund einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden, ob die genannte Frist überlang ist (Goette, DStR 2007, 36). - OLG Köln, 28.08.2023 - 2 U 15/23 Dem entsprechend betraf eine weitere gegen einen Gesellschafter als Anfechtungsgegner getroffene Entscheidung des II. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 26.06.2006, II ZR 133/05, NZI 2007, 64) einen Fall, in welchem die ausgereichten Darlehensmittel aus dem Vermögen des Anfechtungsgegners stammten.
- LG Weiden/Oberpfalz, 26.09.2006 - 1 O 227/06
Zur Tilgung von Darlehen durch Kapitallebensversicherungen
B G H, Urteil vom 26. Juni 2006 (II ZR 133/05, Kölns.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".