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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,244
BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75 (https://dejure.org/1977,244)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1977 - II ZR 217/75 (https://dejure.org/1977,244)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - II ZR 217/75 (https://dejure.org/1977,244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesellschafterausschluss ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds durch Gesellschafterbeschluss auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags - Abänderung des gesetzlich vorgesehenen Ausschließungsverfahrens - Rechtliche Bedenklichkeit eines an wichtige Gründe nicht gebundenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 140, § 119, § 105

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 212
  • NJW 1977, 1292
  • MDR 1977, 732
  • DNotZ 1977, 680
  • WM 1977, 685
  • BB 1977, 768
  • DB 1977, 1132
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1973 - II ZR 140/71

    Voraussetzungen des rechtmäßigen Ausschlusses eines Gesellschafters aus der …

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75
    Die gesellschaftsvertragliche Bestimmung, durch Gesellschafterbeschluß könne ein Gesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ist nur dann zulässig, wenn für eine solche Regelung wegen außergewöhnlicher Umstände sachlich gerechtfertigte Gründe bestehen (Ergänzung zum SenUrt. v. 7.5.73 - II ZR 140/71, LM HGB § 161 Nr. 30).

    Soweit das Berufungsgericht meint, der erkennende Senat habe (vgl. Urt. v. 7.5.73 - II ZR 140/71, WM 1973, 842) den Entzug der Gesellschafterstellung ohne wichtigen Grund allgemein als zulässig erachtet, übersieht es, daß in den bisher entschiedenen Fällen außergewöhnliche personelle und sonstige Verhältnisse und damit besondere Gründe vorlagen, aus denen eine sachliche Rechtfertigung in dem dargelegten Sinne hergeleitet werden konnte.

  • BGH, 30.06.1966 - II ZR 149/64

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses gegen eine …

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist allerdings - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts - davon auszugehen, daß die Gesellschafter rechtswirksam festlegen können, die Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses dürfe nur innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. SenUrt. v. 30.6.66 - II ZR 149/64; Fischer in Großkomm. HGB § 119 Anm. 18).
  • BGH, 19.10.2009 - II ZR 240/08

    "Sanieren oder Ausscheiden"

    a) Zwar ist im Gesellschaftsvertrag der Klägerin, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Publikumsgesellschaften wie der Klägerin grundsätzlich zulässig ist (siehe nur BGHZ 68, 212, 216;… Sen. Urt. v. 13. Februar 1995 - II ZR 15/94, ZIP 1995, 460; v. 17. Juli 2006 - II ZR 242/04, WM 2006, 1627 Tz. 14), das kapitalgesellschaftsrechtliche Beschlussmängelrecht teilweise adaptiert worden.
  • BGH, 10.02.2026 - II ZR 71/24

    Nichtigkeit freier Hinauskündigungsklauseln in Personengesellschaften und der …

    Rn. 29 (2) Eine freie Hinauskündigungsklausel enthält für sich genommen einen schwerwiegenden, von der gesetzlichen Regelung abweichenden und die wirtschaftliche und persönliche Freiheit einschränkenden Eingriff in die Gesellschafterstellung des betroffenen Gesellschafters, der der Gefahr einer Willkürherrschaft der Ausschlussberechtigten Vorschub leistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1977 - II ZR 217/75, BGHZ 68, 212, 215; Urteil vom 13. Juli 1981 - II ZR 56/80, BGHZ 81, 263, 266 f.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von …

    Allerdings steht es den Gesellschaftern auch in einer Personengesellschaft frei, die Berufung auf Beschlußmängel durch materielle Ausschlußfristen für die Klageerhebung im Gesellschaftsvertrag zu beschränken (…Sen.Urt. v. 13. Februar 1995 - II ZR 15/94, ZIP 1995, 460; BGHZ 68, 212, 216).
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