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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2915
BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00 (https://dejure.org/2002,2915)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2002 - II ZR 253/00 (https://dejure.org/2002,2915)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - II ZR 253/00 (https://dejure.org/2002,2915)
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Anlagenverpachtung durch Zwangsverwalter

§ 985 BGB, Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer (§ 858 BGB): eingeschränkte Möglichkeit einer Verurteilung des mittelbaren Besitzers im Hinblick auf § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01> (wenn dieser nicht herausgeben kann, dann kann er nur verurteilt werden, wenn er sein Unvermögen nach § 989 BGB zu vertreten hat) (im Anschluß an «Kegelbahn»)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 985

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1574
  • NZI 2002, 11
  • NZM 2002, 386
  • WM 2002, 754
  • DB 2002, 2100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67

    Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit

    Auszug aus BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00
    Herausgabe kann der Eigentümer von dem mittelbaren Besitzer einer Sache mit Rücksicht auf § 283 BGB nur verlangen, wenn der mittelbare Besitzer sein Unvermögen zur Herausgabe zu vertreten hat (Bestätigung von BGHZ 53, 29, 33).

    Ein Herausgabeanspruch steht dem Eigentümer gegen den mittelbaren Besitzer, der außerstande ist, die Sache von dem unmittelbaren Besitzer zurückzuerlangen, mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 283 BGB nach der Rechtsprechung nur zu, wenn der mittelbare Besitzer sein Unvermögen zur Rückgabe gegenüber dem Eigentümer nach §§ 989 ff. BGB zu vertreten hat (BGHZ 53, 29, 33).

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …

    Auszug aus BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00
    Der in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Kontokorrentvorbehalt entspreche den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschl. vom 27. November 1997 - GSZ 1 u. 2/97, NJW 1998, 671 ff.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen …

    Für den hier nach Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Rechtszustand vor dem 1. Januar 2002 galt das aber nicht, wenn der mittelbare Besitzer zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes nicht imstande und nicht nach den Vorschriften der §§ 989, 990 BGB schadensersatzpflichtig war (BGHZ 53, 29, 33; BGH, Urt. v. 28. Januar 2002, II ZR 253/00, NJW 2002, 1574;… Erman/Hefermehl, § 985 Rdn. 5;… RGRK/Pikart, BGB 12. Aufl., § 985 Rdn. 18;… Soergel/Mühl, § 985 Rdn. 13).
  • BFH, 14.07.2010 - XI R 9/09

    Vorsteuerberichtigungszeitraum für eine Fütterungsanlage und eine Lüftungsanlage …

    Rn. 28 (3) Ferner verweist der Kläger ohne Erfolg auf das BGH-Urteil vom 28. Januar 2002 II ZR 253/00 (Neue Juristische Wochenschrift 2002, 1574).
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