Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1974 - II ZR 26/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Eigentumserwerb - Notarielle Beurkundung als notwendige Voraussetzung für ein wirksames Schenkungsversprechen - Vollzug einer schenkweise versprochenen Leistung - Auslegung eines vorhandenen Briefes in Bezug auf ein ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 11.03.1974 - II ZR 26/73
Für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht bedarf es keines ausdrücklichen Eingehens auf jede Einzelheit einer Zeugenaussage und einer ausdrücklichen Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175). - BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67
Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …
Auszug aus BGH, 11.03.1974 - II ZR 26/73
Vollzogen im Sinne jener Vorschriften ist die schenkweise versprochene Leistung dann, wenn der Schenker alles getan hat, was von seiner Seite zum Erwerb des Schenkgegenstandes durch den Beschenkten erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.70 - V ZR 57/67, LM BGB § 518 Nr. 7 = NJW 1970, 941). - BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68
Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der …
Auszug aus BGH, 11.03.1974 - II ZR 26/73
Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß die Beklagte nach § 812 BGB verpflichtet ist, in die Herausgabe der hinterlegten Wertpapiere an die Klägerin einzuwilligen, wenn diese Eigentümerin geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.69 - VIII ZR 10/68, LM BGB § 812 Nr. 90 = NJW 1970, 463). - BGH, 08.06.1967 - II ZR 146/64
Wirksamkeit einer treuhänderischen Abtretung von Rechten - Anforderungen an den …
Auszug aus BGH, 11.03.1974 - II ZR 26/73
Im vorliegenden Fall genügte für die Wirksamkeit einer Schenkung die bedingte Übertragung des Eigentums auf die Klägerin noch vor dem Tode M. Das Eigentum an Wertpapieren im Bankdepot wird - gleichgültig ob die Papiere sich im Streifbanddepot (§ 2 DepotG) oder in Sammelverwahrung (§ 5 DepotG) befinden - durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übertragung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (§§ 929, 931, 870 BGB) übertragen (BGH, Urt. v. 8.6.67 - II ZR 146/64, WM 1967, 902).
- BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82
Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die …
Da Gegenstand der Schenkung ohnehin der Bestand an ihrem Todestag gewesen wäre, kommt der freien Verfügungsgewalt über das Recht möglicherweise nur eine untergeordnete Bedeutung zu, weil die hinter dem Recht stehenden Vermögenswerte weiterhin zur Disposition der Erblasserin standen (vgl. BGHZ 46, 198; 66, 8; BGH, Urteil vom 11.3.1974 - II ZR 26/73 - WM 1974, 450).
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