Depotgesetz
| 1. Abschnitt - Verwahrung (§§ 2 - 17a) |
1Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die nicht zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. 2Etwaige Rechte und Pflichten des Verwahrers, für den Hinterleger Verfügungen oder Verwaltungshandlungen vorzunehmen, werden dadurch nicht berührt.
und Zurückbehaltungs-
rechten § 5Sammelverwahrung § 6Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwahrung § 7Auslieferungs-
ansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung § 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung § 9Beschränkte Geltendmachung von Pfand-
und Zurückbehaltungs-
rechten bei der Sammelverwahrung § 9aSammelurkunde § 9bElektronische Wertpapiere in Sammeleintragung § 9cElektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht § 10Tauschverwahrung § 11Umfang der Ermächtigung zur Tauschverwahrung § 12Ermächtigungen zur Verpfändung § 12aVerpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften § 13Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum § 14Verwahrungsbuch § 15Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehen § 16Befreiung von Formvorschriften § 17Pfandverwahrung § 17aVerfügungen über Wertpapiere
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Rechtsprechung zu § 2 DepotG
45 Entscheidungen zu § 2 DepotG in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 140/19
Anwendbares Recht bei Veräußerung von fremden Wertpapieren aus eigenem Depot
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98
Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten
- FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08
Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in ...
- VG München, 17.03.2016 - M 15 K 13.4194
Keine ausbildungsförderungsrechtliche Anrechnung von Vermögen bei wirksamer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - L 34 AS 1350/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Vermögen bei Sparguthaben aus ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2016 - L 34 AS 1350/11
SGB-II -Leistungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2016 - L 34 AS 1350/11
- VG München, 03.07.2020 - M 15 K 18.2748
Keine Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nachweis eines ...
- FG Köln, 28.08.2013 - 5 K 2072/11
Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre ...
- VG Augsburg, 05.09.2016 - Au 3 K 16.256
Berücksichtigung von Treuhand und Darlehen bei der Anrechnung von Vermögen auf ...
- VG Hamburg, 23.02.2012 - 2 K 3667/09
Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; ...
Querverweise
Auf § 2 DepotG verweisen folgende Vorschriften:
- Depotgesetz (DepotG)
- Strafbestimmungen
- § 37 (Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- VI. Steuererhebung
- 3. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)
- § 43 (Kapitalerträge mit Steuerabzug)