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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4681
BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12 (https://dejure.org/2013,4681)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - II ZR 296/12 (https://dejure.org/2013,4681)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - II ZR 296/12 (https://dejure.org/2013,4681)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Geschäftsführerzahlungen einer insolvenzreifen Gesellschaft: Klage auf Vorbehalt der Rechte gegen den Insolvenzverwalter; Wert des Beschwerdegegenstands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 GmbHG, § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 47 Abs 3 GKG, § 62 S 1 GKG
    Geschäftsführerzahlungen einer insolvenzreifen Gesellschaft: Klage auf Vorbehalt der Rechte gegen den Insolvenzverwalter; Wert des Beschwerdegegenstands

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert bei Streit über unterlassenen Vorbehalt der Geltendmachung von Rechten gegen den Insolvenzverwalter bei der Verurteilung eines Geschäftsführere einer GmbH zur Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife; Gegenstandswert für die Beschwerde eines Beklagten ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert eines Rechtsmittels gegen Verurteilung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG ohne Vorbehalt seiner Gegenansprüche gegen Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64; EGZPO § 26 Nr. 8
    Gegenstandswert bei Streit über unterlassenen Vorbehalt der Geltendmachung von Rechten gegen den Insolvenzverwalter bei der Verurteilung eines Geschäftsführere einer GmbH zur Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife; Gegenstandswert für die Beschwerde eines Beklagten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1251
  • NZI 2013, 395
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12
    Rn. 3 Um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse zu verhindern, ist dem gemäß § 64 GmbHG verurteilten Geschäftsführer von Amts wegen vorzubehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550, 1551 f.).

    Denn der dem Geschäftsführer zustehende Anspruch deckt sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12
    Rn. 3 Um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse zu verhindern, ist dem gemäß § 64 GmbHG verurteilten Geschäftsführer von Amts wegen vorzubehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550, 1551 f.).
  • OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 38/22

    § 64 GmbHG aF - Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters ggü. dem …

    Rn. 61 a) Um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse zu verhindern, ist dem gemäß § 64 GmbHG verurteilten Geschäftsführer grundsätzlich von Amts wegen vorzubehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil v. 08.01.2001, Az. II ZR 88/99 = BGHZ 146, 264, 279; Urteil v. 11.07.2005, Az. II ZR 235/03; Beschluss v. 19.02.2013, Az. II ZR 296/12).

    Rn. 66 9. Der Streitwert bestimmt sich nach dem bezifferten Zahlungsantrag des Klägers zuzüglich des zuletzt geltend gemachten Gegenrechts des Beklagten, welches der Senat mit 3.000,00 EUR bemisst (vgl. insoweit BGH, Beschluss v. 19.02.2013, Az. II ZR 296/12).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 12 U 23/21

    Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der …

    Rn. 49 6. Das Landgericht hat es versäumt, zugunsten des Beklagten einen Vorbehalt in das Urteil aufzunehmen: Damit es nicht zu einer Bereicherung der Masse kommt, ist dem Geschäftsführer von Amts wegen in dem Urteil vorzubehalten, nach Erstattung an die Masse Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen (…st. Rspr., BGH, Urt. v. 26.01.2016 - II ZR 394/13, Rn. 49; Beschl. v. 19.02.2013 - II ZR 296/12, Rn. 3;… Urt. v. 16.03.2009 - II ZR 280/07, Rn. 24;… v. 08.01.2001 - II ZR 88/99, Leitsatz 3, Rn. 31, juris).
  • BGH, 17.10.2023 - II ZR 72/22

    GmbH in Liquidation: Geltendmachung abgetretener Ansprüche auf verbotene …

    Dies entspricht im Insolvenzverfahren der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279; Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 296/12, ZIP 2013, 1251 Rn. 3 mwN), die ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall der masselosen Insolvenz zu übertragen ist, da auch in diesem Fall eine Bereicherung der Masse vermieden werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279).
  • BGH, 19.02.2015 - V ZR 124/14

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Zustimmung zur Verlegung der Ausübung …

    Maßgeblich ist die Beschwer des Beklagten (§ 47 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 296/12, ZIP 2013, 1251; Beschluss vom 30. April 2008 - IV ZR 287/07, FamRZ 2008, 1346; Beschluss vom 29. Januar 2008 - X ZR 136/07, WuM 2008, 160).
  • OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife

    Der Vorbehalt in Ziff. 1 dritter Absatz des Tenors war von Amts wegen aufzunehmen, um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse zu vermeiden (BGH, Urteil vom 19.02.2013, II ZR 296/12, juris Tz. 3; BGH, Urteil vom 11.07.2005, II ZR 235/03, juris Tz. 14).
  • OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20

    Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Das angefochtene Urteil ist lediglich dahingehend klarzustellen, dass dem Beklagten von Amts wegen vorzubehalten ist, nach erfolgter Zahlung des ausgeurteilten Betrags an die Masse gegenüber der Klägerin als Insolvenzverwalterin nach Rang und Höhe dasjenige geltend zu machen, was die durch die der Erstattungsforderung zu Grunde liegenden Zahlungen begünstigten Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 296/12, NZI 2013, S. 395 Rn. 3;… Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, S. 264, 279;… MüKo-AktG/Spindler, 5. Aufl., § +92 Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 13 O 404/18
    Das Gericht, das ihn im Haftungsprozess nach § 64 S. 1 GmbHG verurteilt, hat von Amts wegen einen entsprechenden Vorbehalt auszusprechen (…BeckOK GmbHG/Mätzig, 48. Ed. 1.5.2021, GmbHG, § 64, Rn. 67;… MüKoGmbHG/H.-F. Müller, 3. Aufl. 2018, GmbHG, § 64, Rn. 168; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 296/12 -, Rn. 3, juris; BGH…, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 -, Rn. 14, juris; OLG München…, Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 U 998/18 -, Rn. 63, juris).
  • LG Krefeld, 17.10.2023 - 12 O 63/19
    Rn. 57 Um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse zu verhindern, ist dem gemäß § 64 GmbHG verurteilten Geschäftsführer von Amts wegen vorzubehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrags an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH NZI 2013, 395 Rn. 3, beck-online).
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