Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1987 - II ZR 41/87 |
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- Wolters Kluwer
Gerichtsstand - Vermögen - Bank - Überprüfung der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Landgerichts - Beschränkung der Revision durch die Entscheidungsgründe - Internationale Zuständigkeit durch rügelose Einlassung - Schadenersatzanspruch gegen eine ...
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 172
- WM 1987, 1353
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.06.1987 - II ZR 124/86
Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts; Vereinbarung einer …
Auszug aus BGH, 21.09.1987 - II ZR 41/87
Dem Senat ist aus dem Rechtsstreit M. L. gegen M. (II ZR 124/86) bekannt, daß die Beklagte in F. Bankguthaben unterhält und sich deswegen nicht gegen die Zulässigkeit der gegen sie gerichteten Klage gewandt hat.Der Senat hat in seinem auch die Beklagte betreffenden Urteil vom 15. Juni 1987 (II ZR 124/86) dargelegt, daß die Vereinbarung eines N. Schiedsgerichts, das den Termineinwand wegen der vereinbarten Geltung N. Rechts nicht beachten würde, für solche Geschäfte unwirksam ist und die Einrede des Schiedsvertrages nicht zu begründen vermag.
- BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81
Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch …
Auszug aus BGH, 21.09.1987 - II ZR 41/87
Diese Möglichkeit besteht hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage insgesamt (§ 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO), nicht aber nur wegen einer einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1983 - IV b ZR 359/81, NJW 1983, 2084). - BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85
Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel
Auszug aus BGH, 21.09.1987 - II ZR 41/87
Sie muß sich dann allerdings klar und eindeutig aus den Gründen ergeben (BGH, Urt. v. 26.3.1986 - VIII ZR 85/85, WM 1986, 712).
- BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03
Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer …
(2) Von einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG ist auch nicht deshalb auszugehen, weil zu besorgen wäre, das Schiedsgericht werde zu Lasten des Vertragspartners des Verwenders zwingende Bestimmungen des deutschen Rechts - in Betracht käme hier der Termin- und der Differenzeinwand (§§ 52, 53 des bis zum 30. Juni 2002 geltenden BörsG a.F., §§ 764, 762 Abs. 1 BGB a.F.; vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - III ZR 68/90 - NJW 1991, 2215; BGH, Urteil vom 21. September 1987 - II ZR 41/87 - WM 1987, 1353, 1354, vom 15. Juni 1987 - II ZR 124/86 - WM 1987, 1153, 1154 f und vom 12. März 1984 - II ZR 10/83 - NJW 1984, 2037 ; Beschluß vom 21. September 1993 - XI ZR 52/92 - WM 1993, 2121 f) sowie die Haftung nach den §§ 31, 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 266 StGB - nicht beachten. - OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab …
Die Darlegungs- und Beweislast ist dabei im Erkenntnisverfahren nach allgemeinen Grundsätzen verteilt: Für das Vorhandensein inländischen Vermögens des Beklagten trägt sie der Kläger (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 23 Rn. 6), für den Einwand rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme des besonderen Gerichtsstandes des § 23 ZPO wegen fehlender Befriedigungsaussicht des Gläubigers der Beklagte (vgl. BGH WM 1996, 2351, 2352 f.).Es kann dahinstehen, ob hierin die überhaupt nur erhebliche Behauptung steckt, das genannte Konto habe - bei Einreichung der Klageschrift oder zu einem späteren Zeitpunkt während des Prozesses - ein Guthaben ausgewiesen (vgl. BGH WM 1987, 1353, 1354; vgl. auch OLG Hamburg VersR 1994, 746, 748: bei Kontokorrentkonto Aktivsaldo erforderlich).
- BGH, 21.09.1993 - XI ZR 52/92
Börsentermingeschäft - Rechtswahlklausel - Schiedsvertrag - New York - Ordre …
Zwar hat der Bundesgerichtshof Schiedsklauseln in Verträgen über derartige Geschäfte an Auslandsbörsen, die in Verbindung mit einer Rechtswahlklausel zur Folge gehabt hätten, daß - wie im Falle der Vereinbarung New Yorker Rechts - Termin- und Differenzeinwand nicht beachtet werden, nicht anerkannt (vgl. Urteil vom 15. Juni 1987 - II ZR 124/86 - WM 1987, 1153, 1154; Urteil vom 21. September 1987 - II ZR 41/87 - WM 1987, 1353, 1354). - OLG Frankfurt, 06.06.2014 - 11 SV 34/14
Zuständigkeitsbestimmung: Belegenheitsort des Herausgabeanspruchs
Soweit in Rechtsprechung und Literatur ausgeführt wird, dass Bankguthaben am Sitz der Bank belegen seien (…Zöller/Vollkommer aaO § 23 Rdnr. 10; BGH NJW-RR 1988, 172), beruht dies auf dem Umstand, dass mit "Bankguthaben" i.d.R. eine Forderung gegen eine Bank bezeichnet wird, die Bank also Schuldnerin ist. - OLG Frankfurt, 11.09.1997 - 13 W 38/98
Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung eines Zahlungsanspruches eines …
Der Senat sieht vorliegend keine Veranlassung, die Problematik der internationalen Zuständigkeit zu vertiefen, weil der Arrestanspruch der Antragsteller sich aus anderen Gründen als unbegründet darstellt, auch wenn zugunsten der Antragsteller ein deutscher Gerichtsstand des Antragsgegners unterstellt und von einem im Gerichtsbezirk des Landgerichts Darmstadt belegenen ausreichend großen Vermögen des Antragsgegners (vgl. hierzu auch Urteil des 2. ZS des BGH vom 21.09.1987 in NJW-RR 1988, S. 172 f …und Beschluß des 5. ZS des OLG Frankfurt/Main vom 08.12.1986 in MDR 1987, S. 412 f) ausgegangen wird.
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