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Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2016 - III B 105/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21878
BFH, 11.05.2016 - III B 105/15 (https://dejure.org/2016,21878)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2016 - III B 105/15 (https://dejure.org/2016,21878)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - III B 105/15 (https://dejure.org/2016,21878)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Darlegung einer Gehörsrüge

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Darlegung einer Gehörsrüge

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Darlegung einer Gehörsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Fehlerhafte Rechtsanwendung - Darlegung einer Gehörsrüge

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 152 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei fehlerhafter Rechtsanwendung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachanwendungsrüge oder Gehörsrüge?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Fristverlängerung; Steuererklärung; Verschulden; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht …

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Rn. 2 1. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt u.a. voraus, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte abstrakte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche Rechtsfrage herausstellt und substantiiert darauf eingeht, inwieweit diese Rechtsfrage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (z.B. Senatsbeschluss vom 18. August 2015 III B 112/14, BFH/NV 2015, 1595, Rz 25, m.w.N.).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein mit der Divergenzentscheidung vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt und dass es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 1595, Rz 19, m.w.N.).

  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    NV: Die bloße Behauptung, eine bestimmte Feststellung des FG sei unzutreffend, genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsrüge (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2002 VII B 58/02) 11 .

    Die bloße Behauptung, eine bestimmte Feststellung sei unzutreffend, genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsrüge (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, unter II.3.a).

  • BFH, 05.06.2015 - VII B 181/14

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermutung des Vermögensverfalls - …

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2015 VII B 181/14, BFH/NV 2015, 1440, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (z.B. Senatsbeschluss vom 18. März 2013 III B 143/12, BFH/NV 2013, 963, Rz 8, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 9 K 9187/14

    Ermessensgerechte Vorabanforderung einer Jahressteuererklärung von steuerlich …

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. August 2015 9 K 9187/14 wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 28.02.2014 - III B 126/13

    Kindergeld: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei …

    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Die Kläger haben auch nicht dargelegt, dass keine Möglichkeit bestanden habe, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, dass sie den Verfahrensverstoß beim FG gerügt haben und dass durch ihr --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (z.B. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2014 III B 126/13, BFH/NV 2014, 884, Rz 12, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.1996 - 14 K 41/92
    Auszug aus BFH, 11.05.2016 - III B 105/15
    Rn. 5 Bei der Rüge der Kläger, das FG sei von dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 1996 14 K 41/92 abgewichen, fehlt bereits die Darstellung eines abstrakten Rechtssatzes aus der Vorentscheidung einerseits und der vorgebrachten Divergenzentscheidung andererseits sowie die Gegenüberstellung solcher abstrakter Rechtssätze.
  • BFH, 20.02.2018 - XI B 129/17

    Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig - …

    Rn. 15 a) Zur Darlegung eines solchen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör hätte die Klägerin insbesondere ausführen müssen, inwiefern ihr das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen Tatsachen oder Rechtsfragen sie sich nicht habe äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, sowie dass keine Möglichkeit bestanden habe, die Gehörsverletzung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, dass sie den Verfahrensverstoß beim FG gerügt habe und dass durch ihr --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders hätte ausfallen können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2013 IV B 107/12, BFH/NV 2013, 1928, Rz 14;… vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, Rz 10; vom 11. Mai 2016 III B 105/15, BFH/NV 2016, 1291, Rz 10).
  • BFH, 22.03.2019 - IX B 93/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge

    Das genügt nicht zur Darlegung einer Gehörsrüge und vermag die Zulassung der Revision --wie dargelegt-- nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2016 III B 105/15, BFH/NV 2016, 1291, Rz 14).
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