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Rechtsprechung
   BFH, 19.04.2005 - III B 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12228
BFH, 19.04.2005 - III B 19/04 (https://dejure.org/2005,12228)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2005 - III B 19/04 (https://dejure.org/2005,12228)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2005 - III B 19/04 (https://dejure.org/2005,12228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber Saldierungsgebot im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) hat die ständige Rechtsprechung des BFH ausdrücklich auch von Verfassungs wegen nicht beanstandet, nach der Angehörigenverträge --in jenem Fall Verträge zwischen Ehegatten-- steuerrechtlich nur anzuerkennen seien, wenn sie eindeutig und ernsthaft vereinbart, entsprechend dieser Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt würden und einem Fremdvergleich standhielten.
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid - …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Im Rahmen eines solchen Indizienbeweises ist bei der erforderlichen Gesamtwürdigung auf alle Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334, m.w.N. zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Deshalb ist das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO zwar an einer Schlechterstellung des Klägers gehindert (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727), es ist aber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auch gegebenenfalls Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Klageanträge des Klägers zu berücksichtigen, selbst wenn der Kläger hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. zum sog. Saldierungsgebot Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344;… von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 65 Rz. 41, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Deshalb ist das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO zwar an einer Schlechterstellung des Klägers gehindert (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727), es ist aber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auch gegebenenfalls Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Klageanträge des Klägers zu berücksichtigen, selbst wenn der Kläger hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. zum sog. Saldierungsgebot Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344;… von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 65 Rz. 41, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2003 - X B 135/02

    Bestehende Gebäude, Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Zudem verlangt eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO), wenn sie sich --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte bezieht, dass der Beschwerdeführer im Einzelnen dartut, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574;… vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Die von ihm behauptete Verletzung der Denkgesetze durch das FG und die Nichtbeachtung einer abweichenden Geschäftspraxis ist revisionsrechtlich allenfalls als Verstoß gegen das materielle Recht, nicht hingegen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts zu werten (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 38/02, BFH/NV 2002, 1443).
  • BFH, 13.12.2001 - II B 46/00

    Sachaufklärungsrüge; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Schließlich ist ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 6. November 2003 gerade auf die Diskrepanz zwischen den Unterschriften mit den Namen Dr. Bares auf verschiedenen Unterlagen vom Gericht ausdrücklich hingewiesen worden, ohne dass der fachkundig in der mündlichen Verhandlung vertretene Kläger einen Beweisantrag gestellt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    Zudem verlangt eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO), wenn sie sich --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte bezieht, dass der Beschwerdeführer im Einzelnen dartut, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 20.10.1993 - II R 59/91

    Schätzung des Nachlaßwertes einer Zahnarztpraxis (§ 96 BewG )

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
    § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bestimmt die entsprechende Anwendung der das Schätzungsverfahren regelnden Vorschrift in § 162 der Abgabenordnung (AO 1977) auch im finanzgerichtlichen Verfahren (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1993 II R 59/91, BFH/NV 1994, 176).
  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt …

    Es ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA oder des FG im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen, sog. Saldierungsgebot (BFH-Entscheidungen vom 26.11.1987 - IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, unter 5.; vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.;… vom 26.09.2005 - XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, unter 2.a, …sowie vom 16.07.2008 - X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673, unter 3.; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 198, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20

    Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht …

    Zudem ist Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit der festgesetzten Steuer, weshalb der Kläger des jeweiligen Verfahrens sich stets auch auf die Möglichkeit einzustellen hat, dass im Rahmen der Klageanträge Besteuerungsgrundlagen zu seinen Lasten saldierend zu berücksichtigen sein können, selbst wenn er hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05

    Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …

    Verneint es die Voraussetzungen für eine eigenkapitalersetzende Maßnahme oder ggf. in der geltend gemachten Höhe, so muss es dementsprechend saldieren (vgl. zum Saldierungsgebot Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; BFH-Beschluss vom 19. April 2005 III B 19/04, juris; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 80/97, BFHE 191, 280, BStBl II 2000, 294, 296), und zwar bis zur Grenze des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbotes (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils und …

    Deshalb ist das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO zwar an einer Schlechterstellung des Klägers gehindert (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727), es ist aber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, auch gegebenenfalls Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Klageanträge des Klägers zu berücksichtigen, selbst wenn der Kläger hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. zum sog. Saldierungsgebot Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; Beschluss des BFH vom 19. April 2005 III B 19/04, Juris Dokumentation;… von Groll in Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 65 Rz. 41, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2024 - VIII B 44/22

    Überraschungsentscheidung im Rahmen der Feststellung einer vGA

    Zudem ist Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit der festgesetzten Steuer, weshalb der Kläger des jeweiligen Verfahrens sich stets auch auf die Möglichkeit einstellen muss, dass im Rahmen der Klageanträge Besteuerungsgrundlagen zu seinen Lasten saldierend zu berücksichtigen sein können, selbst wenn er hierzu nichts vorgetragen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2021 - VIII B 46/20, BFH/NV 2021, 1511, Rz 10; vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.).
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

    Dieses prozessuale Saldierungsgebot folgt aus der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) unter Beachtung des Verböserungsverbots einerseits und der Bindung an den Klageantrag (§§ 65, 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) andererseits (BFH vom 19. April 2005 III B 19/04, [...];… von Groll in Gräber, FGO, 6. Aufl., § 65 Rd. 41-45).
  • BFH, 16.11.2006 - III B 76/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Antrag auf Verlegung des Termins zur …

    Bezieht sich die Rüge --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte, hat der Beschwerdeführer zudem darzutun, wozu er sich nicht äußern konnte, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des FG bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 19. April 2005 III B 19/04, juris).
  • FG Hamburg, 24.04.2009 - 3 K 6/09

    Heraufsetzung einer bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuer aufgrund einer …

    Soweit das FA bei der Bescheidänderung in Unkenntnis der Zugehörigkeit der Kft zum Einzelunternehmen von Kapital- statt Gewerbeeinkünften ausgegangen ist und - soweit noch nicht verbraucht - Werbungskostenpauschbetrag und Sparerfreibetrag berücksichtigt hat (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG; oben A II 5 b), wird der Kläger dadurch nicht beschwert, sondern begünstigt und gilt für das gerichtliche Rechtsmittelverfahren nach § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO das Verbot der Verböserung (reformatio in peius; vgl. BFH vom 19. April 2005 III B 19/04, [...]; vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BFHE 184, 74, BStBl II 1997, 727).
  • FG Saarland, 07.12.2011 - 1 K 1058/08

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Novation bei Abschluss einer …

    Deshalb ist das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO zwar an einer Schlechterstellung des Klägers gehindert (vgl. BFH vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727 ; vom 19. April 2005 III B 19/04, juris), es ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, auch gegebenenfalls Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Klageanträge des Klägers zu berücksichtigen, selbst wenn der Kläger hierzu nichts vorgetragen hat (vgl. zum so genannten Saldierungsgebot BFH vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BStBl II 1968, 344; vom 19. April 2005 III B 19/04, juris;… von Groll in Gräber, FGO , 7. Aufl. 2010, § 65 , Rz. 41, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 13.07.2006 - 11 K 579/03

    Kontoeinrichtungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus …

    Der Senat ist verpflichtet, die bisher unberücksichtigt gebliebenen Einnahmen aus der Spareinlage zu berücksichtigen, selbst wenn der Kläger hierzu nichts vorgetragen hat (BFH-Beschl. v. 19. April 2005 III B 19/04, juris).
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