Rechtsprechung
| BFH, 13.08.2019 - III B 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
KraftStG § 1 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 2 Abs 2 Nr 2, KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 7 Nr 1, KraftStG § 8 Nr 1, GG Art 3 Abs 1
Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten - rechtsinformationen.bund.de
Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 KraftStG 2002, § 2 Abs 2 Nr 2 KraftStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 1 KraftStG 2002, § 7 Nr 1 KraftStG 2002, § 8 Nr 1 KraftStG 2002
Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG, § 5 Abs. 2 KraftStG, § 7 Nr. 1 KraftStG, §§ 1 ff. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Anordnung eines Dieselfahrverbots hinsichtlich der Kfz-Steuer betroffener Fahrzeuge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Anordnung eines Dieselfahrverbots hinsichtlich der Kfz-Steuer betroffener Fahrzeuge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Minderung wegen Dieselfahrverboten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Trotz Dieselfahrverbots volle Kfz-Steuer
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Minderung für Diesel-Pkw aufgrund von Fahrverboten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kraftfahrzeugsteuer
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 14.11.2018 - 4 K 86/18
- BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 176
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BFH, 06.08.1958 - II 109/57 U
Geltendmachung einer Kraftfahrzeugssteuervergünstigung wegen bauartbedingtem …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Insofern ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Tatbestand des Haltens auch dann erfüllt ist, wenn die Benutzungsmöglichkeit eingeschränkt ist, wobei gleichgültig bleiben muss, ob die Einschränkung auf gesetzlichem Zwang oder auf dem freien Willen des Halters oder einem sonstigen beim Halter liegenden Umstand beruht (BFH-Urteil vom 06.08.1958 - II 109/57 U, BFHE 67, 332, BStBl III 1958, 402).Entgegen der Auffassung des Klägers stellt auch die heutige Fassung des KraftStG keinen Zusammenhang zwischen dem durch Fahrverbote beeinflussten Umfang der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit und der Steuerbemessungsgrundlage her, so dass sich im Hinblick auf die der Entscheidung in BFHE 67, 332, BStBl III 1958, 402 zugrundeliegenden Erwägungen kein neuer Klärungsbedarf ergibt.
- BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Rn. 7 1. Im Streitfall hat im Laufe des Beschwerdeverfahrens zum 01.01.2019 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel stattgefunden (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.08.2007 - X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.). - BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Dabei muss der Beschwerdeführer von den vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen ausgehen, die den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision grundsätzlich binden (BFH-Beschluss vom 27.03.2009 - VIII B 184/08, BFHE 224, 458, BStBl II 2009, 850, Rz 20).
- BFH, 21.03.2019 - III R 30/18
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Rn. 12 Steuergegenstand der Kfz-Steuer ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) --worauf das FG zu Recht hingewiesen hat-- das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (Senatsurteil vom 21.03.2019 - III R 30/18, Neue Juristische Wochenschrift 2019, 2343, Rz 12). - BFH, 21.04.1999 - I B 99/98
Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Rn. 9 a) Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung dem allgemeinen Interesse dient (BFH-Beschluss vom 21.04.1999 - I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254). - BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Der Kläger führt lediglich aus, dass das angefochtene Urteil bezüglich der Zulässigkeit des Hauptantrags im Widerspruch zum BFH-Urteil VI B 114/1 (gemeint ist wohl der BFH-Beschluss vom 17.01.2002 - VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306) stehe. - BFH, 18.04.2012 - II R 32/10
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Tageszulassungen" mit Saisonkennzeichen - …
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Denn mit der Zulassung hat der Halter das Recht erlangt, das Fahrzeug "auf öffentlichen Straßen ... in Betrieb" zu setzen (BFH-Urteil vom 18.04.2012 - II R 32/10, BFHE 240, 413, BStBl II 2013, 516, Rz 9, m.w.N.). - BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Rn. 16 a) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11.03.2011 - III B 76/10, BFH/NV 2011, 981, Rz 15). - BFH, 14.06.2018 - III R 26/16
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Das Fahrzeug wird daher auch dann gehalten, wenn von dem durch die Zulassung eingeräumten Recht, es auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen, kein Gebrauch gemacht wird oder wenn es trotz der Zulassung im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf (Senatsurteil vom 14.06.2018 - III R 26/16, BFHE 261, 480, Rz 13). - BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer
Auszug aus BFH, 13.08.2019 - III B 2/19
Ebenso wenig ergibt sich im Hinblick auf den Schadstoffbegriff weiterer Klärungsbedarf, da die Steuerbehörde insoweit weder eine eigenständige Prüfung des allgemeinen Abgasverhaltens des Fahrzeugs (s. hierzu BFH-Urteil vom 05.12.2012 - II R 23/11, BFH/NV 2013, 992, Rz 22) noch eine Prüfung der tatsächlichen Nutzung oder Nutzungsmöglichkeit vorzunehmen, sondern die für die Bemessungsgrundlage maßgeblichen Feststellungen der Zulassungsbehörde zu übernehmen hat. - FG Hamburg, 14.11.2018 - 4 K 86/18
Kraftfahrzeugsteuer: Keine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für …
- BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …
- BFH, 30.09.2013 - III B 20/12
Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von …
- BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn hinsichtlich ihrer Beantwortung Unsicherheit besteht, nicht aber, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.08.2019 - III B 2/19, BFH/NV 2019, 1362, Rz 9;… vom 03.11.2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rz 3 …und vom 04.01.2023 - XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279, Rz 3). - BFH, 24.06.2025 - V B 72/23
Auslegung von Prozesserklärungen
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn hinsichtlich ihrer Beantwortung Unsicherheit besteht, nicht aber, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (…vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2016 - V B 81/16, BFH/NV 2017, 330, Rz 3; BFH-Beschlüsse vom 13.08.2019 - III B 2/19, BFH/NV 2019, 1362, Rz 9;… vom 04.01.2023 - XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279, Rz 3). - FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 3607/17
Befreiung von Fahrzeugen eines Patiententransportunternehmens von der …
Denn mit der Zulassung hat der Halter das Recht erlangt, das Fahrzeug "auf öffentlichen Straßen ... in Betrieb" zu setzen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.08.2019 III B 2/19, BFH/NV 2019, 1362; BFH-Urteil vom 18.04.2012 II R 32/10, BFHE 240, 413, BStBl II 2013, 516, Rz 9, m.w.N.).
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