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Rechtsprechung
   BFH, 19.02.2007 - III B 20/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20519
BFH, 19.02.2007 - III B 20/07 (https://dejure.org/2007,20519)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2007 - III B 20/07 (https://dejure.org/2007,20519)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - III B 20/07 (https://dejure.org/2007,20519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 135 Abs.; ; FGO § 143 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfe-Antrags; bei einer unstatthaften Beschwerde besteht keine Gebührenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 20/07
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist seit Inkrafttreten des § 133a FGO durch das Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3220) zum 1. Januar 2005 als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht mehr statthaft (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).

    Eine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 des Gerichtskostengesetzes besteht bei einer unstatthaften Beschwerde nicht (BFH-Beschluss in BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).

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