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Rechtsprechung
   BFH, 16.08.2005 - III B 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15740
BFH, 16.08.2005 - III B 32/05 (https://dejure.org/2005,15740)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2005 - III B 32/05 (https://dejure.org/2005,15740)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2005 - III B 32/05 (https://dejure.org/2005,15740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 31; ; EStG § 31 Satz 4; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 7; ; EStG § 33; ; EStG § 33a; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 33a Abs. 5; ; EStG § 36; ; EStG § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 31 S. 4 § 32 Abs. 6 § 33 § 33a § 36 Abs. 2
    Familienleistungsausgleich - finanzielle Mehrbelastung durch Nichterfüllung der Unterhaltspflicht des früheren Ehepartners

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Voraussetzungen der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache; Günstigerprüfung bei Kindergeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/98

    Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III B 32/05
    a) Die Frage, ob die finanzielle Mehrbelastung einer Steuerpflichtigen bei Nichterfüllung der Unterhaltspflichten des früheren Ehemannes steuerlich zu berücksichtigen ist, ist bereits durch das BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 88/98 (BFHE 205, 465, BFH/NV 2004, 1154) geklärt.

    Nach der Entscheidung des BFH in BFHE 205, 465, BFH/NV 2004, 1154 ergibt sich hieraus, dass bei der Günstigerprüfung dem vollen Kinderfreibetrag auch das gesamte an die Steuerpflichtige ausgezahlte Kindergeld gegenüberzustellen ist.

  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 …

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III B 32/05
    Diese gesetzliche Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des BFH verfassungsgemäß (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BFHE 169, 37, BStBl II 1993, 278).
  • BFH, 29.04.2003 - X B 62/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Sicherung einer einheitlichen …

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III B 32/05
    Außerdem muss die betreffende Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2003 X B 62/02, BFH/NV 2003, 1087).
  • BFH, 21.02.2002 - XI B 39/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III B 32/05
    Dazu wäre eine substantiierte rechtliche Auseinandersetzung mit der zu Art. 6 Abs. 1 GG ergangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erforderlich gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 XI B 39/01, BFH/NV 2002, 1035, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - IV B 151/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 16.08.2005 - III B 32/05
    An dem Klärungsbedarf fehlt es insbesondere dann, wenn der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, es sei denn, die Finanzgerichte seien der Rechtsprechung des BFH nicht gefolgt, oder im Fachschrifttum oder auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde würden gewichtige Argumente gegen diese Rechtsprechung vorgebracht, die der BFH nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040).
  • BFH, 10.07.2024 - III R 1/22

    Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

    Dies gilt auch dann, wenn er keine tatsächliche Verfügungsmacht über das (hälftige) Kindergeld erlangt hat oder wenn der andere Elternteil seiner zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen ist (so bereits Senatsbeschluss vom 16.08.2005 - III B 32/05, BFH/NV 2005, 2188;… Senatsbeschluss vom 23.12.2013 - III B 98/13, BFH/NV 2014, 519; HHR/Wendl, § 31 EStG Rz 34).
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