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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2004 - III B 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9024
BFH, 29.04.2004 - III B 73/03 (https://dejure.org/2004,9024)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2004 - III B 73/03 (https://dejure.org/2004,9024)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2004 - III B 73/03 (https://dejure.org/2004,9024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 93 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119; ; FGO § 126 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Dokumentation gewillkürten BV bei § 4 Abs. 3 EStG; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG; § 96 Abs. 2 FGO durch Nichtberücksichtigung eines nachgereichten Schriftsatzes; Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits nach § 116 Abs. 6 FGO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung steht danach grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Urteil vom 4. April 2001 XI R 60/00, BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726).

    Gleichwohl hatte das FG von Amts wegen entweder durch gesonderten Beschluss oder im Urteil darüber zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726), ob es aufgrund dieses Schriftsatzes die mündliche Verhandlung wiedereröffnen sollte oder warum es eine solche Wiedereröffnung nicht für geboten hielt (…BFH-Urteile vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Der BFH hat mit Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03 (BFHE 203, 373, BFH/NV 2004, 132) unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens auch bei einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zugelassen.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Es reicht aber auch aus, wenn das FG seine Entscheidung, die mündliche Verhandlung nicht wieder zu eröffnen, im Urteil selbst begründet (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Ergibt sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt zum großen Teil aus den Steuerakten, so wird die Sachaufklärungspflicht des FG auch nicht durch eine eventuelle Verletzung der Mitwirkungspflicht der Beteiligten gemindert (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines …

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Gleichwohl hatte das FG von Amts wegen entweder durch gesonderten Beschluss oder im Urteil darüber zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726), ob es aufgrund dieses Schriftsatzes die mündliche Verhandlung wiedereröffnen sollte oder warum es eine solche Wiedereröffnung nicht für geboten hielt (BFH-Urteile vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Gleichwohl hatte das FG von Amts wegen entweder durch gesonderten Beschluss oder im Urteil darüber zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726), ob es aufgrund dieses Schriftsatzes die mündliche Verhandlung wiedereröffnen sollte oder warum es eine solche Wiedereröffnung nicht für geboten hielt (…BFH-Urteile vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende …

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Nur dann ist auch gewährleistet, dass das Recht auf Gehör gewahrt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499, 500, m.w.N.;… vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118).
  • BFH, 20.11.2003 - VII B 124/03

    Abgabenbescheid gegenüber GbR; Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    § 126 Abs. 4 FGO ist auch im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbar (BFH-Beschluss vom 20. November 2003 VII B 124/03, BFH/NV 2004, 362).
  • BFH, 26.10.1998 - III R 42/98

    Zulassungsfreie Revision; Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 30/95

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der Wiedereröffnung des Verfahrens …

    Auszug aus BFH, 29.04.2004 - III B 73/03
    Nur dann ist auch gewährleistet, dass das Recht auf Gehör gewahrt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499, 500, m.w.N.; vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118).
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …

    Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Bundesfinanzhof III B 73/03.

    Der Bundesfinanzhof sah hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und hob auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision hin das Urteil vom 17. Januar 2003 auf; gleichzeitig verwies er die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurück (Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03).

    Dies muss nicht einmal durch Aufnahme in ein betriebliches Bestandsverzeichnis geschehen, sondern kann sich auch schon aus den (übrigen) Geschäftsaufzeichnungen ergeben (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, Blatt 2 ff. der vorliegenden Gerichtsakte).

    Die Befugnis des Gerichts, hierüber zu entscheiden, ergibt sich aus einer entsprechenden Übertragung im BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03 gemäß § 143 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) wird verletzt, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, juris).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

    Der Bundesfinanzhof sah hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und hob auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision hin das Urteil vom 17. Januar 2003 auf; gleichzeitig verwies er die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurück (Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03).

    Dies muss nicht einmal durch Aufnahme in ein betriebliches Bestandsverzeichnis geschehen, sondern kann sich auch schon aus den (übrigen) Geschäftsaufzeichnungen ergeben (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, Blatt 2 ff. der vorliegenden Gerichtsakte).

  • BFH, 27.03.2019 - V R 19/17

    Berufsbetreuer und Bestandskraft

    Dabei reicht es aus, wenn das FG seine Entscheidung, die mündliche Verhandlung nicht wieder zu eröffnen, erst in dem von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteil begründet (BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, juris; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 300 ff.).
  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes …

    Der Verfahrensverstoß ist auch nicht ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der sog. Ergebnisrichtigkeit entsprechend § 126 Abs. 4 FGO unbeachtlich (dazu BFH-Beschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, juris).
  • BFH, 29.01.2008 - III B 116/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Urteils trotz Vertagung

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nach § 119 Nr. 3 FGO ein solcher absoluter Revisionsgrund, d.h. das Urteil als solches ist in einem solchen Fall stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, ohne dass es weiterer Ausführungen zur Sache bedürfte (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681), jedoch gilt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3 FGO) dann eine Ausnahme, wenn sich die Verletzung nur auf einzelne tatsächliche Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommen kann (Senatsbeschluss vom 29. April 2004 III B 73/03, juris;… BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309).
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