Rechtsprechung
| BFH, 10.08.2004 - III R 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 53 Abs. 3; ; FGO § 53 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 55 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116; ; FGO § 62a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62a § 120 Abs. 2 S. 1
Vertretungszwang - datenbank.nwb.de
Vertretungszwang im Verfahren vor dem BFH; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist; keine Umdeutung einer unstatthaften Revision in eine NZB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.02.2004 - 12 K 5909/01
- BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 21.04.1997 - VIII R 26/97
Zulässigkeit der Revision bei fehlender Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Darüber hinaus ist die Revision auch unstatthaft, weil sie vom FG in dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich zugelassen worden ist (BFH-Beschluss vom 21. April 1997 VIII R 26/97, BFH/NV 1997, 797, m.w.N.).Die vom Kläger erbetene Umdeutung der unstatthaften Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH unzulässig, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992, nur Leitsatz, und in BFH/NV 1997, 797, m.w.N.).
- BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95
Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Gegen die Regelung des § 53 Abs. 3 Satz 2 FGO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 1 BvR 1353/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1772). - BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Rechtsmittelbelehrung - …
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Nach Ablauf der einmonatigen Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) kann die Unwirksamkeit auch nicht dadurch geheilt werden, dass eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person die vom Kläger persönlich erhobene Revision nachträglich genehmigt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N., und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, nicht veröffentlicht, juris).
- BFH, 13.11.2001 - IV B 158/01
Vertretungszwang; Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gilt für die Rücknahme von Rechtsmitteln kein Vertretungszwang (BFH-Beschluss vom 13. November 2001 IV B 158/01, BFH/NV 2002, 511, m.w.N.). - BFH, 23.05.2002 - II R 30/01
Falsche Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Vielmehr wäre die einzige Rechtsfolge eine nach § 55 Abs. 2 FGO verlängerte Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2002 II R 30/01, BFH/NV 2002, 1322). - BFH, 10.05.2000 - II B 33/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; missverstandene Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Wird, wie im Streitfall, eine Rechtsmittelbelehrung vom Kläger lediglich missverstanden, kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist in Betracht kommen (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2000 II B 33/00, BFH/NV 2000, 1234). - BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Die vom Kläger erbetene Umdeutung der unstatthaften Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH unzulässig, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992, nur Leitsatz, und in BFH/NV 1997, 797, m.w.N.). - BFH, 16.06.1998 - XI B 37/98
Verstoß gegen den Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Nach Ablauf der einmonatigen Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) kann die Unwirksamkeit auch nicht dadurch geheilt werden, dass eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person die vom Kläger persönlich erhobene Revision nachträglich genehmigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N., und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, nicht veröffentlicht, juris). - BFH, 24.06.1986 - VII R 30/83
Anforderungen an eine fristgerechte Einlegung der Revision
Auszug aus BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 FGO gilt deshalb das Urteil mit der Aufgabe zur Post am 5. März 2004 als dem Kläger wirksam zugestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 1986 VII R 30/83, BFH/NV 1986, 755;… Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 53 FGO Rz. 41, m.w.N.).
- BFH, 06.07.2012 - V B 103/11
Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen
Bestellt der Kläger, der --wie hier die Klägerin-- seinen Wohnsitz oder Sitz nicht im Geltungsbereich der FGO hat, trotz richterlicher Aufforderung und Hinweises auf die verfahrensrechtlichen Folgen keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten, gilt eine Anordnung oder Entscheidung gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 FGO mit deren Aufgabe zur Post als wirksam zugestellt (…vgl. hierzu auch BFH-Beschlüsse vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436 Leitsatz 2 und unter II.3.;… vom 7. Dezember 2005 I B 113, 114/05, BFH/NV 2006, 602, unter II.; vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668 Leitsatz 2 und unter II.1.). - BFH, 20.06.2007 - V R 33/07
Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Die vom Kläger nach Hinweis der Geschäftsstelle des Senats erbetene Umdeutung seiner unstatthaften Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH unzulässig, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 VIII R 26/97, BFH/NV 1997, 797;… vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992; vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668). - BFH, 26.01.2007 - III S 38/06
Kein Vertretungszwang für die Erhebung der Gegenvorstellung; Statthaftigkeit der …
Auf den Zeitpunkt, zu dem das Urteil den Antragstellern tatsächlich zugegangen ist, kommt es daher nicht an (…vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1986 VII R 30/83, BFH/NV 1986, 755, und vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668).
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