Rechtsprechung
| BFH, 16.03.2000 - III R 21/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2, § 3; FGO § 56, § 90a Abs. 1, § 118 Abs. 2, § 120 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 121, § 126 Abs. 3 Nr. 2, § 143 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
- Judicialis
InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; InvZulG 1991 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; InvZulG 1991 § 2; ; InvZulG 1991 § 3; ; FGO § ... 56; ; FGO § 90a Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 121; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 143 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2, § 3; FGO § 56, § 90a Abs. 1, § 118 Abs. 2, § 120 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 121, § 126 Abs. 3 Nr. 2, § 143 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Wirtschaftsgut - Anlagevermögen - Betriebsstätte im Fördergebiet - Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmer außerhalb Fördergebiets - Investitionszulage - Wesentliche Betriebsgrundlagen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 1, 2, 3 InvZulG 1991
Investitionszulage; Betriebsstätte im Fördergebiet bei Betriebsaufspaltung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Investitionszulagengesetz
- Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter
- Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen sowie Erstinvestitionen
- Zugehörigkeitsvoraussetzung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.03.1999 - 16 K 6405/95
- BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Papierfundstellen
- BFHE 192, 169
- BB 2000, 1719
- DB 2000, 1690
- BStBl II 2000, 700
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (8)
- BFH, 10.12.1998 - III R 50/95
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Er wies darauf hin, dass das angefochtene Urteil des FG im Gegensatz zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 1998 III R 50/95 (BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607) stehe, in dem der BFH entschieden habe, dass ein Wirtschaftsgut auch dann i.S. von § 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1991 zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören könne, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung) von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen werde.Der Kläger hat im Rahmen seines Revisionsschriftsatzes darauf hingewiesen, dass das erstinstanzliche Urteil im Gegensatz zum BFH-Urteil in BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607 stehe, nach dem ein Wirtschaftsgut auch dann i.S. von § 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1991 zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören könne, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen werde.
Auch mit der Überlassung des Grundstücks und der angeschafften Werkzeuge und Maschinen an die A ... GmbH mit Sitz im Fördergebiet wurde eigentlich noch kein Betrieb und keine Betriebsstätte des Einzelunternehmens im Fördergebiet begründet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607, m.w.N.).
Denn wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607 ausgeführt hat, ist es in diesem Fall angebracht, die an sich gegebene rechtliche Selbständigkeit von Besitz- und Betriebsunternehmen zu vernachlässigen und dem Prinzip der wirtschaftlichen Einheit der verflochtenen Unternehmen im Investitionszulagenrecht den Vorrang einzuräumen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidung in BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607 verwiesen.
- BFH, 15.01.1998 - IV R 8/97
Gewerbesteuerpflicht eines Besitzunternehmens
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
d) Diesem Ergebnis steht auch die zu § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes ergangene Entscheidung des BFH vom 15. Januar 1998 IV R 8/97 (BFHE 185, 500, BStBl II 1998, 478) nicht entgegen; denn diese betrifft ausschließlich die Frage nach dem --im Investitionszulagenrecht nicht maßgeblichen-- gewerbesteuerlichen Betriebsbeginn. - BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
1. Keine Einbeziehung von Wirtschaftsgütern, die in das Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1991 III R 39/86 (BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773) beginnt im Rahmen der unechten Betriebsaufspaltung, wie sie im Streitfall vorliegt, investitionszulagenrechtlich der (gewerbliche) Betrieb des Besitzunternehmens in dem Zeitpunkt, in dem der spätere Besitzunternehmer mit Tätigkeiten beginnt, die eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die von ihm beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet sind.
- BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe - …
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Der Senat hat jedoch schon in früheren Entscheidungen anerkannt, dass Investitionszulagen auch für Wirtschaftsgüter gewährt werden können, die vor Betriebseröffnung angeschafft oder hergestellt werden, wenn zugleich der betreffende Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (BFH-Urteile vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636, zu § 4b InvZulG 1975; vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes). - BFH, 11.03.1988 - III R 113/82
Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung …
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Der Senat hat jedoch schon in früheren Entscheidungen anerkannt, dass Investitionszulagen auch für Wirtschaftsgüter gewährt werden können, die vor Betriebseröffnung angeschafft oder hergestellt werden, wenn zugleich der betreffende Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (BFH-Urteile vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636, zu § 4b InvZulG 1975; vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes). - BFH, 27.08.1998 - X R 110/96
Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; der Revisionskläger muss insoweit im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336;… vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893;… vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, ständige Rechtsprechung). - BFH, 01.06.1994 - II R 124/90
Bestimmung der Anforderungen an eine Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; der Revisionskläger muss insoweit im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (…BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336;… vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893; vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, ständige Rechtsprechung). - BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Anforderungen an die Revisionsbegründung im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; der Revisionskläger muss insoweit im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (…BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336; vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893;… vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Der Revisionskläger muss im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorentscheidung aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700, unter II. 1., m.w.N.). - BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13
Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch …
Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (…BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501;… vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521, und vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691; BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700). - BFH, 25.08.2009 - I R 88/07
Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht
Es muss erkennbar sein, dass der Revisionskläger die Begründung jenes Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; zu diesem Zweck muss dargetan werden, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700, m.w.N.).
- BFH, 28.09.2022 - X R 7/21
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen …
Erforderlich ist ferner eine --wenn auch kurze-- Auseinandersetzung mit den Gründen des vorinstanzlichen Urteils (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. statt aller nur Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.03.2000 - III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700, unter II.1.; vom 20.04.2010 - VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691, und vom 18.06.2015 - IV R 5/12, BFHE 250, 121, BStBl II 2015, 935, Rz 25). - BFH, 20.04.2010 - VI R 44/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (…vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502; BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, 172, BStBl II 2000, 700, 702;… BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521). - BFH, 23.02.2017 - III R 35/14
Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen
Er muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (Senatsurteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, 172, BStBl II 2000, 700, 702; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2016 VI R 13/14, BFHE 253, 384, BStBl II 2016, 778). - BFH, 14.04.2016 - VI R 13/14
Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (…BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501, 502;… vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521, und vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691; BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, 172, BStBl II 2000, 700, 702). - BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00
Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung
Insbesondere gibt der Vortrag der Revisionsbegründung, die Gebühren seien unabhängig von ihrer Bezeichnung auch für die Vermittlung des Rentenmodells geleistet worden, nicht nur eindeutig zu erkennen, welche Rechtsnorm (§ 9 EStG) als verletzt erachtet wird (zur Verzichtbarkeit der Benennung eines bestimmten Paragraphen vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1970 III R 32/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329); er enthält zudem mit Rücksicht darauf, dass das FG die ertragsteuerrechtliche Qualifikation der Entgelte --trotz ihrer außergewöhnlichen Höhe-- ausschließlich nach dem Inhalt der ausgestellten Rechnungen bestimmt hat, auch eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Kernpunkt des angefochtenen Urteils (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 32, m.w.N.). - BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16
Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum …
Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (…BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1998 III R 7/98, BFH/NV 1999, 501;… vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521, und vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691; BFH-Urteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700). - BFH, 07.12.2000 - III R 35/98
Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen
Der Senat gelangt zu diesem Ergebnis aus den folgenden Erwägungen: Nach ständiger Rechtsprechung kann Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die vor Betriebseröffnung angeschafft oder hergestellt werden, sofern der Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 III R 21/99, BFH/NV 2000, 1307; vom 5. Februar 1998 III R 48/91, BFHE 185, 337, BStBl II 1999, 836). - BFH, 21.09.2005 - X R 47/03
Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. …
- BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03
Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung
- BFH, 25.08.2009 - I R 89/07
Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht - …
- BFH, 30.10.2003 - III R 23/02
Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung
- FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 111/14
Investitionszulage für Photovoltaikanlage bei Betriebsaufspaltung - Einheitliche …
- BFH, 22.09.2010 - II R 36/09
Anwendung des § 3 Nr. 4 GrEStG bei Vertragsübernahme - Abgrenzung zwischen …
- FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15
FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende …
- BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
InvZulG : Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsunterbrechung
- BFH, 27.11.2003 - VII R 49/03
Revisionsbegründung; Rüge mangelnder Sachaufklärung
- BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01
Tarifierung von Filmrecordern
- BFH, 12.05.2022 - VI R 37/20
Anforderungen an die Revisionsbegründung
- BFH, 06.06.2006 - V R 8/06
Wiedereinsetzung und Rechtsirrtum; Auslegung von Prozesserklärungen
- BFH, 24.06.2003 - IX R 28/01
Wohnungen im Beitrittsgebiet: keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung …
- BFH, 31.10.2002 - VII R 4/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG
- FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 1024/12
Keine Investitionszulage für die von der Besitzgesellschaft auf einem Gebäude der …
- BFH, 22.03.2010 - VI R 10/10
Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des …
- BFH, 22.08.2001 - III B 71/01
Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der …
- BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 23.03.2006 - VI R 13/03
Revisionsbegründung
- BFH, 01.06.2006 - I R 12/05
Revisionsbegründung
- FG Baden-Württemberg, 06.09.2000 - 2 K 78/98
Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das …
- FG Sachsen, 21.12.2011 - 2 K 1721/11
Investitionszulage für Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Betriebs-GmbH …
- BFH, 24.05.2006 - I R 49/05
Überprüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung; Anforderungen an …
- BFH, 09.02.2004 - VII R 48/02
Anforderungen an die Revisionsbegr.
- BFH, 21.02.2024 - VI R 18/23
Anforderungen an die Begründung der Revision
- FG Sachsen, 27.01.2003 - 3 K 152/98
Keine Investitionszulage für GWGʼs Selbstständige Nutzbarkeit von im Rahmen der …
- FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
Rechtmäßigkeit einer Rückforderung bzw. Nichtgewährung einer Investitionszulage; …
- FG Hamburg, 24.02.2013 - 3 K 95/12
Hinweisbeschluss zur Zulässigkeit der Klage: Darlegung der Rechtsverletzung
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